Beiratsvorsitzender zugleich Hausmeister

2. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Kleingärtn
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Beiratsvorsitzender zugleich Hausmeister

In unserer Anlage - mehrheitlich Mieter- hat sich der Beiratsvorsitzende vor Jahren in der Eigentümerversammlung auch als Hausmeister für Pauschal 400 € i. Monat wählen lassen. Von rd. 40 Eigentümern erscheinen nur 3 oder 4, darunter einer der 8 Wohnungen hat. Der Beiratsvorsitzende und der Wohnungseigentümer von 8 WE bilden eine Einheit, hat sich dann auch noch Vollmachten von einigenden älteren E.geben lassen, denen im Ergebnis alles egal ist - sie wollen nur ihre Ruhe haben, so dass er alle seine Vorschläge durchziehen kann.
Er selbst hat auch 2 Wohnungen. Nur was er sagt ist Gesetz. Andere Vorschläge werden runter gemacht. Welche Hausmeister-Aufgaben und mit welchem Aufwand zu erledigen sind, wurden nicht festgeschrieben. In der letzten Versammlung hat er es fertig gebracht dass ein weitere Hilfe - es ist ein Mieter- für monatlich 180€ nur nach seinen mü,ndlichen Anweisungen beschäftigt wird.
Kann das alles ok sein. Wirtschaftlichkeit ist für diese Herrschaften ein Fremdwort, nach dem motteo, der mieter zahlt! Was sols!

-----------------
" "

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Und was sagt die Hausverwaltung dazu ?

-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kleingärtn
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Hausverwaltung hält sich raus. "Nichts"

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Es muss doch versammlungsprotokolle geben, ein wie auch immer geregeltes stimmrecht vereinbart sein- teilungserklärung ? daran kann man doch schon mal feststellen ob die versammlung ordnungsgemäss ist, die abstimmungen geltendem recht entsprechen, etc. etc.
einfach mal im forum suchen , fast jede frage zu diesen themen ist schon behandelt worden.

der von dir angesprochene beschluss ist erstmal gültig weil so beschlossen, er entspricht zwar in keinster weise ordentlicher verwaltung, aber das ist passe.

Ich würde einfach mal für die nächste versammlung den tagesordnungspunkt
" abstimmung über hausmeister und vertragsinhalt" verlangen, bzw. festlegung der hausmeisterpflichten.
dann mit anderen unzufriedenen absprechen und entwürfe erarbeiten und auf der versammlung zur abstimmung vorlegen.
wird das generell abgelehnt bleibt der gang zum gericht, das kann man der verwaltung ruhig vorher mitteilen, sie dürfte dann sicher in eigenem interesse an einem ordentlichen beschluss mitarbeiten.
im übrigen sind 600 euro mtl. im rahmen, natürlich nur wenn festgelegt ist welche aufgaben und arbeiten damit abgegolten sind

-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 585x hilfreich)

Nicht mitgeteilt worden ist, wie groß denn die Wohnanlage ist.

So kann ja eigentlich keiner beurteilen, wieviel Aufwand das ist mit den Hausmeistertätigkeiten.

Den Vermietern ist das sowieso egal mit den Hausmeisterkosten, wenn es keine größeren Leerstandsprobleme gibt. Denn die legen die Kosten ja einfach mit den anderen Betriebskosten als Mietnebenkosten um.

Andererseits gibt es auch Vermieter, denen daran gelegen ist, dass eben die Nebenkosten einigermaßen gering gehalten werden. Denn bei bombastischen Nebenkosten sind die Objekte einfach schwieriger zu vermieten.
Man könnte versuchen, die anderen Eigentümer persönlich deswegen anzusprechen und Problembewusstsein zu schaffen.

Ansonsten bleibt dir bei den Mehrheitsverhältnissen als dort wohnender Eigentümer wohl nur: Zahlen, zahlen, zahlen.

MfG
Wohni

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.711 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen