Bitte dringend um Infos:Hauskauf trotz Mieter?

5. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
danny1810
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Bitte dringend um Infos:Hauskauf trotz Mieter?

Hauskauf trotz Mieter? Wie sicher ist das?

Hallo,
wir haben nach langem suchen nun endlich unser "Traumhaus" gefunden und wir befürchten, dass es eventuell zum Alptraumhaus wird... Wir hoffen, Ihr könnt uns helfen...
Es geht um ein Einfamilienhaus (105qm Wohnfläche, 800qm Grundstck.). Das Obergeschoß (48qm) ist seit dem 01.04.2006 vermietet, das Erdgeschoß (57qm) ist frei. Dort wohnte eine Tante der Eigentümerin, die verstorben ist.
Der Mieter hat, nachdem die Eigentümerin ihm mitgeteilt hat, dass sie das Haus verkaufen möchte, gesagt, dass er es sich nicht leisten kann und auch nicht ausziehen will.
Wir haben über die Marklerin mit dem Mieter Kontakt aufgenommen und haben ihm vorgeschlagen, dass er bis Ende des Jahres mietfrei wohnen kann und 2.000 Euro bekommt, wenn er bis dahin ausgezogen ist. Er hat abgelehnt...Er will 8000 Euro. Das ist für uns völlig indiskutabel!
Also, wir müssten mit 3 Personen auf 57qm hausen bis der Mieter ausgezogen ist, was er ja nicht will...
Wir müssen die Wohnung oben als Kinderzimmer für unsere Tochter und für mich (separates Schlafzimmer) nutzen.
Hat da Eigenbedarfskündigung erfolg?
Ist die Kündigungsfrist 6 Monate? Und was kommt auf uns zu, wenn er einfach da bleibt weil er sich keinen Umzug leisten kann?
Leider ist unsere Freude an dem Haus jetzt getrübt.
Ferner ist uns in dem Vorabvertrag vom Notar eine Passage aufgefallen:

§ 5
Etwaige Ansprüche auf Ersatz von Bergschäden für Vergangenheit und Zukunft werden an den Käufer abgetreten, der diese Abtretung annimmt.
Hat die Eigentümerin einen Bergschadenverzicht unterschrieben oder heißt das, dass wir weiterhin Ansprüche stellen können, falls welche auftreten?

VIELEN, VIELEN DANK FÜR EURE HILFE![/size]


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120277 Beiträge, 39863x hilfreich)

quote:
Hat die Eigentümerin einen Bergschadenverzicht unterschrieben

Was die Eigentümerin alles unterschrieben hart wier man nie vorher klären können.
Man könnte jedoch eine Klausel auf nehmen in der sie zusichert niemals einenergschadenverzicht unterschrieben zu haben



quote:
oder heißt das, dass wir weiterhin Ansprüche stellen können, falls welche auftreten?


Ja.



Ansonsten würde ich in den Kaufvertrag aufnehmen lassen, das das Haus geräumt übergeben werden muss um den Kaufpreis zu erhalten. Dafür würde ich einen letzten Termin benennen und aufnehmen lassen. Für das fruchtlose verstreichen würde ich einen kostenneutralen Rücktritt aufnehmen lassen.



Eine Räumungsklage dauert 1-2 Jahre und kostet ca. 6-12000 EUR.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Viele Käufer kennen nicht den Satz "Kauf bricht Miete nicht". Das gilt für Wohnungen und Häusern, und eine Eigenbedarfskündigung muss gut begründet werden. Auch der Mieter muss begründen können, warum er nicht umziehen kann. Entscheiden tut dann ein Richter, es sei denn, die Parteien einigen sich außergerichtlich. Ihr wärt nach dem Kauf nichts anderes als sein neuer Vermieter, und da gelten die gleichen Regeln. Kündigen kann er immer, aber andersrum ist das leider nicht so einfach.

Ihr habt es versucht und somit dem Mieter gezeigt, dass er die besseren Karten hat...

Was ihr nun tun könntet:

1. Dem Verkäufer vermitteln, dass ihr das Haus nur ohne Mieter kaufen werdet. Dann muss er sich drum kümmern oder einen anderen Käufer finden.

2. Ihr verhandelt weiter mit dem Mieter und unterschreibt erst, wenn es eine Einigung mit ihm gibt. Sonst habt ihr den ne ganze Zeit an der Backe und könnt euer neues Zuhause nicht geniessen.

Ihr könnt dem Mieter helfen, eine andere Wohnung zu finden und bezahlt seine Umzugskosten. Da er aber anscheinend ein gieriges Kerlchen ist sehe ich das etwas pessimistisch.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120277 Beiträge, 39863x hilfreich)

quote:
Ihr verhandelt weiter mit dem Mieter und unterschreibt erst, wenn es eine Einigung mit ihm gibt.

Egal was der derzeitige Mieter unterschreibt, wenn er sich nicht daran hält, dann habt ihr Pech und müsst ihn rausklagen.

Einzge Ausnahme: der derzeitige Mieter unterschreibt eine notarielle Ausfertigung die bei Nichteinhaltung eine sofortige Vollstreckung erlaubt.



Fazit: das schönste Haus das man zum selbstbewohnen kaufen kann ist ein Mieterfreies ...





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