Eine Kostenposition wurde in Jahresabrechnung eingestellt und einem Sondereigentümer allein zugeordnet.
Wird die gesamte Jahresabrechnung aufgehoben, wenn der Sondereigentümer den
Abrechnungsbeschluss anficht, oder nur seine Einzelabrechnung ? Was ist die Folge ?
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"28c7h49T"
Abrechnung ungültig ?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Bei einer erfolgreichen Anfechtung wird ja immer ein Beschluss aufgehoben.
Wenn der Beschluss die Genehmigung der Gesamt- und Einzelabrechnungen des letzten Jahres beinhaltete, und das Gericht hebt diesen Beschluss auf, ist m.E. die gesamte Abrechnung nicht genehmigt und muss neu erstellt und neu beschlossen werden.
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"Heike aus Bochum"
Wenn dagegen die Gemeinschaft einige Einzelabrechnungen beanstandet und als für nicht MITbeschlossen betrachtet,
z.B. wegen Form- oder Inhaltfehler,
können nur diese Einzelabrechnungen ungültig sein ?
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"28c7h49T"
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Es hängt halt davon ab, ob es einzelne Beschlüsse gab.
Wenn die Gesamtjahresabrechnung und jede Einzelabrechnung getrennt beschlossen wurde, können auch einzelne Beschlüsse angefochten werden.
Wenn dem Eigentümer A jedoch zuviel berechnet wurde, müssen diese Kosten anderen Eigentümern jedoch zuwenig berechnet worden sein. Die Kosten müssen anders verteilt werden. Also sind auch die Abrechnungen der anderen falsch.
Sind die Kosten jedoch komplett nicht der WEG zuzurechnen, ist die Gesamtabrechnung falsch.
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"Heike aus Bochum"
Die Gesamtabrechnung ist dann richtig, wenn der betreffende Betrag vom WEG-Konto bezahlt worden ist. Ob zu Recht oder zu Unrecht, ist dabei gleichgültig.
Wenn der Abrechnungsfehler hier darin liegt, dass die Kostenposition unter allen Eigentümern zu verteilen gewesen wäre, sind folglich alle Einzelabrechnungen falsch.
Wenn es einen einheitlichen Beschluss über die Genehmigung der Gesamt- UND der Einzelrechnungen gab, wird der gesamte Beschluss für ungültig zu erklären sein, wenn der Kläger das so beantragt.
Beantragt der Kläger aber nur, den Beschluss teilweise für ungültig zu erklären, nämlich in Bezug auf die Genehmigung der Einzelrechnungen, wird das Gericht wohl nicht darüber hinausgehen können. Denn das Gericht ist an die von den Parteien gestellten Anträge gebunden.
MfG
Wohni
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