doppelte Grundbuchgebühr bei Eintragung der Grundschuld, auflassungsvormerkung,... In zwei Grundbuch

29. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
jobsi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
doppelte Grundbuchgebühr bei Eintragung der Grundschuld, auflassungsvormerkung,... In zwei Grundbuch

Hallo,
im konkreten Fall wurde ein Haus mit eigenem Grundbuch gekauft es gibt ein zweites Grundbuch für einen Weg mit vielen Eigentümern die Häuser entlang des Weges besitzen.

Im Zuge des Kaufs wurden alle Grundbuchrelevanten Eintragungen logischerweise in beiden Grundbüchern vorgenommen. Mir stellt sich nun die Frage werden dadurch doppelte Gebühren fällig da die Eintragung mehrfach erfolgt oder eben nicht weil die Eintragung derselben Grundschuld ein Verwaltungsakt ist?

Vielen Dank vorab und viele Grüße

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Im Normalfall nur einfach.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

Ist es tatsächlich so, dass es für das Wegegrundstück ein separates Grundbuchblatt gibt?

Im Regelfall wird es nämlich so gemacht, dass der Anteil am Wegegrundstück im Grundbuchblatt für das Hausgrundstück mit aufgeführt ist. In so einem Fall stellt sich die Frage dann gar nicht.

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#3
 Von 
jobsi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja es gibt tatsächlich ein eigenes Grundbuchblatt welches sich auf insgesamt rund 30 Eigentümer verteilt

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

Bitte nicht Grundbuchblatt mit Flurstück verwechseln.

Liegen Die tatsächlich zwei verschiedene Grundbuchauszüge vor und auf dem Grundbuchblatt für das Wegegrundstück sind 30 Eigentümer verzeichnet?

Das wäre auch für das Grundbuchamt völlig unpraktisch und wenn sich jemand einen Grundbuchauszug für das Wegegrundstück holt könnte er die Eintragungen der anderen Eigentümer sehen.

Daher besteht die Möglichkeit auf einem Grundbuchblatt mehrere Flurstücke und auch Anteile daran zusammen zu fassen.

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#5
 Von 
jobsi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für den Hinweis ich habe aber zwei Grundbuchauszüge mit unterschiedlichen blattnummmern. In jedem der beiden steht unsere Auflassungsvormerkung und die Grundschuld.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat:
In jedem der beiden steht unsere Auflassungsvormerkung und die Grundschuld.


Dann weißt Du doch bereits, ob Dir die einfache oder die doppelte Gebühr in Rechnung erstellt wurde.

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#7
 Von 
jobsi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
In jedem der beiden steht unsere Auflassungsvormerkung und die Grundschuld.


Dann weißt Du doch bereits, ob Dir die einfache oder die doppelte Gebühr in Rechnung erstellt wurde.


Nein, dann würde ich ja nicht fragen. Freitag habe ich zwar die Grundbuchauszüge erhalten aber der Notar hat vergessen die Gerichtskostenrechnung anzuhängen. Aber morgen früh werde ich es wohl wissen, insofern ist die Frage hier obsolet. Ich hätte es eben gern schneller gewusst.

Morgen werde ich hier aufklären. Wobei salkavalka ja schon eine Indikation gegeben hat, vielen Dank dafür!
In diesem Sinne einen schönen Abend.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat:
Freitag habe ich zwar die Grundbuchauszüge erhalten aber der Notar hat vergessen die Gerichtskostenrechnung anzuhängen.


Dann wird das in Deinem Bundesland anders gehandhabt als bei uns. Bei uns schickt das Grundbuchamt immer beides gleichzeitig in einem Schreiben raus und zwar direkt an den Eigentümer.

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