Hallo Zusammen,
zu folgenden Sachverhalt benötige ich bitte eure Hilfe.
Ich wohne in Mainz und hier gibt es laut §24 Abs. 2 SGB VIII
den Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung/ Kindertagespflege für Kinder die das erste Lebensjahr vollendet haben.
Meine Tochter ist jetzt 1 Jahr und 5 Monate und von einem Platz in einer Krippe sind wir sehr weit entfernt.
Nach mehreren Telefonaten mit der Stadt hat man klar gesagt, dass es nicht genügend Plätze für alle angemeldeten Kinder zur Verfügung stehen.
Wir haben uns nun selbst bemüht und ab Sommer eine Tagesmutter gefunden.
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So nun zum eigentlichen Thema.
Eine Tagesmutter ist erheblich teurer als ein Platz in einer staatl. Kindertagesstätte.
Gibt es die Möglichkeit die Differenzkosten zwischen Tagesmutter und staatl. Kindertagesstätte einzufordern?
Um gegen diese Angelegenheit vorzugehen habe ich einen Ablehnungsbescheid eingefordert, dieser wurde mir auch zugestellt.
Ich bin jetzt am überlegen, ob es Sinn macht, den Widerspruch von einem Anwalt verfassen zu lassen oder ihn selbst zu schreiben?!
Genau möchte ich es schriftlich haben, dass die Kosten zwischen Tagesmutter und staatl. Kindertagesstätte übernommen werden.
Mir ist natürlich auch bewusst, dass die Stadt sich keine Plätze her zaubern kann. Deswegen werde ich auch nicht soweit gehen und eine Klage einreichen. Mir ist es wichtig, dass die kleine in eine Kita kommt, die wir auf die Wunschliste gestellt haben.
Danke vorab und beste Grüße!
Widerspruch zu Ablehnungsbescheid Kindertagesstätte
29. April 2018
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Frage vom 29. April 2018 | 09:34
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerspruch zu Ablehnungsbescheid Kindertagesstätte
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 29. April 2018 | 10:29
Von
Status: Unbeschreiblich (38433 Beiträge, 14000x hilfreich)
Die Frage kann man hier nicht pauschal beantworten. Im Nachbarland Hessen gab es einige Gerichtsentscheide, die einmal darauf abstellten, dass eine Wartezeit zwischen Anmeldung und Aufnahme des Kindes zumutbar sei und zum anderen darauf, dass es keinen Anspruch auf die Aufnahme in eine bestimmte Kita gäbe, sondern nur in irgendeine Kita.
wirdwerden
#2
Antwort vom 30. April 2018 | 12:00
Von
Status: Weiser (16509 Beiträge, 9299x hilfreich)
Zitat:Ich bin jetzt am überlegen, ob es Sinn macht, den Widerspruch von einem Anwalt verfassen zu lassen oder ihn selbst zu schreiben?!
Es stellt sich die Frage, was das soll, wenn Sie ohnehin kleine Klage einreichen wollen.
Wenn Sie später eine Klage einreichen wollen (oder zumindest die Option offen halten wollen), sollten Sie die Angelegeheit von Anfang an einem Anwalt überlassen.
Bedenken Sie aber auch, dass Sie wahrscheinlich auf den Anwaltskosten sitzen bleiben, wenn Sie den Widerspruch von einem Anwalt erledigen lassen, dann aber doch keine Klage einreichen.
Zitat:Mir ist es wichtig, dass die kleine in eine Kita kommt, die wir auf die Wunschliste gestellt haben.
Zumindest in meiner Region wird dann ganz schnell ein Kita-Platz in einer Kita frei, die am anderen Ende der Stadt liegt, wenn jemand versucht, auf dem Rechtsweg erfolgreich zu sein. Sie müssen also damit rechnen, dass die Stadt ihnen einen Platz in einer Kita anbieten wird, die nicht Ihre Wunsch-Kita ist. Damit hat die Stadt ihre Pflicht erfüllt und Sie schauen in die Röhre.
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#3
Antwort vom 30. April 2018 | 16:32
Von
Status: Gelehrter (10685 Beiträge, 4205x hilfreich)
ZitatDeswegen werde ich auch nicht soweit gehen und eine Klage einreichen. :
Bei uns kann nur per Klage gegen einen Ablehnungsbescheid vorgegangen werden, andere Rechtsmittel sind gar nicht mehr vorgesehen.
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