Abberufung Verwalter ohne Gründe zu nennen

8. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
bibbi1403
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 19x hilfreich)
Abberufung Verwalter ohne Gründe zu nennen

Hallo Gemeinde.

Mal wieder riesige Probleme bei uns.

Wir hatten eine ETV mit dem TOP Neuwahl/Abwahl der Verwaltung

Neuwahl der Verwaltung wurde mit der Begründung durch die HV abgelehnt
1. da keine Angebote mit der Einladung versendet werden konnten, da diese nicht vorhanden waren
2. ein Angebot erst auf der Versammlung mehr oder weniger auf dem Tisch hingeworfen wurde

Abwahl der vorhandenen Verwaltung
1. die jetzige Verwaltung wurde ohne angabe von Gründen durch Mehrheit abgewählt, der Vertrag wurde nicht gekündigt
2. die Verwaltung verabschiedete sich von allen Eigentümer und ging

Jetzt ist die ETG Handlungsunfähig.

Wie ist Eure Einschätzung und was ist in diesen Fall zu tun.

MFG
bibbi

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

War der potentielle neue Verwalter auf der Eigentümerversammlung anwesend? Wenn nein, warum nicht?

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#2
 Von 
bibbi1403
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 19x hilfreich)

Nein, weil Er angeblich unsere derzeitige Verwalterin nicht mag. Auf Nachfrage bei diesen Verwalter wusste Er davon nichts und hätte sowieso nicht kommen können.

Habe noch vergessen zu erwähnen das dieses Angebot vom Dez. 2017 stammt.

mfg
bibbi

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Und wie hatte sich die Eigentümergemeinschaft die Sache vorgestellt? Einen Verwalter wählen, der nichts von der Wahl ahnt? Das ist ein sehr naives Vorgehen.

Dann sucht Euch jetzt mal einen neuen Verwalter, der bereit ist, das Chaos aufzuräumen.

Dann wird eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen auf der der Neue gewählt wird.

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#4
 Von 
bibbi1403
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 19x hilfreich)

Das Problem bei der ganzen Sache besteht darin das ein Eigentümer meint Ihm gehört das Haus und die übrigen haben das zu tun und zu lassen was Er sagt. Die anderen Eigentümer sind leider dumm und ängstlich und damit hat er leichtes Spiel. Die Einzigen die Ihm die Stirn bieten sind wir.

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#5
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von bibbi1403):
Jetzt ist die ETG Handlungsunfähig
Hoffentlich nicht!? Aber ihr habt euch ein klassisches Eigentor geschossen, woran die bisherige Verwalterin mitgewirkt hat.
Hat die WEG einen Beirat? Wie viele Miteigentümer hat eure WEG? Wie ist es mit dem "dominanten" Miteigentümer bestellt, würde der gerne Verwalter sein dürfen??
Wer hat derzeit einen Überblick über die Finanzen, wer hat Zugriff auf das/die Konto/ten? Wo sind die Unterlagen, gab es seitens der verabschiedeten Verwalterin eine Übergabe, wenn ja, an wen?

Fragen über Fragen! Mir fielen noch weitere ein...

Die Gemeinschaft ist nun gefordert den Karren aus dem Dreck zu bekommen. Ziehen alle an einem Strang gelingt das einfacher. Vielleicht könnt ihr ja den in's Auge gefassten Verwalter dazu bewegen, nun tätig zu werden. Allerdings sind für dessen wirksame Bestellung einige Formalien zu erfüllen. IMO kann man daran wie er es angeht, wenn er es angeht, sehen ob er was von seinem Handwerk versteht.

VG (in diesem Fall Viel Glück)
Roland


Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#6
 Von 
bibbi1403
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo Roland.

Das die Verwaltin da mitgewirkt ist mir klar, weil sie TOP's in der Einladung Falsch nummeriert hat. Ihm passt es einfach nicht das die Verwalterin nach WEG handelt und Neutral ist.

Der dominanter Eigentümer wäre nicht in der Lage einen Verwalter zuspielen, den Er ist leider nicht in der Lage eine Abrechnung zu kontrolieren.
Obwohl unsere Verwaltung es immer wieder bei der Einladung anbietet die Abrechnung vor der Versammlung zu prüfen und die Belege in Ihrem Büro einzusehen, wird davon kein gebrauch gemacht.

Stattdessen wird über die Abrechnung stundenlang in der Versammlung diskutiert, aber Sie nimmt sich dann die Zeit und erklärt jede einzelne Position.

Das ganze ist Gestern passiert. Die Unterlagen befinden sich derzeit noch bei diese Verwalterin. Konto Vollmacht ebenfalls.

Wir sind eine 6 Gemeinschaft, am einen Strang ziehen wird hier leider nicht funktionieren.

Leider habe ich diesen Verwalter heute noch nicht erreicht, diese hat schon mal die Verwaltung gemacht und nach ein paar Jahren wieder hingeschmiessen wegen diesen dominanten Eigentümer.

Also eine recht verzwickte Sache.

Dann haben einen darunter der meint die Abrechnung ist sachlich und rechnerisch in Ordnung aber aus moralischen Gründen kann der nicht zustimmen.

Man kommt sich in dieser Gemeinschaft vor als wenn man im Kindergarten wäre.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von bibbi1403):
Man kommt sich in dieser Gemeinschaft vor als wenn man im Kindergarten wäre.
Bei den Kindern besteht wenigstens die berechtigte Aussicht, dass sie erwachsen werden. Bei manchen WEGs hingegen....

...und dass Verwalter für derartige WEGs nicht gerade Schlange stehen, kann ich gut verstehen.

Um aber auf das Thema zurück zu kommen, für die Abwahl bzw. dafür das eine Verwalterbestellung nicht bestätigt wird, bedarf es keiner Begründung. Und, wenn ich es richtig deute, hat eure WEG jetzt eben keinen bestellten Verwalter mehr. Somit dürfte es für jeden einzelnen von Ihresse sein, sich mit dem WEG (Wohnungseigentumsgesetz) auseinander zu setzen. Hier im Besonderen erstmal die §§ 21 bis 25.

VG
Roland



Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#8
 Von 
bibbi1403
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 19x hilfreich)

Danke Roland für Deine aufmunternde Worte.

Unsere Verwalterin war lt. Beschluss bis Ende Okt. 2019 bestellt, dann hätte Sie aufgehört um in den Ruhestand zu gehen.
Die Mehrheit behauptete bei der Versammlung das sie sich nicht sicher wären ob sie eine neue Verwaltung wählen würden.

Ich bin auf jedenfall schon mit meinen Anwalt im Kontakt den ich habe nun Anspruch auf eine ordnungsgemäße Verwaltung.

Das wäre schön wenn die übrigen mal Erwachsen würden, aber diese Hoffnung habe ich aufgegeben, den es läuft schon das ganze seit 30 Jahren so.

Mit der Neuwahl wäre es kein Problem gewesen aber das keine Angebote vorab eingereicht wurden um einen Vergleich zu erstellen empfand ich als sehr dreist.

Ein Angebot das aus 2017 stand dann erst auf der Versammlung zu präsentieren ist schon sehr fraglich.

Naja wie heisst es so schön "wer nicht kämpft hat schon verloren"

MFG
Bibbi

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#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von bibbi1403):
Mit der Neuwahl wäre es kein Problem gewesen aber das keine Angebote vorab eingereicht wurden um einen Vergleich zu erstellen empfand ich als sehr dreist.


Wer hätte sich denn Deiner Meinung nach um diese Angebote kümmern sollen?
Von wem stammt der Antrag dem Verwalter trotz laufendem Vertrag das Mandat zu entziehen?

Zitat (von bibbi1403):
Ein Angebot das aus 2017 stand dann erst auf der Versammlung zu präsentieren ist schon sehr fraglich.
Rein rechtlich gesehen nicht.

6 Parteien Haus ist schon mal eine Aussage. Aber die Verteilung der Stimmrechte, ggf. der Miteigentumsanteile und auch die Regelung zur Beschlussfassung wäre wichtig zu wissen.
Wieviele Stimmen oder Miteigentumsanteile stehen hinter dem Anderen Eigentümer?

Berry

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#10
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von bibbi1403):
Unsere Verwalterin war lt. Beschluss bis Ende Okt. 2019 bestellt...
Dann hat also die Mehrheit der Verwalterin bei dieser Versammlung die Bestellung aufgekündigt (aus xyz Grund) und die Verwalterin hat das angenommen. Man könnte auch sagen, sie hat hingeschmissen.


Zitat (von bibbi1403):
Die Mehrheit behauptete bei der Versammlung das sie sich nicht sicher wären ob sie eine neue Verwaltung wählen würden.
Da auch ich bis vor kurzem mit den Begriffen Verwaltung und Verwalter großzügig umgegangen bin, hier die begriffliche Klarstellung.
Die Verwaltung obliegt den Mitgliedern der WEG. Sie können hierfür einen Verwalter bestellen. Sie müssen einen Verwalter bestellen, wenn auch nur eines der Mitglieder dies fordert.


Zitat (von bibbi1403):
Ich bin auf jedenfall schon mit meinen Anwalt im Kontakt den ich habe nun Anspruch auf eine ordnungsgemäße Verwaltung.
Auch ohne Anwalt hat man Anspruch auf eine ordnungsgemäße Verwaltung und, um diese sicher zu stellen, auf die Bestellung eines Verwalters hierfür. Uneinsichtigen Miteigentümern muss das allerdings auch mal ein Anwalt versuchen zu erklären. Misslingt auch dieses, tut es ein Richter. Das hat den Vorteil, dass dieser evtl. gleich einen Verwalter von Amts wegen einsetzen könnte.


Zitat (von bibbi1403):
... den es läuft schon das ganze seit 30 Jahren so.
Na immerhin. ,Hat die ausgeschiedene Verwalterin das so lange hingedeichselt?


Zitat (von bibbi1403):
Mit der Neuwahl wäre es kein Problem gewesen aber das keine Angebote vorab eingereicht wurden
Woher hätten denn die Angebote kommen sollen? Da hätten sich die Mitglieder der WEG schon im Vorfeld selbst bemühen müssen. IMO stehen auch Verwalter nicht gerade Schlage um "heilungsbedürftige" 6er WEGs verwalten zu dürfen.


Zitat (von bibbi1403):
um einen Vergleich zu erstellen empfand ich als sehr dreist.
Angenommen, es hätte mehrere Alternativen gegeben, nach welchen Kriterien hätten die WEGler gerne ausgewählt?


Zitat (von bibbi1403):
Ein Angebot das aus 2017 stand dann erst auf der Versammlung zu präsentieren ist schon sehr fraglich.
Wie schon erwähnt, war es nicht die Aufgabe der Verwalterin der Versammlung einen allseits genehmen Nachfolger (oder gar eine Auswahl von Bewerbern) zu präsentieren.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#11
 Von 
bibbi1403
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo Roland.

Ich glaube Du hast etwas falsch verstanden, die WEG besteht seit über 30 Jahren. Wir haben schon einige Hausverwaltungen hinter uns die es wegen diesen Eigentümer das ganze hingeschmiessen haben, eine Verwaltung wurde aufgelöst (leider) die war bei uns am längsten tätig.

Die jetzt ausgeschiedene war jetzt gerade 2 1/2 Jahre dabei und war noch bis Okt.2019 bestellt. Daher sah ich keine Notwendigkeit mich nach neuen Kanditaten umzusehen.

Schon auf der ordentlichen ETV (Vor knapp 4 Wochen) hat die Verwalterin darauf aufmerksam gemacht das eine Neubestellung und Abberufung der Verwaltung gewisse Voraussetzungen erfüllen muß, wenn die übrigen 5 Eigentümer dies nicht verstanden haben ist das deren Sache.

Hinzu kommt noch das diese HV die auf der ausserordentlichen Versammlung gewählt werden sollte nichts davon wusste.

Verwalterverträge enthalten teilweise Positionen die der Inhaltskontrolle nicht stand halten können.
z.B. Mahngebühren in Höhe von 29,95€ 1 Mahnung bei jede weiteren Mahnung werden 49,95€ fällig.
Verträge abschliessen und kündigen, Klagepauschalen für Beschlussanfechtungen, mehrere Angebote für Instandsetzungen und vieles mehr.

Wie sollen dann vorher die Verträge oder Vertrag verglichen werden wenn die übrigen 5 diese erst auf Nachfrage in der Versammlung die vorlegen.

Lt. BGH müssen diese mit der Einladung an alle Eigentümer versendet werden.

MFG
Bibbi

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#12
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von bibbi1403):
Schon auf der ordentlichen ETV (Vor knapp 4 Wochen) hat die Verwalterin darauf aufmerksam gemacht das eine Neubestellung und Abberufung der Verwaltung gewisse Voraussetzungen erfüllen muß, wenn die übrigen 5 Eigentümer dies nicht verstanden haben ist das deren Sache.
So weit, so schlecht,


Zitat (von bibbi1403):
Hinzu kommt noch das diese HV die auf der ausserordentlichen Versammlung gewählt werden sollte nichts davon wusste.
Wie, und auf wessen Veranlassung kam es denn zu dieser außerordentlichen Versammlung. Und warum haben der oder die Initatioren nicht dafür gesorgt, dass zumindest ein Verwalter "Gewehr bei Fuß" stand"?


Zitat (von bibbi1403):
Verwalterverträge enthalten teilweise Positionen die der Inhaltskontrolle nicht stand halten können. z.B. Mahngebühren in Höhe von 29,95€ 1 Mahnung bei jede weiteren Mahnung werden 49,95€ fällig.
Verträge abschliessen und kündigen, Klagepauschalen für Beschlussanfeechtungen, mehrere Angebote für Instandsetzungen und vieles mehr.
IMO ist es absolut legitim, dass ein Verwalter für Tätigkeiten, die über die normale ordnungsgemäße Verwaltung hinaus gehen, gesonderte Vergütungen vereinbart.


Zitat (von bibbi1403):
Wie sollen dann vorher die Verträge oder Vertrag verglichen werden wenn die übrigen 5 diese erst auf Nachfrage in der Versammlung die vorlegen..
Kann es ein, dass die "übrigen" 5 Miteigentümer mit den bisherigen Zuständen (Chaos?) einverstanden waren und Du auf einsamem Posten stehst?


Zitat (von bibbi1403):
Tätigkeiten,die über die normale ordnungsgemäße Verwaltung hinaus gehen,
Lt. BGH müssen diese mit der Einladung an alle Eigentümer versendet werden..
Hat der BGH auch bestimmt, wer diese Daten erheben musss?


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
bibbi1403
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 19x hilfreich)

Ich hatte hier schon mal 2015 geschrieben, das ich vor Gericht gegangen bin, der Richter hat damals 5 Beschlüsse für nichtig erklärt und die 5 mussten damals die Zeche bezahlen. Es ging damals um einen Verwalter der sich selbst dazu ernannt hatte, Abrechnung, Winterdienst, Flureinigung und um ein Beschluss der nicht auf der TOP angekündigt wurde.

Ich gebe Dir mal ein Beispiel von vielen wie es bei uns läuft.

Wir waren im Urlaub kommen wieder und müssen feststellen das die gesamte Bepflanzung vor unseren Balkon entfernt wurde, nur noch die Stämme waren vorhanden. Dafür gab es keinen Beschluss der dominante Eigentümer hat dies mit dem selbsternannte Verwalter dies so entschieden. Die Grünanlage ist Gemeinschaftseigentum.

Da wir nur unsere Ruhe haben wollten haben wir dann einer Neubepflanzung zugestimmt . Es wurde beschlossen das mit uns besprochen wird was da gepflanzt wird.

Etwa 3 Monate später bat ich die selbsternannte HV um Einblick in die Unterlagen und musste feststellen das dieser dominante Eigentümer kosten erstattet bekommen hat die weder beschlossen noch besprochen waren. (für die Neubepflanzung, Er wollte diese unbedingt selber machen)

11 Säcke Erde a. 60 liter (nur die Säcke Erde hat man nie gesehen), Blumenübertöpfe, Pflanzen die gar nicht eingepflanzt wurden, 0,60€ pro kilometer hin- und zurück mit der Begründung Er musste wegen der Erde so oft fahren.

Dieser dominante Eigentümer will das sagen haben und wenn die Verwaltung und die übrigen Eigentümer nicht so wollen wie Er es will, dann ist der ärger vorprogrammiert. Er will befehlen wer was machen soll und irgendwann lässt man es sich nicht mehr gefallen.

Die abgewählte HV handelte Neutral, nach WEG und setzte die Gerichtsurteile um die bei uns Bestand hatten, das konnte dieser Eigentümer nicht akzeptieren.

LG
Bibbi

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#14
 Von 
bibbi1403
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 19x hilfreich)

Liebe Gemeinde
auch hierzu möchte ich Euch über den Ausgang der Anfechtung berichten.

Die Beschlussfassung der ETV vom 07.06.2018 zum TOP 2 Abwahl der Verwaltung wird für ungültig erklärt.
Da der Vertrag befristet bis 10/2019 ist, es gab keinen ausreichenden grund die Verwaltung außerordentlich zu kündigen, eine Abmahnung betreffend des Einbaus neue Fenster in unsere Wohnung wäre ausreichend.
Eine außerordentliche Kündigung des Verwaltervertrages ist als ultima ratio nicht verhältnismäßig gewesen.

Da es 3 Anfechtungen waren wurden diese an 1 Tag verhandelt, das Urteil inkl. Begründung hat insgesamt 11 Seiten.

MFG
bibbi

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#15
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Den Grund der Abwahl wegen der Fenster hattest Du uns damals aber verschwiegen - oder habe ich das überlesen?

Signatur:

lg.
R.M.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
bibbi1403
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 19x hilfreich)

Zitat (von R.M.):
Den Grund der Abwahl wegen der Fenster hattest Du uns damals aber verschwiegen - oder habe ich das überlesen?


Der Grund wurde nicht auf der Versammlung genannt sondern erst es vor Gericht die Verhandlung stattfand.

Die Beklagten haben sich immer wieder was anderes ausgedacht, das man zum Schluss nicht mehr wusste was die wollen.

Leider war ich nicht dabei, da ich im Koma lag.

Zur Zeit ist bei uns ruhig weil der Störenfried uns verlassen hat und nie wieder kommt.

LG
Bibbi

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