Besucherstellplätze

20. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
HSV96
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Besucherstellplätze

Ich habe folgende Frage.

Die WEG besteht aus 9 Wohnungen. Jede Wohnung hat einen Stellplatz als Sondernutzungsrecht. Auf dem Grundstück befinden sich noch 3 weitere Stellplätze, die für Besucher gedacht sind. Einige Mieter haben jedoch zwei Fahrzeuge. Das zweite Fahrzeug wird dann auf den Besucherstellplatz abgestellt, sodass ein Besucher keinen Platz bekommt.

Kann der Verwalter verlangen, dass die Besucherstellplätze nicht dauernd von den Mietern belegt werden?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Wenn diese drei Stellplätze nicht nur für Besucher "gedacht" sind, sondern dies in der TE so festgelegt wurde und die Plätze entsprechend gekennzeichnet sind - JA.

VG
Roland

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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HSV96
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. In der TE sind die drei Plätze als Besucherplätze aufgenommen.

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0x Hilfreiche Antwort

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