Abrechnung ungültig ?

17. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)
Abrechnung ungültig ?

Eine Kostenposition wurde in Jahresabrechnung eingestellt und einem Sondereigentümer allein zugeordnet.
Wird die gesamte Jahresabrechnung aufgehoben, wenn der Sondereigentümer den
Abrechnungsbeschluss anficht, oder nur seine Einzelabrechnung ? Was ist die Folge ?


-----------------
"28c7h49T"

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Bei einer erfolgreichen Anfechtung wird ja immer ein Beschluss aufgehoben.

Wenn der Beschluss die Genehmigung der Gesamt- und Einzelabrechnungen des letzten Jahres beinhaltete, und das Gericht hebt diesen Beschluss auf, ist m.E. die gesamte Abrechnung nicht genehmigt und muss neu erstellt und neu beschlossen werden.



-----------------
"Heike aus Bochum"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Wenn dagegen die Gemeinschaft einige Einzelabrechnungen beanstandet und als für nicht MITbeschlossen betrachtet,
z.B. wegen Form- oder Inhaltfehler,
können nur diese Einzelabrechnungen ungültig sein ?

-----------------
"28c7h49T"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Es hängt halt davon ab, ob es einzelne Beschlüsse gab.
Wenn die Gesamtjahresabrechnung und jede Einzelabrechnung getrennt beschlossen wurde, können auch einzelne Beschlüsse angefochten werden.


Wenn dem Eigentümer A jedoch zuviel berechnet wurde, müssen diese Kosten anderen Eigentümern jedoch zuwenig berechnet worden sein. Die Kosten müssen anders verteilt werden. Also sind auch die Abrechnungen der anderen falsch.

Sind die Kosten jedoch komplett nicht der WEG zuzurechnen, ist die Gesamtabrechnung falsch.

-----------------
"Heike aus Bochum"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 585x hilfreich)

Die Gesamtabrechnung ist dann richtig, wenn der betreffende Betrag vom WEG-Konto bezahlt worden ist. Ob zu Recht oder zu Unrecht, ist dabei gleichgültig.

Wenn der Abrechnungsfehler hier darin liegt, dass die Kostenposition unter allen Eigentümern zu verteilen gewesen wäre, sind folglich alle Einzelabrechnungen falsch.

Wenn es einen einheitlichen Beschluss über die Genehmigung der Gesamt- UND der Einzelrechnungen gab, wird der gesamte Beschluss für ungültig zu erklären sein, wenn der Kläger das so beantragt.

Beantragt der Kläger aber nur, den Beschluss teilweise für ungültig zu erklären, nämlich in Bezug auf die Genehmigung der Einzelrechnungen, wird das Gericht wohl nicht darüber hinausgehen können. Denn das Gericht ist an die von den Parteien gestellten Anträge gebunden.

MfG
Wohni

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.253 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen