Vollstreckung ohne Mahnbescheid - GEZ

21. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
unGEZogen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Vollstreckung ohne Mahnbescheid - GEZ

Hallo liebe Rechtler!

Folgende Situation:
Nach einem Umzug erhielt ich GEZ Post, auf die ich nicht antwortete, da ich zu diesem Zeitpunkt keinerlei anmeldepflichtige Geräte vorhielt.

Ein halbes Jahr später meldete ich online mein neu erworbenes TV-Gerät ordnungsgemäß an. Ein Fehler, wie sich später herausstellte, denn von nun an kamen seitens der GEZ Rechnungen für den Zeitraum zwischen Einzug und Anmeldung.

Selbstverständlich sind diese Forderungen unberechtigt und unbegründet. In einem Brief stellte ich das klar und bat um entsprechende Korrektur der Rechnung. Sei dies erfolgt, würde ich sofort bezahlen.
Leider stellte diese (Irren-)Anstalt GEZ auf stur und verlangte weiterhin Gebühren für nicht bezogene Leistungen.

Nach einem weiteren Brief und einigem Hin- und Her per eMail beschloss ich, gar nicht mehr zu reagieren, bis die Rechnung korrekt vorliegen würde und teilte dies auch mit.

Dann kam ein Schreiben von meinem Amt, dass die GEZ um Amtsbeihilfe zur Eintreibung der Gebühren gebeten hat. Daruafhin schilderte ich auch dem Amt den Fall ohne Reaktion.

Und nun der Hammer: Ein Vollstreckungsbeamter tauchte auf und ich erhielt eine Pfändungsankündigung über diese unberechtigte Forderung.
Ich erhielt weder einen Mahnbescheid noch eine Antwort des Amtes.

OHNE MAHNBESCHEID PFÄNDEN?

Wie und wann hätte ich die Möglichkeit des Widerspruches gehabt?
Wird der Bürger mittlerweile komplett veralbert, wenn es um die Rundfunkgebühren geht?

Danke schon mal für Statements und ggf. auch Tipps, wie ich nun vorgehen soll...

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"LG, unGEZogen"

-- Editiert von unGEZogen am 21.07.2007 20:04:47

-- Editiert von unGEZogen am 21.07.2007 20:05:50

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

die GEZ-Kaoten haben Rechte, wie die Behörden. Die GEZ muss nicht beweisen, dass die Forderung unbegründet. Leider muss der zu Unrecht in die Pflicht genommene beweisen, dass die Forderung der GEZ keine Bestand hat. LEIDER !! >> aus Erfahrung.
:wipp:

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@Commodore

Noch muß die GEZ dir den Besitz eines Empfangsgerätes nachweisen und nicht umgekehrt. Andernfalls hätte die GEZ eine solche rechtliche Situation längst ausgenutzt und pauschal jeden zur Kasse gebeten. (Ich traue dem System aber zu, daß auch das sich bald ändert, nachdem nur haarscharf abgewendet worden ist, daß der Bürger für eine Leistung zahlen soll, die gar nicht angeboten wird)

@ungezogen

Du solltest zumindest die berechtigten Forderungen begleichen, sonst machst du dir mehr Probleme als notwendig. Eigentlich hättest du auch die Möglichkeit haben müssen, deren Bescheid zu widersprechen. Warum das nicht so geschehen ist, kann ich nicht beurteilen. Für den übrigen Zeitraum müßte dir der Besitz eines Fernsehers nachgewiesen werden.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Hier noch zwei seiten, die dir sicher weiterhelfern, sich gegen diese zwielichtigen methoden zur Wehr zu setzen:

<a href="http://www.gez-abschaffen.de/">http://www.gez-abschaffen.de/</a>

<a href="http://www.rundfunkgebuehrenzahler.de/wordpress/">http://www.rundfunkgebuehrenzahler.de/wordpress/</a>

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
unGEZogen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo und danke für Eure Tipps.

Mittlerweile wurde mir ein teurer Türaufbruch angedroht und ich habe den gesamtem Betrag ausgeglichen.

Nun hoffe ich, dass ich es so deichseln kann, dass der überzahlte Betrag mit zukünftigen Rechnungen der GE(Z)ier verrechnet werden kann.

Durch den Umstand der Pfändung ist es nun zumindest so, dass meine Rechtschutz den Anwalt bezahlt, der nun Kontakt zur GEZ aufnimmt.

Ich wollte ein unnötiges Verteuern der Angelegenheit verhindern und auch an einem Schufa-Eintrag habe ich nicht wirklich Interesse. Bisher ist es nämlich so, dass bei Schufa-Anfragen über mich immer nur kommt: Wer ist das? Der ist noch nicht in Erscheinung getreten.

Über den Erfolg des Anwalts werde ich Euch auf dem Laufenden halten.

Danke nochmal, auch für die klasse Links.

Duch die Zuhilfenahme meines zuständigen Amtes (Amtshilfeersuchen) war dieser Schritt wohl der einzig Wahre, da dabei die Rechtmäßigkeit der Forderungen weder überprüft wird noch überprüft werden muss.

PS: Eine Möglichkeit des Widerspruches gab es nicht wirklich.

-----------------
"LG, unGEZogen"

-- Editiert von unGEZogen am 04.08.2007 01:02:05

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Mittlerweile wurde mir ein teurer Türaufbruch angedroht und ich habe den gesamtem Betrag ausgeglichen.*

Von wem? Der GEZ? Und das hast du geglaubt?

*Eine Möglichkeit des Widerspruches gab es nicht wirklich.*

Das kann ich nicht wirklich glauben. Die können dich nicht einfach zwangsanmelden und dann kassieren.

Viel Glück!

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
unGEZogen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo normi.

Nein, die GEZ hat aufgrund meiner Zahlungsunwilligkeit über das für mich zuständige Meldeamt um Hilfe zur Beitreibung ersucht, das von mir schon genannte Amtshilfeersuchen.

Auf mein Vorbringen, dass die Forderung unrechtmäßig sei, kam nur die Mitteilung, dass mein Meldeamt dies nicht überprüfen würde und ich mich diesbezüglich an die GEZ wenden solle.
Nach einiger Zeit hatte ich dann Besuch des Gerichtsvollziehers, der auch diese Türöffnung androhte.

Außer falsche Rechnungen zu stellen, hat sich die GEZ mir gegenüber überhaupt noch nicht geäußert.
Ich hoffe nun, dass sich das durch das Schreiben meines Anwaltes ändern wird.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
unGEZogen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Nachtrag: Mein Optimus schwindet langsam, aber ein Rest ist noch vorhanden.

Die Hoffnung stirbt bekanntlicherweise zuletzt ;)

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"LG, unGEZogen"

1x Hilfreiche Antwort

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