Weitergabe von Adressen

17. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
michi0815
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 83x hilfreich)
Weitergabe von Adressen

Erstmal guten Abend zusammen,

ich bin dabei ein Haus zu bauen, nachdem ich die Genehmigung vom Landratsamt erhalten habe, wurde ich sogleich auch von einem ortsansässigen Bauunternehmer angschrieben, ob den der Bauauftrag schon vergeben wurde. Auf meine Frage, wie er denn an meine Adresse gelangt sei, antwortete er, die habe er vom Landratsamt. Meine Frage lautet nun: Darf das Landratsamt meine Adresse an Dritte weitergeben?

Vielen Dank im Voraus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MaCon
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Definitv Nein!
Schon mal was von Datenschutz gehört?
Würde mal nachfragen, wie das Amt dazu kommt, ohne Zustimmung einfach Daten an Dritte weiterzugeben?
Sie können sich auch an den Datenschutzbeauftragten wenden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

@MaCon, das ist so nicht richtig. Wenn Michi0815 den Bauantrag unterschrieben hat, stand auch der nachfolgende Passus drauf:

Die Gemeinde ist unabhängig von der Einwilligung des Bauherrn/der Bauherrin zur Bekanntgabe des Bauvorhabens in der
Tagesordnung des Gemeinderates oder des zuständigen Ausschusses verpflichtet und zudem berechtigt, über die
Sitzung im örtlichen Amtsblatt zu berichten.


Von daher, war es vorhersehbar, dass irgendwelche Bauunternehmer regelmäßig dort nachsehen werden.

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
anjoli
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 82x hilfreich)

@murgab: Auf den Bauanträgen für NRW steht das aber nicht...

@michi0815: Erkundige Dich doch mal beim Landesdatenschutzbeauftragten.

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