In unserer Anlage - mehrheitlich Mieter- hat sich der Beiratsvorsitzende vor Jahren in der Eigentümerversammlung
auch als Hausmeister für Pauschal 400 € i. Monat wählen lassen. Von rd. 40 Eigentümern erscheinen nur 3 oder 4, darunter einer der 8 Wohnungen hat. Der Beiratsvorsitzende und der Wohnungseigentümer von 8 WE bilden eine Einheit, hat sich dann auch noch Vollmachten von einigenden älteren E.geben lassen, denen im Ergebnis alles egal ist - sie wollen nur ihre Ruhe haben, so dass er alle seine Vorschläge durchziehen kann.
Er selbst hat auch 2 Wohnungen. Nur was er sagt ist Gesetz. Andere Vorschläge werden runter gemacht. Welche Hausmeister-Aufgaben und mit welchem Aufwand zu erledigen sind, wurden nicht festgeschrieben. In der letzten Versammlung hat er es fertig gebracht dass ein weitere Hilfe - es ist ein Mieter- für monatlich 180€ nur nach seinen mü,ndlichen Anweisungen beschäftigt wird.
Kann das alles ok sein. Wirtschaftlichkeit ist für diese Herrschaften ein Fremdwort, nach dem motteo, der mieter zahlt! Was sols!
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Beiratsvorsitzender zugleich Hausmeister
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Und was sagt die Hausverwaltung dazu ?
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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
Die Hausverwaltung hält sich raus. "Nichts"
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Es muss doch versammlungsprotokolle geben, ein wie auch immer geregeltes stimmrecht vereinbart sein- teilungserklärung ? daran kann man doch schon mal feststellen ob die versammlung ordnungsgemäss ist, die abstimmungen geltendem recht entsprechen, etc. etc.
einfach mal im forum suchen , fast jede frage zu diesen themen ist schon behandelt worden.
der von dir angesprochene beschluss ist erstmal gültig weil so beschlossen, er entspricht zwar in keinster weise ordentlicher verwaltung, aber das ist passe.
Ich würde einfach mal für die nächste versammlung den tagesordnungspunkt
" abstimmung über hausmeister und vertragsinhalt" verlangen, bzw. festlegung der hausmeisterpflichten.
dann mit anderen unzufriedenen absprechen und entwürfe erarbeiten und auf der versammlung zur abstimmung vorlegen.
wird das generell abgelehnt bleibt der gang zum gericht, das kann man der verwaltung ruhig vorher mitteilen, sie dürfte dann sicher in eigenem interesse an einem ordentlichen beschluss mitarbeiten.
im übrigen sind 600 euro mtl. im rahmen, natürlich nur wenn festgelegt ist welche aufgaben und arbeiten damit abgegolten sind
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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
Nicht mitgeteilt worden ist, wie groß denn die Wohnanlage ist.
So kann ja eigentlich keiner beurteilen, wieviel Aufwand das ist mit den Hausmeistertätigkeiten.
Den Vermietern ist das sowieso egal mit den Hausmeisterkosten, wenn es keine größeren Leerstandsprobleme gibt. Denn die legen die Kosten ja einfach mit den anderen Betriebskosten als Mietnebenkosten um.
Andererseits gibt es auch Vermieter, denen daran gelegen ist, dass eben die Nebenkosten einigermaßen gering gehalten werden. Denn bei bombastischen Nebenkosten sind die Objekte einfach schwieriger zu vermieten.
Man könnte versuchen, die anderen Eigentümer persönlich deswegen anzusprechen und Problembewusstsein zu schaffen.
Ansonsten bleibt dir bei den Mehrheitsverhältnissen als dort wohnender Eigentümer wohl nur: Zahlen, zahlen, zahlen.
MfG
Wohni
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