Ab wann ist ein Beschluss nichtig ?

8. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Bruddler
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 46x hilfreich)
Ab wann ist ein Beschluss nichtig ?

Vor 13 Jahren wurde ein Beschluss gefaßt aber bis heute nicht umgesetzt. Der Verwalter hat seither zwei mal gewechselt.
Frage: Ist der Beschluß noch gültig
Ab wann, wenn überhaupt, ist ein Beschluß hinfällig?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Hm,

also ein Beschluss ist

A) solange gültig bis er von einem Gericht rechtskräftig für ungültig erklärt wird

oder

B) er gegen unabdingbares Recht verstösst, dann ist er nichtig, was heisst er gilt als nicht gefasst

Einen Auszug findest Du hier : Klick

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#2
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Bevor man nach 13 Jahren den Verwalter dazu drängt, den alten Beschluss endlich umzusetzen, sollte man sinnvollerweise abklären, ob die Mehrheit der Eigentümer immer noch dafür ist.
Möglichweise haben sich ja auch inzwischen neue Aspekte ergeben.

Als Verwalter würde ich in dieser Situation auf der nächsten Versammlung darüber beschließen lassen, ob der Beschluß zurückgenommen wird oder ob er umgesetzt werden soll.


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#3
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2025x hilfreich)

quote:
Ab wann ist ein Beschluss nichtig ?


Kann ein Gerichtsbeschluss auch nichtig sein ?

1x Hilfreiche Antwort

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