Drogendealer im Haus...was tun als Eigentümer ?

26. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
DanielK1988
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Drogendealer im Haus...was tun als Eigentümer ?

Guten Abend,

ich habe folgendes Anliegen. Seit ca. drei Jahren wohnt bei uns ein Drogendealer im Haus der bereits letztes Jahr deswegen in Haft saß.

Wir und die restlichen Eigentümer sind uns einig das wir nicht mit solch einem Menschen im Haus leben möchte auch weil es viel Ärger mit ihm gibt.

Was für Möglichkeiten stehen uns zur Seite damit wir diesen Menschen aus dem Haus kriegen ? Hier wohnen kleine Kinder im Haus und diese fühlen sich nicht grade sicher wenn hier seltsame Gestalten durchs Haus schleichen oder Türen beschmiert werden.
Der Vermieter beachtet es nicht, er meint das alles sei doch total "Harmlos" und ignoriert jegliche Anfragen.
Wir fühlen uns alle nicht mehr sicher in unserem Haus.

Würde mich über jeden Rat freuen! Vielen Dank schon mal!


Lg.

Daniel K.


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Was für Möglichkeiten stehen uns zur Seite damit wir diesen Menschen aus dem Haus kriegen ? <hr size=1 noshade>

Alle Eigentümer legen zusammen und offerieneren ihm dadurch einen schönen Batzen Geld den er erst erhält, wenn er wo haders wohnt und rechtsverbindlich zusagt das er nie wieder bei euch einzieht.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)


In einem Urteil zu Cannabisplantagen in Wohnungen hat der BGH zwar entschieden, dass ein Vermieter sich nicht der Beihilfe schuldig macht, wenn in einer seiner vermieteten Wohnungen Cannabis angebaut wird. Er ist auch nicht zum Einschreiten verpflichtet. Allerdings - so führt der BGH quasi nebenbei aus - kann sich der Vermieter der Geldwäsche strafbar machen, wenn er er weiß, dass die Miete aus Drogengeldern finanziert wird.

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/12/3-407-12.php



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

quote:
Er ist auch nicht zum Einschreiten verpflichtet. Allerdings - so führt der BGH quasi nebenbei aus - kann sich der Vermieter der Geldwäsche strafbar machen, wenn er er weiß, dass die Miete aus Drogengeldern finanziert wird.

aber wenn die anderen Mieter beweisen können, dass der Dealer immer noch mit Drogen dealt, warum sitzt der nicht schon längst wieder? Und wenn sie es nicht beweisen können, wieso sollte dann der Vermieter des Dealers irgendeine Handhabe gegen ihn haben, selbst wenn er ihn den rauswerfen wollte?

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4x Hilfreiche Antwort

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