Zweitwohnsitz nicht angemeldet - Nachträglich Strafe?

26. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
wiebke123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zweitwohnsitz nicht angemeldet - Nachträglich Strafe?

Hallo, ich habe aufgrund meines Studiums für 6 Monate in einer WG gewohnt und bin mir nicht im klaren gewesen, ob ich mich in der Stadt hätte melden müssen. Da ich nur drei Tage die Woche dort war und auch in den Ferien weiter zuhause gewohnt habe, dachte ich, da mein Lebensmittelpunkt weiterhin in meiner Heimatstadt war, dass ich keinen Zweitwohnsitz anmelden müsste. Nun stellt sich mir die Frage, ob diese Annahme korrekt ist, oder ob mir ein Fehler unterlaufen ist.
Danke im Voraus.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von wiebke123):
da mein Lebensmittelpunkt weiterhin in meiner Heimatstadt war, dass ich keinen Zweitwohnsitz anmelden müsste

Das bedeutet nur, das man den Hauptwohnsitz nicht ummelden muss. Nicht das man den Zweitwohnsitz nicht anmelden muss.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Aber nicht, wenn man woanders einen Hauptwohnsitz hat und der Aufenthalt 6 Monate nicht überschreitet: https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__27.html Ihnen ist also kein Fehler unterlaufen, auch wenn Sie die 6-Monats-Regelung gar nicht kannten...

-- Editiert von muemmel am 27.07.2018 16:18

-- Editiert von muemmel am 27.07.2018 16:19

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Aber nicht, wenn man woanders einen Hauptwohnsitz hat und der Aufenthalt 6 Monate nicht überschreitet: https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__27.html


Das trifft aber nur dann zu, wenn es von vorneherein geplant war, bereits nach 6 Monaten wieder auszuziehen.

0x Hilfreiche Antwort

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