Wegerecht, Graffiti

25. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Uwe S.
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 12x hilfreich)
Wegerecht, Graffiti

Hallo

Wir haben neuerlich ein Wohn- & Geschäftshaus gekauft, dazu gehört eine große Passage mit 3 Schaufenster. Für diese Passage gibt es seit ewig Wegerecht für die Stadt, dort laufen aber nicht zu viel Leute, mehr eher kommen Jugendlichen die essen, trinken, reden, hören Musik, Rauen und werfen Zigarettenkippen ohne Ende, am schlimmste aber wird Graffiti über all bemahlt auf die Wand, Decke, Glas und Vitrinenrahmen...

Können wir die Wegerecht anfechten? Wie genau?
Haftet die Stadt für die Beseitigungskosten?

Die Passanten haben ein kurze Umweg wenn wir die Passage schließen. Wir werden die gerne nachts mit ein Garagentor schließen und während die Geschäftszeiten die Garagentor öffnen (ohne Auto natürlich). Die andere Seite wollen wir komplett zumauren, da wir weder Garten noch eine Garage haben. Schließlich auch zahlen wir hoch Grundsteuer dafür und die Versicherungen auch relativ sehr hoch deswegen.

Umweg =~ 60 meter bzw. maximal bis zu die Straße, Umweg zu uns wird 120meter, zurück bis zu 240m zusammen. Die Passage ist mit Stufen und somit nicht für Rollstuhl geeignet.

Bitte auch um Lösungsvorschläge.

DANKE!

-- Editier von Uwe S. am 25.10.2015 19:29

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Können wir die Wegerecht anfechten? Wie genau?


Das sollte man anwaltlich klären lassen.
Ich könnte mir vorstellen, daß ein Wegerecht, das die Stadt nicht dringend für sich selbst braucht, erlöschen kann.
Die bloße Begründung, es sei für die Bürger einfacher, kann für sich alleine IMO kein Wegerecht begründen. Ansonsten könnte die Stadt eines durch meinen Garten behaupten, weil die Leute so einfacher in die Parallelstraße kommen. :crazy:

Zitat:
Haftet die Stadt für die Beseitigungskosten?


IMO nein, genau wie sie sonst auch nicht haftet, wenn Privateigentum vandalisiert wird, oder wie Inhaber eines Wegerechtes nicht für Schäden verantwortlich sind, die durch nicht verbundene Dritte verursacht werden.

Zitat:
Die Passanten haben ein kurze Umweg wenn wir die Passage schließen.


Die Passanten haben eh keine Rechte, man wird sich nur mit der Stadt auseinandersetzen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.247 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen