Abrechnung Hausverwaltung

25. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
papalei
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Abrechnung Hausverwaltung

Hallo,

in einem Mehrfamilienhaus macht ein Miteigentümer die Hausverwaltung. Nun möchte ein Eigentümer, der seine Wohnung vermietet, vom Hausverwalter eine getrennte Auflistung der umlage- und nichtumlagefähigen Kosten in der Jahresabrechnung bekommen, damit er es leichter hat, die Nebenostenabrechnung für seine Mieter zu erstellen. Hat er darauf Anspruch oder reicht es, so wie es bislang immer war, dass der Hausverwalter die einzelnen Kosten in der Abrechnung für die Eigentümer darstellt und der Vermieter die umlagefähigen Kosten für seine Mieterabrechnung selber auflisten muss?
Eine Antwort, auch mit gesetzlichen Vorschriften, wäre sehr hilfreich...danke :D

Gruß


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Der Hausverwalter ist von der WEG beauftragt, die Abrechnung für die WEG zu machen. Zu den Bedingungen, die im Verwaltervertrag, falls einer existiert, festgelegt sind. Dafür wird er bezahlt und sonst nichts. Bietet der Hausverwalter in seinem Vertrag mit der WEG diesen Service für Vermieter nicht inklusive an, hat der Vermieter selbstverständlich auch keinen Anspruch darauf.

Eine gesetzliche Vorschrift kann hier nicht gennant werden, die gibt es nicht. (Außer dass Vertragsfreiheit besteht.)



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"Heike aus Bochum"

-- Editiert Heike J am 25.08.2013 11:45

-- Editiert Heike J am 25.08.2013 11:47

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