Jemand erhält einen Gebührenbescheid; gegen diesen kann innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden.
Angenommen... "Jemand" legt bei der Behörde, die den Bescheid erteilt hat, innerhalb der Monatsfrist Widerspruch ein.
Watt nu? Ist der Bescheid rechtswirksam angefochten? Muss die Behörde den Widerspruch an das Verwaltungsgericht abgeben, damit er dort als Klageerhebung bearbeitet wird?
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Widerspruch statt Klage
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Du musst die Rechtsbehelfsbelehrung klar durchlesen.
Wenn dort steht, dass du den Bescheid mit dem Rechtsmittel der Klage beim Verwaltungsgericht angreifen kannst, dann kannst du keinen Widerspruch einlegen.
In der Regel stehen in den Bescheid folgende Texte beim Rechtsbehelf:
....Gegen diesen Bescheid ist das Rechtsmittel der Klage zulässig. Die Klage ist binne eines Monats nach erhalt des Bescheid beim Verwaltungsgericht XY einzureichen.....Bevor Sie Klage erheben, empfehlen wir eine Rücksprache mit uns, um eine mögliche Klage zu vermeiden.....
Die Behörden haben laut dem Bürokratieabbaugesetz keine Widersprüche mehr. Es gibt Ausnahme, wenn es sich zum Besipiel um eine bundesgesetzliche Sache handelt (Beispiel ALG II).
Also: Die Klagefrist ist nicht gewahrt, wenn du Widerspruch bei der Behörde einlegst, die den Bescheid erlassen hat.
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--- editiert vom Admin
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quote:
Die Behörden haben laut dem Bürokratieabbaugesetz keine Widersprüche mehr./quote]
Das ist Ländersache, in manchen Ländern ist das Widerspruchsverfahren noch verbreiteter als in anderen.
Im Übrigen stimme ich zu, die Klagefrist ist durch den Widerspruch nicht gewahrt.
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"ref. iur. C.Konert
Diplom- Jurist
"Never attempt to reason with people who know they are right.""
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