Hallo,
hoffe ich bin hier im richtigen Unterforum...
ich habe heute von meiner Gemeinde einen Gebührenbescheid für einen "Herstellungsbeitrag" für die Öffentliche Wasserversorgung bekommen und zwar weil ich neu gebaut hatte.
Frage...
Wann muss dieser Gebührenbescheid bei mir ankommen? Ich wohne mittweile schon über 2 Jahre in dem Haus. Die Bezugsfertigkeitsmeldung erfolgte im Juni 2004. Sind die Forderungen mittlerweile verjährt?
Kann ja jeder daher kommen.
Gruß
darksky
Verjährung Gebührenbescheid
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Vgl. die Verweisungsvorschrift des KommunalabgabenG Ihres Bundeslandes iVm § 169
Abgabenordnung.
-- Editiert von thosim am 25.08.2006 00:50:23
Bescheid von Gemeinde über Herstellungsbeitrag für die Entwässerungsanlage habe ich 5 Jahre nach Dachausbau erhalten. Seit wann ist die Verjährung eingetreten oder muß ich doch noch zahlen?;
-- Editiert von peterhess13@gmx.net am 14.09.2006 23:23:35
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Hallo,
interessantes Thema und mir stellt sich die Frage:
Gelten für Gebührenbescheide (zum Beispiel Bundesnetzagentur) die gleichen Verjährungsfristen wie auch in anderen Lebenslagen wie zum Beispiel für Rechnungen von Unternehmen > nämlich 2 oder 3 Jahre?
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Gruß JayC
_________
Wie soll ich wissen was ich denke, bevor ich nicht lese was ich schreibe!? "
Hallo,
gehen sie da von einer Frist von 4-5 Jahren aus.
Bin selber Verwaltungsmitarbeiter und schicke andere nette Briefe an die Leute :-)
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