Wie lang ist die Verjährungsfrist bei Friedhofsgebühren?

13. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
Wie lang ist die Verjährungsfrist bei Friedhofsgebühren?

Verstorbener hat seit 2009 keine Gebühren für ein bis 2029 laufendes Grab gezahlt, die Erben würden nun gerne wissen, bis zu welchem Jahr noch nachgefordert werden kann. Ich meine 2015, die Friedhofsverwaltung sagt 2014. Gilt hier eine andere Verjährungsfrist als die regelmäßige lt. BGB?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32832 Beiträge, 17250x hilfreich)

Gilt hier eine andere Verjährungsfrist als die regelmäßige lt. BGB? Ja. Siehe hier: https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/109385-verjaehrung-einer-forderung-der-stadtverwaltung

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

13x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Super, danke! Nach der Rechtsgrundlage habe ich gesucht.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Doe Kommunalabgabengesetze (KAG) sind aber nicht in allen Bundesländern gleich - was dazu führt, dass Kommunalabgaben (zu denen auch die Friedhofsgebühren zählen) nicht in allen Bundesländern gleich schnell verjähren.
Die meisten (aber meines Wissens nicht alle) Bundesländer verweisen in ihrem KAG auf die Verjährungsregelungen der Abgabenordnung.
Danach wäre die Festsetzungsfrist 4 Jahre, die Zahlungsverjährungsfrist sogar 5 Jahre.

Daraus ergibt sich:
- Der Verstorbene hat nicht bezahlt, weil ihm kein Gebührenbescheid vorlag -> Gebührenbescheide können bis 2014 rückwirkend erstellt werden
- Gebührenbescheid lag dem Verstorbenen vor, der Verstorbene hat trotzdem nicht gezahlt -> Nachforderung sogar bis 2013 möglich

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

In dem Fall ist es dann hoffentlich nur bis 2014, mehr fordert die Verwaltung auch nicht. ;) Bundesland ist Schleswig-Holstein.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32832 Beiträge, 17250x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

3x Hilfreiche Antwort

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