Verjährung Gebührenbescheid

24. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
darksky
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung Gebührenbescheid

Hallo,

hoffe ich bin hier im richtigen Unterforum...

ich habe heute von meiner Gemeinde einen Gebührenbescheid für einen "Herstellungsbeitrag" für die Öffentliche Wasserversorgung bekommen und zwar weil ich neu gebaut hatte.

Frage...

Wann muss dieser Gebührenbescheid bei mir ankommen? Ich wohne mittweile schon über 2 Jahre in dem Haus. Die Bezugsfertigkeitsmeldung erfolgte im Juni 2004. Sind die Forderungen mittlerweile verjährt?

Kann ja jeder daher kommen.

Gruß

darksky

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Vgl. die Verweisungsvorschrift des KommunalabgabenG Ihres Bundeslandes iVm § 169 Abgabenordnung.

-- Editiert von thosim am 25.08.2006 00:50:23

29x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Peter013
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 48x hilfreich)

Bescheid von Gemeinde über Herstellungsbeitrag für die Entwässerungsanlage habe ich 5 Jahre nach Dachausbau erhalten. Seit wann ist die Verjährung eingetreten oder muß ich doch noch zahlen?;

-- Editiert von peterhess13@gmx.net am 14.09.2006 23:23:35

48x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JayC
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 62x hilfreich)

Hallo,

interessantes Thema und mir stellt sich die Frage:

Gelten für Gebührenbescheide (zum Beispiel Bundesnetzagentur) die gleichen Verjährungsfristen wie auch in anderen Lebenslagen wie zum Beispiel für Rechnungen von Unternehmen > nämlich 2 oder 3 Jahre?

-----------------
"
Gruß JayC
_________
Wie soll ich wissen was ich denke, bevor ich nicht lese was ich schreibe!? "

17x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AndreasDU_NRW
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,

gehen sie da von einer Frist von 4-5 Jahren aus.
Bin selber Verwaltungsmitarbeiter und schicke andere nette Briefe an die Leute :-)

6x Hilfreiche Antwort

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