Ich habe heute etwas sehr komisches erlebt und zwar: Ich studiere an der TUM und habe heute ein Lernraum benutzt, die nicht meiner Fakultätsgebäude gehört. Vor dem Raum wird man auf keine Nutzungsordnung für die Lernräume aufgerufen. Der Raum hat zwei Türen und an eine Tür ist ein Code erforderlich und an der anderen gibt es nichts.
Ich habe da gelernt und nach kürzer Zeit wurde ich von einem Mann angescprochen und musste mein Ausweis zeigen. Also er hat sich nicht ausgewiesen, wer er ist und warum er mich fragt, was ich studiere.
Also, er hat mich darauf hingwiesen dass der Raum nicht für andere Studenten zu benutzen ist, hat er aber keine rechtliche Grundlage, weil es keine Ordnugsnutzung da steht.
Er hat auch NUR mich rausgeschmissen und hat NUR meinen Ausweiß angefordert und mich noch beldeidigt, dass ich dumm bin.
Meines Wissens hat er heute einen Verstoß auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in einer form der mittelbare Benachteiligung ausgeübt.
Die Uni ist eine staatliche Uni und ich bin auch Teil davon und selber Studentin. Diese Fachschaft hat sogar auf deren Webseite alle von Ihren Studenten dazu gebeten, fremde Studenten von den Räumen rauszuschmeißen und so würden die nie mehr kommen, weil sie keine Ruhe bei denen finden könnten.
Kann mir bitte jemand sagen, wann mich 1. eine Person rausschmeißt und ob das überhaupt möglich ist, wenn das auf keinen Gesetz aufgerufen ist.
Vielen Dank im Voraus.
A.U.
Von einem Lernraum rausgeschmissen (staatliche Uni)
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Derjenige ohne rechtliche Grundlage sind wohl eher Sie. Oder haben Sie irgendeine Bescheinigung der Fakultät, dass Sie diesen Raum benutzen dürfen? Vermutlich nicht. Also haben Sie den Raum zu verlassen, wenn das ganz sicher weisungsbefugte Personal das im Rahmen des Hausrechts fordert. Jetzt kann man sich darüber streiten, ob dieser Herr weisungsbefugt war. Selbst wenn er das nicht war, hätte er sicher in wenigen Minuten eine weisungsbefugte Person herangeholt bzw. sich mal eben per Telefon entsprechend ermächtigen lassen. Wer dann noch immer nicht hören will, fährt im Streifenwagen der Polizei mit.Zitat:hat er aber keine rechtliche Grundlage
Es waren wohl auch NUR Sie ohne Erlaubnis dadrin.Zitat:Er hat auch NUR mich rausgeschmissen und hat NUR meinen Ausweiß angefordert
Meines Wissens verbietet das AGG nur "Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität". Auch wenn es manchmal so wirken mag, sind BWLer keine eigene Rasse. Das AGG ist also (schon deshalb) nicht einschlägig.Zitat:Meines Wissens hat er heute einen Verstoß auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in einer form der mittelbare Benachteiligung ausgeübt.
Aber nicht dieser Fakultät und Fachschaft. Sie kommen ja auch nicht einfach auf die Idee, es sich beim Dekan im Büro gemütlich zu machen.Zitat:Die Uni ist eine staatliche Uni und ich bin auch Teil davon und selber Studentin.
Vermutlich immer wenn Sie deren Räume ohne Erlaubnis betreten.Zitat:Kann mir bitte jemand sagen, wann mich 1. eine Person rausschmeißt
Haben Sie doch gesehen.Zitat:ob das überhaupt möglich ist
www.gesetze-im-internet.de/stgb/__123.htmlZitat:wenn das auf keinen Gesetz aufgerufen ist.
Vielen Dank für die Antwort.
Aber woher wissen Sie ob ich die einzige Person war, die der Fakultät nicht gehört?
Es waren tatsächlich mehr als 5 Personen und er hat von den anderen 30 Studenten in dem Raum nicht nach Ausweis gefragt.
Also, genau: das ist nicht Gleichberechtigung!!!!!! Er hat NUR nach meinen Ausweis gefragt, und das empfinde ich als nicht gleich berechtigt.
An der gleiche Uni, andere Fakultät steht genau vor diesen Räumen eine Nutzungsordnung und da wo ich war, steht offensichtlich nichts.
Es sieht so aus, als ob Sie die Person heute waren
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Das kommt anscheinend ganz darauf an was es für ein Raum genau war... Leider verschweigt der TE uns diese Info.
https://www.ub.tum.de/gruppenarbeitsraeume
Zitat:Die Gruppenarbeitsräume sind für Gruppen ab drei Personen nutzbar.
Ohne Reservierung ist die Nutzung der Räume dann möglich, wenn keine Reservierung vorliegt bzw. eine Reservierung verfallen ist.
https://www.ub.tum.de/carrels#Nutzungsbedingungen (Einzelarbeitsräume)
Zitat:Die Nutzung des Carrels ist nur während der Öffnungszeiten der jeweiligen Teilbibliothek erlaubt und ist auf eine Person begrenzt. usw....
Es ist egal, woher ich das weiß. Entscheidnd war, dass der Rausschmeißer das weiß. Und der hat Ihnen ganz offenbar angsehen, dass Sie dort nichts zu suchen hatten. Das würde mir zu denken geben.Zitat:Aber woher wissen Sie ob ich die einzige Person war, die der Fakultät nicht gehört?
Das hat mit Gleichberechtigung absolut nichts zu tun.Zitat:das ist nicht Gleichberechtigung!!!!!!
Sie können sich ja bei denen einschreiben, dann können SIe auch den Raum nutzen.
Was für ein Pech. Auf ihr Empfinden kommt es aber nicht an. Dieses dürfte auch eher subjektiv verzerrt und von dem Wunsch getrieben zu sein, ungestraft Hausfriedensbruch zu begehen.Zitat:das empfinde ich als nicht gleich berechtigt.
Klebt an Ihrer Wohnzimmertür eine Nutzungsordnung? Nein? Dann darf ich also ganz nach Belieben in Ihr Wohnzimmer rein? Es gibt ganz einfach kein Gesetz, das irgendwie vorschreibt, dass man an einen Raum eine Nutzungsordnung anbringen muss und nur diese gilt. Die Fakultät/Fachschaft hat dort das Hausrecht und kann es ausüben, wie sie will. Sie haben ganz einfach kein Recht, in dem Sie verletzt worden sein könnten.Zitat:An der gleiche Uni, andere Fakultät steht genau vor diesen Räumen eine Nutzungsordnung und da wo ich war, steht offensichtlich nichts.
Genau so ist es.Zitat:Es sieht so aus, als ob Sie die Person heute waren
Zitat:Das kommt anscheinend ganz darauf an was es für ein Raum genau war... Leider verschweigt der TE uns diese Info.
die Zitate von dir beziehen sich auf die Uni-Bib, die TE war aber in einem Raum einer Fakultät
Ich habe keine Probleme damit Räume die nicht zur Nutzung als Lernräume vorgesehen sind, zu verlassen.
Dort wo ich war, war es tatsächlich nicht der Raum von Dekan, klar.
Ich habe nur Probleme damit, wenn man es 1. sich nicht ausweist und sich vorstellt, dass man das Recht hat, mich aufzufordern, den Raum zu verlassen. Woher soll ich wissen, ob die Person vielleicht mich einfach nicht unsympatisch findet und mich deswegen darauf hinweist.
2. Warum hat er von den anderen keinen Studentenausweiß kontrolliert? In dem Raum waren noch weitere Personen, die nicht zur Fakultät gehören. Aber ich bin selber Studentin und mich macht das nicht glücklich, wenn jemand rausgeschmiesen wird, vor allem nicht in der Prüfungsphase.
3. Die Fakultet soll dann diese Hausordnung/ Hausrecht irgendwo veröffentlichen lassen, so wie die Hausordnung von der Universität allgemein.
4. Wenn man das so sieht und ohne rechtliche Grundlage die Studenten anderen Fakultäten rausschmeißt, dann würde man auch nicht die Toiletten von den anderen Fakultäten und Korridors benutzen oder?
5. Bei mir zu Hause ist genau bei mir zu Hause. Laut dem BayHschG für staatliche Unis, sind die Studenten auch Mitgleider der Uni und haben das Recht auf Lehre und Studium.
Aber was auch immmer, die Art und Weise, wie die Person zusammen mit seinen Kommilitonen, die im Hintergrund mich ausgelacht haben, fand ich als Akademikerin einfach unverschämt.
Die Studenten, die mich tatsächlich bei der Fachschaft gemeldet haben, haben gezeigt, dass sie nicht gelernt haben, sondern einfach rumgeschaut, wer wo was studiert. Solche Studenten verdienen den Ruf Akademiker nicht, weil sowas eher im Kindergarten gemacht wird.
Musste er nicht. Ihr Eindringen dort war rechtswidrig. Punkt.Zitat:sich nicht ausweist und sich vorstellt
Musste er nicht.Zitat:Warum hat er von den anderen keinen Studentenausweiß kontrolliert?
Gleichheit im Unrecht gewährleistet dieser Staat nur sehr eingeschränkt.Zitat:In dem Raum waren noch weitere Personen, die nicht zur Fakultät gehören.
Dann schreiben Sie doch eine höfliche Email und bitten gendau darum. Einen Anspruch darauf haben Sie natürlich nicht.Zitat:Die Fakultet soll dann diese Hausordnung/ Hausrecht irgendwo veröffentlichen lassen
Wie unterstellen weiterhin, dass es keine rechtliche Grundlage gibt. Wie kommen Sie darauf?Zitat:Wenn man das so sieht und ohne rechtliche Grundlage die Studenten anderen Fakultäten rausschmeißt
Tatsächlich könnte das untersagt werden.Zitat:würde man auch nicht die Toiletten von den anderen Fakultäten und Korridors benutzen oder?
Und in der Fakultät für Bauingenieurwesen ist genau in der Fakultät für Bauingenieurwesen. Sie bestimmen bei sich zu Hause, wer dort sein darf. Die Fakultät für Bauingenieurwesen bestimmt in ihren Lernräumen, wer dort sein darf. Finde ich gut gelöst.Zitat:Bei mir zu Hause ist genau bei mir zu Hause.
Aber nicht dieser Fakultät.Zitat:sind die Studenten auch Mitgleider der Uni
Das gewährt die Uni Ihnen. Ein Recht auf Aufenthalt in allen Räumlichkeiten der Uni ist davon selbstverständlich nicht erfasst.Zitat:Recht auf Lehre und Studium.
Unrelevant. Außerdem bloße Spekulation.Zitat:Die Studenten, die mich tatsächlich bei der Fachschaft gemeldet haben, haben gezeigt, dass sie nicht gelernt haben
Sie haben Ihren Abschluss also schon?Zitat:fand ich als Akademikerin einfach unverschämt.
hahaha wo hab ich gesagt dass es bauingenieurwesen Fakultät war???
also hier sehe ich dass du gegen mich was persönlich hast!!!!!!!!!!!!!!!!
Dann warum versteckst du dich hinten diesen Namen?
Viel Spaaaaaß :*
Bussi
Das gilt für jede Fakultät, an jeder Uni.Zitat:hahaha wo hab ich gesagt dass es bauingenieurwesen Fakultät war???
Wenn Sie meinen.Zitat:also hier sehe ich dass du gegen mich was persönlich hast!!!!!!!!!!!!!!!!
Ähm, gibt es das vielleicht auch auf Deutsch?Zitat:Dann warum versteckst du dich hinten diesen Namen?
Selbstverständlich steht es Ihnen frei, einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht aufzusuchen und per Eilantrag (bei Ihnen ist anscheiend gerade irgendeine Prüfungsphase) den Zugang einzuklagen bzw. die Rechtswidrigkeit dieser Rausschmeißnummer feststellen zu lassen. Die Frage ist nur, ob das Gericht da mitspielt. Und so ein Prozess ist teuer, wenn man ihn verliert. Aber nur zu, wehren Sie sich!
-- Editiert von Rechtschreibung am 08.02.2016 02:24
Warum und aus welche Info hast du dass es um die BAuingenieurwesen Fakultät sich habdelt?
Also du beantwortest hier nicht rechtlich die Fragen sonder aus persönliche Basis.
Mein Deutsch mag nicht perfekt sein, aber du wirst damit nicht die Aufmerksamkeit bekommen und dein perfektes Deutsch heißt nicht gleich dass du Recht hast!!!!!!
Zumindest solltest du mich wenn du mich schon kennst als Vorbild nehmen, dass ich es geschafft habe, auf Deutsch und in Deutschland zu studieren und daneben noch 3 weitere Sprachen behherschen.
Genau das war heute auch bei deinen Mitkommilitonen der Fall. Die haben mich ausgelacht, aber das macht euch nicht wichtiger!!!
Zeig mir die wo es genau steht dass du oder deinen Komilitonen mich rausschmeißen dürft bzw das ihr berechtigt seid und ich gehe persönlich selber raus aus dem Raum...
Aber täuscht euch bitte nicht, dass jemand der nicht " deutsche" ist seinen Rechten nicht kennt!!!!!
Von Ihnen.Zitat:Warum und aus welche Info hast du dass es um die BAuingenieurwesen Fakultät sich habdelt?
Ich gebe meine persönliche Sichtweise zu einem (möglicherweise) rechtlich relveanten Sachverhalt ab. Ist das nicht der Sinn dieses Forums? Für eine Beantwortung Ihrer rechtlichen Fragen im Einzelfall ist Ihr mandatierter Rechtsanwalt zuständig. Blöd nur, wenn dem seine rechtliche Sichtweise sich mit meiner persönlichen Sichtweise überschneiden wird. Aber probieren können Sie es, wenn Sie die Kohle dafür haben.Zitat:Also du beantwortest hier nicht rechtlich die Fragen sonder aus persönliche Basis.
Ihr Deutsch scheint mir nicht das Problem zu sein. Problematisch ist eher, dass es Ihnen misslingt, sich verständlich und klar auszudrücken. So ist es mir auch hier wieder ein Rätsel, was Sie damit andeuten wollen, wenn Sie mir prophezeien, dass ich keine Aufmerksamkeit bekommen werde. Was für eine Aufmerksamtkeit, von wem?Zitat:Mein Deutsch mag nicht perfekt sein, aber du wirst damit nicht die Aufmerksamkeit bekommen
Ihre zwanzig Ausrufezeichen bedeuten aber auch nicht, dass Sie recht haben. Dass eigentlich doch ich recht habe, vermuten Sie doch selber. Sonst hätten Sie ja schon längst eine Anfrage bei einem Anwalt gestellt und eine Klage vorbereitet.Zitat:dein perfektes Deutsch heißt nicht gleich dass du Recht hast!!!!!!
Ich kennen Sie aber nicht und bin auch zur Zeit nicht auf der Suche nach Vorbildern.Zitat:Zumindest solltest du mich wenn du mich schon kennst als Vorbild nehmen
Zitat:Genau das war heute auch bei deinen Mitkommilitonen der Fall.
Über Ihre Rechte werden Sie dann beim nächsten Mal vermutlich von der Polizei belehrt. Wenn Sie denen auch nicht glauben wollen, fahren Sie eben mit denen im Streifenwagen mit und bekommen dort auf der Wache einen eigenen kleinen "Lernraum". Oder die Leute von der Fachschaft ziehen Sie einfach an den Haaren aus dem Raum raus. Unter der (von Ihnen noch nicht widerlegten) Annahme, dass die Ihnen gegenüber ein uneingeschränktes Hausrecht haben, wüsste ich nicht, was denen das verbieten würde.Zitat:Aber täuscht euch bitte nicht, dass jemand der nicht " deutsche" ist seinen Rechten nicht kennt!!!!!
Renitente Regelverstöße könnten zum Schluss, wenn alles andere nicht zu fruchten scheint, möglicherweise auch mit einer Exmatrikulation beantwortet werden. Das Recht auf Lehre und Studium gilt nämlich nicht grenzenlos.
-- Editiert von Rechtschreibung am 08.02.2016 02:43
Ich hab niergendwo gesagt dass es um Die von Ihnen genannte Fakultät handelt.
Ich habe niergendswo gesagt und sie haben es gewusst.
Und ja, ihr könnt alle davon träumen dass mich die Fachschaft an die Haare zieht.
Und das ich Recht habe spricht mir Ihr Angriff auf mich und ihre gewählte Seite.
Die Uni wurde von Steuern der Bürger finanziert und ich gehöre auch dazu.
Deswegen habe ich genau die gleiche Recht wie alle meine Mitstudenten. Keiner kann die Benutzubg von den Korridors und Toiletten für die eigenen Studenten untersagen.
Und das war der Fall heute definitiv rasistisch!!!
Und ob ich eine Klage einreiche oder nicht, liegt nicht daran dass ich an meinen Schuld glaube, sondern daran dass ich kein Idiot bin.
Menschensein ist viel wichtiger als alle blöde Gesetze und das bin ich.
Die Studenten die was gegen mich heute hatten, werden bestimmt nicht dadurch glücklich oder erfolgsreicher.
Es tut mir leid, aber mit einer Exmatrikulation kann mir keine drohen.
Dafür kenne ich zu gut die Rechte eines Studenten.
Sorry, aber das würde bei mir nicht gehen.
Doch.Zitat:Ich hab niergendwo gesagt dass es um Die von Ihnen genannte Fakultät handelt.
Ich würde aber vorrangig damit rechnen, dass die Polizei (oder der Campus-Sicherheitsdienst) gerufen wird. Dann ist der Vorfall nämlich auch schön sauber dokumentiert und kann Ihnen beim dirtten Verstoß dann vorgehalten und entsprechend sanktioniert werden.Zitat:Und ja, ihr könnt alle davon träumen dass mich die Fachschaft an die Haare zieht.
Das ist Ihre persönliche Meinung. Meine persönliche Meinung besagt das Gegenteil. Woher wissen Sie nun, dass Ihre die richtige sein muss? Logisch ergibt sie sich auf jeden Fall nicht.Zitat:Deswegen habe ich genau die gleiche Recht wie alle meine Mitstudenten.
Ich kann Ihnen nur raten, die persönliche Meinung nicht mit geltendem Recht gleichzusetzen. Dieses müsste sich aus dem Gesetz ergeben. Leider nennen Sie kein Gesetz, in dem stehen könnte, dass Sie alle Räume einer Universität benutzen dürfen oder Bauingenieure genau so wie BWLer behandelt werden müssen.
Wo steht das?Zitat:Keiner kann die Benutzubg von den Korridors und Toiletten für die eigenen Studenten untersagen.
Nochmals: BWLer sind keine eigene Rasse.Zitat:Und das war der Fall heute definitiv rasistisch!!!
Hier die Rassismus-Keule zu schwingen oder von fehlender Gleichberechtigung zu sprechen geht genau so an der Sache vorbei, wie das AGG anwenden zu wollen.
Das Gericht interessiert sich aber nur für Gesetze.Zitat:Menschensein ist viel wichtiger als alle blöde Gesetze und das bin ich.
-- Editiert von Rechtschreibung am 08.02.2016 03:10
Der Security war dabei und hat mir nachher gesagt, dass sie mich nur rausschmeißen können (security) wenn ich Probleme verursache.
Und Probleme habe ich keine verursacht.
Letztens: Ich wiederhole es: ICh habe niergendswo gesagt dass es um Bauing Fakultät handelt!
Sie haben von Anfang an mir mit Angriffen geschreiben.
Und machen Sie soch keine Sorgen: Das Geld für eine Klage habe ich, aber nicht mal die Lust um mich mit Personen zu beschäftigen, die glauben dass Sie wichtig sind und was besseres als mich.
An der Stelle wünsche ich ihnen gute Nacht.
Wenn die Menschen sich so viel geliebt hätten, wie die sich hassen, wäre diese Welt ein Traum.
Leider bin ich auf Personen gestoßen, die kein Mitgefühl oder Verständnis haben.
Und ja ich bin kein BWLer Nur als Info
Interessante Wendung des Sachverhalts. Oben hieß es noch, dass die Legitmation des Rausschmeißers äußert fraglich war und er sich hätte ausweisen sollen. Offenbar hat die Security das anders gesehen.Zitat:Der Security war dabei
Doch.Zitat:ICh habe niergendswo gesagt dass es um Bauing Fakultät handelt!
Nee, Sie haben nur eingesehen, dass Sie im Unrecht liegen. Wenn Ihnen die ganze Sache so geal wäre, hätten Sie hier keinen Thread eröffnet.Zitat:Und machen Sie soch keine Sorgen: Das Geld für eine Klage habe ich, aber nicht mal die Lust um mich mit Personen zu beschäftigen, die glauben dass Sie wichtig sind und was besseres als mich.
Unrelevant. Auch Chemiker, Mathematiker, Gesundheitswissenschaftler und Mediziner stellen keine eigene Rasse im Sinne irgendeines Gesetzes dar. Daher ist es weiterhin verfehlt, von rassistischer Ungleichbehandlung zu sprechen. Sie sind nicht Angehörige dieser Fakultät und haben in ihren Räumlichkeiten daher nichts zu suchen.Zitat:Und ja ich bin kein BWLer Nur als Info
Tatsächlich habe ich niemals erwähnt dass es um die Bau Fakultät sich handelt, sonst hätten sie das zitieren können.
Aber wer kein Recht hat und auf persönlicher Basis sich hinter dieser Forum versteckt, darf es auch machen, klar
Somit zeigen Sie mir, dass auch die Person die mich rausgeschmiesen hat nicht ganz sicher ist, das richtige getan zu haben.
Ich würde die Diskussion nicht weiterführen, weil Sie definitiv mich provozieren wollen. Wie armseelig.
Natürlich lasse ich mich nicht sohowl an der Uni oder Ubahn oder egal wo einfach etwas von jemanden sagen lassen, ohne dabei rechtliche Bestätigung.
Sie sind kein Anwalt, also?
Cheers
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