Beschlussfassung ETV

24. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
loosisocke
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)
Beschlussfassung ETV

es wurde ein Beschluss bei der letzten ETV gefasst, der so aus sah: 1x ja, 1x Enthaltung und 1x nein.Der Tagesordnungspunkt wurde lt Verwalter abgelehnt. Im Protokoll wurde auf einmal folgendes Ergebnis wiedergegeben: 2x ja, 1x Enthaltung und 1x nein. Lt. Porotokoll wurde der Punkt jetzt beschlossen. Nach tel. Rücksprache mit dem Verwalter wird jetzt behauptet, der Verwalter hatte die schriflt Vollmacht eines Eigentümers bei der Versammlung nicht mitgezählt. Welcher Beschluss ist nun rechtens? Danke im Vorfeld für die Antworten

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Derjenige welcher vom Verwalter auf der ETV verkündet wurde - sofern Du dies durch Zeugenaussagen beweisen kannst.

Du wirst klagen müssen um eine Änderung des Protokolls zu erreichen, bzw. feststellen zu lassen was auf der ETV be- und gesprochen wurde............

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#2
 Von 
loosisocke
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

danke für die Info. Das habe ich mir schon gedacht, das wir klagen müssen. Ob ich Zeugen bekomme, ist zweifehaft, da wir letztes Jahr schon wegen anderen Sachen eine Anfechtungsklage (mit 2.Instanz zu unseren Gunsten) eingeleitet haben. Ich kann lediglich den Eigentümer der die Vollmacht gegeben hat vor Gericht zerren. Wiederrum lag eine weitere Vollmacht vor, ohne das diese im Abstimmungsergebnis mit gerechnet wurde. Da brauchen wir wieder einen langen Atem, wie oben geschrieben ist das vom letzetn Jahr noch nicht ausgestanden. Ist aber ein anderes Thema

lg

Loosisocke

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#3
 Von 
Offerte
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 121x hilfreich)

Jetzt muss ich da mal nachfragen:
Es ist doch so, dass der Verwalter die Beschlüsse unverzüglich (also innerhalb einer Woche)in die Sammlung einzutragen hat.

Diese Beschluss-Sammlung kann man einsehen und die Beschlüsse anfechten und zwar innerhalb einer Monatsfrist ab ET-Versammlung.

Man weiss doch, wieviele Eigentümer es gibt und wer wie abgestimmt hat. Wenn ein abwesender Eigentümer eine Vollmacht erteilt hat, muss seine Stimme trotzdem bei der Abstimmung auftauchen.

Natürlich sollte man dann kurz durchrechnen, ob alle Stimmen bei der Verkündung des Beschlusses berücksichtigt wurden oder ob der Verwalter sich verrechnet hat.
Bei Beschlüssen, die mir besonders wichtig sind, würde ich deshalb besonders genau aufpassen.











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#4
 Von 
loosisocke
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Wie bereits oben geschrieben wurden die Vollmachten an diesem Tag nicht mitgezählt. Es ist auch nicht unserer Aufgabe als Eigentümer den Hausverwalter darüber aufzuklären. Den Top, um den es geht , wurde vom Vorsitzenden des weg Beirates auf die liste gesetzt und er kam an diesem Tag damit nicht durch. Auffällig ist nun, dass auf einmal die Vollmacht ( zumindestens eine) mit in der Abstimmung mit einfließt. Nachtigall ich Hör dich trapsen. Dies ist sowas von auffällig, das stinkt gegen den Himmel. Beirat und Hausverwaltung Klinkern schon seit Jahren zusammen. Wie gesagt, eislaufen einige verfahren gegen hv und Beirat.

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#5
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

grundsätzliches zur vollmacht :

wenn man eine hat muss man sie nicht nutzen, in diesem fall zählt sie auch nicht bei der beschlussfähigkeitsprüfung !

dies gilt für jeden einzelnen Tagesordnungspunkt


macht was draus :-)

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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