Hallo zusammen,
ein Eigentümer nimmt ohne Beschluss eine bauliche Veränderung (egal was) vor, die der Allstimmigkeit bedarf.
Muss der Verwalter für die Beseitigung/Herstellung des Urzustands veranlassen und aauf welcher Grundlage muss er das ggfl. tun?
Danke schonmal für die Antworten.
Gruß
Suiwababbial
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-- Editiert Suiwababbial am 28.01.2012 19:12
Bauliche Veränderung
28. Januar 2012
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Frage vom 28. Januar 2012 | 19:11
Von
Status: Beginner (125 Beiträge, 65x hilfreich)
Bauliche Veränderung
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#1
Antwort vom 28. Januar 2012 | 22:02
Von
Status: Praktikant (571 Beiträge, 281x hilfreich)
Jeder Eigentümer kann den Rückbau fordern. Der Verwalter wäre in dem Fall wohl damit zu beauftragen. Könnte aber wohl dafür Extra-Bezahlung verlangen.
Dies ergibt sich aus dem WeG:
http://www.hausverwaltungen-walter.de/index.php/lexikon/103-bauliche-veraenderung-weg
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