schulische Amtsarztverordnung

27. März 2015 Thema abonnieren
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guest-12327.03.2015 21:27:42
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Frischling
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schulische Amtsarztverordnung

FORUM ARBEITSRECHT
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27.3.2015 / 11:34
Von leni2302
Status:
Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Amtsarztverordnung Schule
Hallo liebes Forum.
Da ich neu hier bin, hab ich keine Ahnung ob das hier richtig aufgehoben ist mein Anliegen oder nicht, gerne kann es auch verschoben werden.

Mein Problem: ich bin an der fachoberschule im Abijahrgang, habe bis auf eine Schulaufgabe nie Noten verpasst und war in den letzten zwei Monaten insg circa 2 1/2 Wochen krank - nicht am Stück. Grund für die Krankheit war nie derselbe, angefangen mit der Grippewelle die auch mich für eine Woche erwischt hat, dann hab ich seit knapp einem Jahr enorme Kreislaufprobleme wofür die Klärung noch fehlt. Deshalb musste ich an einem Dienstagmorgen ein BelastungsEKG machen und mir wurde ein Langzeitblutdruckmessgerät angelegt, weswegen ich zwei Tage zu Hause bleiben sollte wegen dem Piepsen und Vibrieren, schon allein weil ich ja nicht mal duschen konnte. Dann hab ich mir auf Klassenfahrt in Hamburg den Magen verstimmt, weswegen aber noch 4 andere Leute daheim geblieben sind, was zeigt das es nicht an mir liegt und jetzt war ich bis heute vier Tage wegen schlimmer Blasenentzünung krank, wovon man natürlich auch vom Arzt den Beweis anfordern könnte. Ruft mich Heute eine Mitschülerin an und sagt wir beide haben ab jetzt Amtsarztpflicht wegen Häufigkeit der Krankheitstage. Es gibt Leute in der Klasse die sind grundsätzlich bei jeder schulaufgabe oder Referaten krank und die Lehrer machen null! Manche auch drei Wochen am Stück, die können sich weiterhin von ihrem Arzt alles rausschreiben lassen ohne wahrhaftig krank zu sein. Ich hab mich vorhin mit meinem Arzt deshalb in Verbindung gesetzt, der meinte das dürfen die nur falls ein und dieselbe Krankheit häufiger genannt wird oder mehrer Wochen gefehlt wird. Ist bei mir alles nicht der Fall, man kann sich ja zwischen tausenden von Menschen auch mal die Grippe einfangen oder mal Magen-Darm, zudem kann es wegen meinem Schwindel gerade im Sommer öfter zu Ausfällen kommen oder sogar noch zu eine eventuellen Ohroperation. Der Amtsarzt kennt meine Beschwerden nicht mal.
Wollte fragen ob die Schule das darf, zumal es nicht fair ist und meiner Meinung nach regelrecht Mobbing gegenüber uns (17,19). Wäre für eine schnelle Antwort dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

(Beitrag befand sich schon ein mal im Bereich Arbeitsrecht, wo er fehl am Platz war..)

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2 Antworten
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#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Ich hab mich vorhin mit meinem Arzt deshalb in Verbindung gesetzt, der meinte das dürfen die nur falls ein und dieselbe Krankheit häufiger genannt wird oder mehrer Wochen gefehlt wird.


Nein, das "dürfen die" grundsätzlich immer dann, wenn der begründete Verdacht besteht, daß Gefälligkeitsatteste ausgestellt werden. (Genau deswegen holt man sich Rechtsberatung beim Anwalt und medizinische Diagnosen beim Arzt und nicht umgekehrt. ;) )
Schon deswegen besteht auch kein "Recht auf Gleichbehandlung", wie es als Argument aus deinen Ausführungen zu anderen Mitschülern herauszulesen ist. Wenn bei den anderen Schülern kein begründeter Verdacht besteht, gibt es auch keinen Anlaß. (Abgesehen davon, selbst wenn bei den anderen Schülern zu Unrecht eine Amtsarztvorführung unterlassen wird, erwächst daraus noch kein Recht, daß dies bei einem selbst auch zu unterbleiben hat, Stichwort "keine Gleichheit im Unrecht").

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#2
 Von 
guest-12327.03.2015 21:27:42
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Sollte man sich davor als Schule nicht aber wenigstens ein mal erkundigen warum der Schüler krank ist? Zumal es mit zwei Wochen zusammengezählt in 2 Monaten nun wirklich nicht viel ist? Davor war ich bis auf ein zwei mal immer anwesend, hab meine Noten geliefert sowohl mündlich als schriftlich und hatte vorher auch noch nie Probleme an irgendeiner Schule zwecks meinem Schwindel. Die voran gegangen Schule hat selbst 3 Wochen geduldet wegen meinem Kreislauf im Sommer ohne auch nur ansatzweise daran zu zweifeln, ganz einfach weil kommuniziert wurde. Da unterstütz ich auch deine Meinung nicht, dass es nichts mit Gerechtigkeit zu tun hat. Wenn sogar Lehrer wissen, dass es eine auffällige Häufung bei Leistungsnachweisen ist, die bei anderen Schülern der Fall ist und dennoch nichts dagegen machen, wo ich aus Überlieferungen seitens der betreffenden Schüler aber sicher weiß, dass hier nur der Arzt angerufen wird und das Attest ausgestellt wird, ja dann bin ich der Meinung es handelt sich um ungerechtes Behandeln.

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