Mir wurde von einem Eigentümer "untersagt", seine Emailadresse im CC zu verwenden, dies widerspräche dem "neuen" Datenschutz.
Da es aber alle Eigentümer betrifft, bin ich der Meinung, dass alle in CC aufgeführt werden sollen.
Vielen Dank
CC in Mails zwischen den Eigentümern
10. September 2018
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Frage vom 10. September 2018 | 12:07
Von
Status: Schüler (318 Beiträge, 35x hilfreich)
CC in Mails zwischen den Eigentümern
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
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#1
Antwort vom 10. September 2018 | 13:00
Von
Status: Schüler (193 Beiträge, 74x hilfreich)
In welcher Funktion verschickst Du die Emails?
Warum verwendest Du nicht Bcc: um zu verhindern, dass die Eigentümer die Email-Adresse der jeweils anderen erkennen können?
-- Editiert von hambre am 10.09.2018 13:01
#2
Antwort vom 10. September 2018 | 13:06
Von
Status: Student (2591 Beiträge, 1199x hilfreich)
Diese, Deine Meinung teile ich nicht. Wenn der Miteigentümer seine Mail-Adresse nicht publik gemacht haben möchte, ist das IMO (Datenschutz alt oder neu, hin oder her) zu respektieren. Du kannst ihn in‘s BC nehmen - und gut is.ZitatDa es aber alle Eigentümer betrifft, bin ich der Meinung, dass alle in CC aufgeführt werden sollen. :
VG
Roland
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#3
Antwort vom 10. September 2018 | 13:56
Von
Status: Unbeschreiblich (119361 Beiträge, 39714x hilfreich)
Zitaties widerspräche dem "neuen" Datenschutz. :
Den braucht es gar nicht, schon man dem "alten" Recht hat man das untersagen können.
ZitatDu kannst ihn in‘s BC nehmen - und gut is. :
Nö, da der BC genauso sichtbar ist wie der CC.
Da bleibt nur der Einzelversand.
#4
Antwort vom 10. September 2018 | 14:44
Von
Status: Bachelor (3879 Beiträge, 2381x hilfreich)
Zitat:ZitatDies widerspräche dem "neuen" Datenschutz. :
Den braucht es gar nicht, schon man dem "alten" Recht hat man das untersagen können.
Streng genommen bei eMails richtig, auch wenn es etwas widersinnig ist. Einsicht in das Hausgeldkonto des Miteigentümers und eine Liste mit den aktuellen Adressdaten aller Eigentümer versenden darf man ....
Ob hier die DSGVO tatsächlich greift muss man sicher noch das eine oder andere Urteil abwarten. Die einzelnen Miteigentümer sind durch das vertragliche Konstrukt einer WEG / Teilungserklärung derart eng miteinander verbunden, dass bestimmte Informationen (Zahlungsfähigkeit, Zahlungsmoral, Kontaktmöglichkeiten) zur vertraglichen Erfüllung notwendig sind und damit zulässige Datenverarbeitung darstellen. In diesem Zusammenhang verweise ich beispielsweise auf Erwägungsgrund #47.
Zitat:Nö, da der BC genauso sichtbar ist wie der CC.
Das ist meines Wissens nicht richtig, zumindest nicht für den Empfänger. Die Daten aus dem BC werden nicht an den jeweiligen Empfänger übermittelt. Ob diese Daten vom Mailprogramm an den Server übermittelt werden (und von diesem einzeln an die Empfänger verteilte werden) oder ob das Mailprogramm aus dem BC bereits eine Übertragung einzelner Mails an den Server generiert, ist eine Frage der Qualität des eingesetzten Mailprogramms. Beim Absender sind natürlich alle BC-Empfänger sichtbar.
#5
Antwort vom 10. September 2018 | 14:50
Von
Status: Student (2591 Beiträge, 1199x hilfreich)
Hm... auf die Schnelle habe ich nichts gefunden, was Deine Aussage stützt. Kannst Du mir bitte helfen?Zitat:
ZitatDu kannst ihn in‘s BC nehmen - und gut is. :
Nö, da der BC genauso sichtbar ist wie der CC.*
Da bleibt nur der Einzelversand.
*oder gilt das für IT-Spezialisten und -Forensiker?
VG
Roland
#6
Antwort vom 10. September 2018 | 14:56
Von
Status: Schüler (318 Beiträge, 35x hilfreich)
In der Eigentümerliste, die alle erhielten, waren die Emailadressen auch sichtbar.
Bei der Belegeinsicht kann ich sogar alle Bankdaten einsehen, wieso sollen dann nicht alle relevanten Eigentümer bei Mails, die die gesamte Wohngemeinschaft angezeigt werden können?
#7
Antwort vom 10. September 2018 | 15:01
Von
Status: Student (2591 Beiträge, 1199x hilfreich)
Für mich ist das nicht widersinnig. Ist die Mailadresse erst mal bei vielen Empfängern sichtbar und auf deren Rechner gelandet, gibt es keinerlei Kontrolle mehr über die weitere (auch ungewollte und unabsichtliche) Verbreitung.ZitatStreng genommen bei eMails richtig, auch wenn es etwas widersinnig ist. Einsicht in das Hausgeldkonto des Miteigentümers und eine Liste mit den aktuellen Adressdaten aller Eigentümer versenden darf man ... :
Ob eine Versendung von Adressdaten in elektronischer Form zulässig ist, möchte ich auch in Zweifel ziehen. Und, selbst in Papierform (oder meinetwegen per mail als PDF) würde ich mir die Bekanntgabe meiner Telefon- oder Mobilnummer verbitten.
VG
Roland
#8
Antwort vom 10. September 2018 | 16:17
Von
Status: Unbeschreiblich (119361 Beiträge, 39714x hilfreich)
Zitatwieso sollen dann nicht alle relevanten Eigentümer bei Mails, die die gesamte Wohngemeinschaft angezeigt werden können? :
Das sie es "können" steht außer Zweifel. Es dreht sich mehr um die Frage des "dürfen".
Zitatoder gilt das für IT-Spezialisten und -Forensiker? :
Ok, das "genauso" war doch etwas stark vereinfacht.
Bei uns in der Firma wird es so angezeigt.
Normalerweise muss man dafür eine entsprechende Einstellung aktivieren oder den Quelltext anschauen (da steht es im Klartext drin).
ZitatDie Daten aus dem BC werden nicht an den jeweiligen Empfänger übermittelt. :
Ob es die "Vereinzelung" schon im Mailprogramm gibt, wäre mir nicht bekannt. Am Server wird man es wohl eher einstellen können.
Ist halt die Frage, ob die verwendete Software das überhaupt kann und ob es dann auch korrekt eingestellt ist.
Wenn ich mir meinen Posteingang so anschaue, ist das bei unseren Kunden und Lieferanten eher unüblich ...
#9
Antwort vom 11. September 2018 | 11:25
Von
Status: Bachelor (3879 Beiträge, 2381x hilfreich)
ZitatOb es die "Vereinzelung" schon im Mailprogramm gibt, wäre mir nicht bekannt. Am Server wird man es wohl eher einstellen können. :
Ist halt die Frage, ob die verwendete Software das überhaupt kann und ob es dann auch korrekt eingestellt ist.
Wenn ich mir meinen Posteingang so anschaue, ist das bei unseren Kunden und Lieferanten eher unüblich ...
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