Balkonbespannung in einer Wohnanlage

25. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
Steste20
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Balkonbespannung in einer Wohnanlage

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu einer Balkonbespannung.

Ich wohne in einer Wohnanlage mit 25 Wohnungen. In der letzten Eigentümerversammlung wurde bschlossen, da das Gebäude neu gestrichen wird, sollen bzw. dürfen nun nur noch Balkonbespannungen die eine bestimmte (festgelegte) Farbe haben angebracht werden.

Ist das rechtlich in Ordnung oder darf ich weiterhin meine farblich nicht passende Balkonbespannung dranlassen?

Da ich hier neu bin und dies mein erster Beitrag ist, hoffe ich das er so ok ist.

Hoffe natürlich auch das Ihr mir helfen könnt.

MFG
Steste20

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Bitte erklär mal näher was mit Balkonbespannung gemeint ist

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#2
 Von 
Steste20
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit Balkonbespannung, ist ein Stoffbanner das als Sichtschutz am Balkongeländer angebracht wird, gemeint.

Unter dem Link sieht man ein Bild:
http://www.harald-feltes.de/resources/Balkonbespannung+3.jpg

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Also ich würd mal sagen das gehört zum normalen Nutzungsgebrauch eines Balkons, und kann nicht durch Beschluss vorgeschrieben werden

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

http://www.frag-einen-anwalt.de/Balkon-Sichtschutz-__f43327.html

Wenn ein Vermieter lt. Rechtsprechung die Farbe vorschreiben darf, sollte dass die Eigentümergemeinschaft allerdings auch dürfen.

Analog zu dem Aussehen der Markisen (vorausgesetzt, sie sind grundsätzlich erlaubt)

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"Heike aus Bochum"

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#5
 Von 
ichweissnich
Status:
Schüler
(384 Beiträge, 253x hilfreich)

Hallo
Ist eine neue Balkonbespannung nicht eine bauliche Veränderung? Es verändert das gesamte Aussehen der Anlage.
Und ist die vorhandene Bespannung als Bestandteil anzusehen?
Ich kann mir nicht vorstellen das ich durch Beschluss gezwungen werden kann eine vorher vorhandene Sache zu tauschen.Es sei denn die Gemeinschaft trägt die Kosten der neuen Bespannung.


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"Der Meinungsaustausch der Hausverwalter wird erst durch die Fragen der Wohnungseigentümer ermöglicht"

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