Wann muss der Anlieger für Straßenbaukosten aufkommen?

6. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Krakeman
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann muss der Anlieger für Straßenbaukosten aufkommen?

Hallo Leute,
2016 hat der Städtische Entsorger in unserer Straße die Regenwasser- und Abwasserleitungen "endoskopiert" und festgestellt, dass die Rohre erneuert werden müssen. Daraufhin gab es eine Veranstaltung, wo städtische Beamte sowie der Entsorger anwesend waren. Uns wurde mitgeteilt, dass die Rohre erneuert werden müssen und die Straße in diesem Zuge gleich mit. Zur Information: Unsere Straße bestand aus "hochgestellten Klinkersteinen" und war keinesfalls sanierungsbedürftig.Wenn es nur um die Rohre ging, so ist meine Auffassung, dass auch der Entsorger dafür aufkommen muss, dafür zahlen wir schließlich Beiträge. Weiter habe ich gelesen, dass die Stadt, bevor sie eine Straße auf Kosten der Anwohner erneuern darf, regelmäßige Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen hat. Diese haben nie stattgefunden, da die Straße außer ein paar Unebenheiten top in Schuss war. Weiter habe ich gelesen, dass der Anwohner in die Pflicht genommen werden kann, wenn die Straße verbessert wurde, zum Beispiel durch einen zusätzlichen Fußweg oder ähnliches. Meiner Ansicht und der meiner Nachbarn wurde sie eher verschlechtert. Vorher hatten wir nur auf einer Seite einen Fussweg und da die Straße sehr schmal ist, konnten sich entgegenkommende Fahrzeuge dementsprechend ausweichen. Nun haben wir auf beiden Seiten einen Kanntstein, wobei der neue auf der Seite, wo vorher keiner war, keinesfalls einen neuen Fußweg darstellen soll. Folge ist, dass entgegenkommende Fahrzeuge jeweils auf den beiden "Fußwegen", wovon einer keiner ist, ausweichen, weil ansonsten die Straße zu schmal ist. Das ist für mich eine Verschlechterung. Auch habe ich gehört, dass man unter bestimmten Umständen, wenn zum Beispiel der Kantstein nicht so hoch ist oder niedrig, ich weiß es nicht genau, muss der Anwohner nicht für die Kosten aufkommen. Aufgrund meiner bisherigen Erkenntnisse bin ich am Überlegen, einen Anwalt einzuschalten, den meine Rechtsschutzversicherung aber leider nicht übernehmen will. Wer hat sowas schon mal durchgemacht oder hat Ahnung davon? Gruß von Andi Krakeman

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120353 Beiträge, 39879x hilfreich)

Als erstes sollte man mal die entsprechende Satzung der Gemeinde studieren, was dort zu dem Thema steht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Kissenschlacht
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 252x hilfreich)

Welches Bundesland? Wie alt ist die Straße, bzw. der jetzige Ausbauzustand? Die Gemeinde stellt hier offenbar auf den Tatbestand der Erneuerung ab (Satz 3 des Sachverhalts). Warum prüfen Sie, ob eine Verbesserung vorliegen könnte?

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