Ich habe folgende Frage.
Die WEG besteht aus 9 Wohnungen. Jede Wohnung hat einen Stellplatz als Sondernutzungsrecht. Auf dem Grundstück befinden sich noch 3 weitere Stellplätze, die für Besucher gedacht sind. Einige Mieter haben jedoch zwei Fahrzeuge. Das zweite Fahrzeug wird dann auf den Besucherstellplatz abgestellt, sodass ein Besucher keinen Platz bekommt.
Kann der Verwalter verlangen, dass die Besucherstellplätze nicht dauernd von den Mietern belegt werden?
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Besucherstellplätze
20. September 2013
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Frage vom 20. September 2013 | 12:49
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Besucherstellplätze
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
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#1
Antwort vom 23. September 2013 | 19:41
Von
Status: Student (2591 Beiträge, 1199x hilfreich)
Wenn diese drei Stellplätze nicht nur für Besucher "gedacht" sind, sondern dies in der TE so festgelegt wurde und die Plätze entsprechend gekennzeichnet sind - JA.
VG
Roland
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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."
#2
Antwort vom 24. September 2013 | 12:03
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Antwort. In der TE sind die drei Plätze als Besucherplätze aufgenommen.
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