Bauliche Veränderungen ohne Beschluss

11. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
hansbär
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 29x hilfreich)
Bauliche Veränderungen ohne Beschluss

Hallo,
ich bin Eigentümer einer Wohnung in einem Wohnhaus mir 3 Parteien. In den letzten Monaten wurden mehrere beschlossene Renovierungsarbeiten an den Garagen und der Außenfassade durchgeführt, hierfür wurden genügend Rücklagen geschaffen. Es wurden jedoch vom Verwalter auch einige Gewerke beauftragt, zu denen es keinen Beschluss gibt. Teilweise sind diese Gewerke als bauliche Änderungen zu bewerten, teilweise auch als Instandhaltung. Alle diese Gewerke wurden vom Verwalter aus der WEG-Kasse bezahlt, sogar der Austausch von Garagentoren die sich im Sondereigentum befinden.
Nun sind die Rücklagen aufgebraucht. Da die Amtszeit unseres Verwalters abgelaufen ist und er sich nicht nochmal zur Wahl gestellt hat sind wir faktisch derzeit ohne Hausverwaltung. Trotzdem hat der ehemalige Verwalter nun weitere Zahlungen ohne Beschluss eingefordert um die Rechnungen für die restlichen –beschlossenen- Gewerke zu bezahlen.
Da der ehem. Verwalter und die beiden anderen Eigentümer in verwandschaftlichem Verhältniss stehen stehe ich hier alleine da.
Welche Möglichkeiten gibt es hier für mich? Kann ich den Rückbau der baulichen Änderungen verlangen und von wem? Kann ich die Rückzahlung der zu Unrecht entnommenen Gelder aus der WEG-Kasse vom Verwalter einfordern? Welche Fristen muss ich hier beachten? Muss ich hierfür einen Anwalt beauftragen?
Auf die Zahlungsaufforderung habe ich bisher insofern reagiert, dass ich den ehemalige Verwalter darum gebeten habe, mir die vollständigen Unterlagen (Angebote, Beauftragungen und Rechnungen) aller Gewerke zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Hierauf habe ich bisher keine Antwort erhalten.

Gruß Hansbär


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Hallo,

unbeachtlich der guten Qualität hier im Forum und aufgrund von eigenen Erfahrungen :

Such Dir einen guten Anwalt aus dem WEG Recht, denn bei der von Dir geschilderten Situation ist das unabdingbar !!!!

Zu Deinen Fragen schreibe ich nichts, mit der Suchfunktion und den richtigen Schlagwörtern findest Du einige Beiträge über die rechtliche Bewertung solchen Verwalterhandelns und passender Vorgehensweise.
Aber Du wirst einen Anwalt brauchen um entsprechende Klagen erfolgreich durchzuziehen, daher siehe Absatz 2

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120308 Beiträge, 39870x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hansbär
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 29x hilfreich)

Vielen Dank für die Ratschläge. Muss ich hier irgendwelche engen Fristen beachten, vor allem in Bezug auf Rückbau und Rückforderung der zu unrecht ausgegebenen WEG-Gelder? Oder habe ich eventuell noch die Zeit, nochmals das Gespräch zu suchen?
Danke, Gruß Hansbär

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Ein Gespräch ist immer zu suchen und auch gut. Vielleicht gibt es ja auch vor Ort einen Mediator, der hilft?
Der Verwalter ist ggf. schadensersatzpflichtig und wenn er keine Verwalterhaftpflicht hatte, dann muss er das privat aufbringen (und da wird er sich bei seinen Verwandten bestimmt bedanken, dass die ihn da rein geritten haben).

Wenn ihr keinen Verwalter habt, solltest du dich ans Gericht wenden oder ihr drei einigt euch auf einen neuen Verwalter und beauftragt ihn entsprechend. Im Normalfall könnt ihr als Eigentümer zwar rechtlich nicht so handeln, aber wo kein Kläger, da kein Richter. Bei so einer kleinen Gemeinschaft sollte man den Frieden vor das Recht setzen.
Ansonsten - wenn du meinst, das funktioniert nicht, dann ist wirklich nur ein guter WEG-Anwalt zu empfehlen.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Als erstes mal überlegen was du willst ? Du kämpfst nicht gegen den Verwalter sondern wohl gegen die Miteigentümer.
Auch wenn Garagen im Sondereigentum stehen können die Türen wie auch die Fenster der Wohnungen Gemeinschaftseigentum sein.

An sonst wird es am Jahresende ein Abrechnung (Wirtschaftsplan) geben. Gegen diesen Plan klagst du dann.

Gegen die baulichen Veränderungen kannst du eben so klagen.

quote:
Da die Amtszeit unseres Verwalters abgelaufen

Wie "abgelaufen", solche Verträge laufen nicht "ab". Der Verwalter ist Verwalter bis er entlassen wird.

Im Handel gibt es kleine Ratgeber für WEG - würde ich mal lesen.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Keinanwalt sagt :

quote:
Wie "abgelaufen", solche Verträge laufen nicht "ab". Der Verwalter ist Verwalter bis er entlassen wird.



Der Verwalter ist längstens 5 Jahre Verwalter, ohne erneute Bestellung ist die Amtszeit abgelaufen und ein bestehender Vertrag automatisch mit beendet...

quote:
Im Handel gibt es kleine Ratgeber für WEG - würde ich mal lesen.


Jepp, das solltest Du definitv mal tun

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

1x Hilfreiche Antwort

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