Vandalismus Fahrzeugbrand - Wer zahlt Feuerwehreinsatz

16. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.10.2015 02:01:48
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vandalismus Fahrzeugbrand - Wer zahlt Feuerwehreinsatz

Hallo.
Letzten Winter wurde einem Bekannten das Auto angezündet.
Nun hat er noch eine Rechnung für den Feuerwehreinsatz von über 1000€ bekommen.
Ist dies rechtens, obwohl er nachweislich nicht Verursacher des ******* ist?

Vielen Dank, mfG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7231 Beiträge, 1520x hilfreich)

Wer soll denn dann den Einsatz bezahlen? Der Steuerzahler? Er ist nun mal Besitzer des Wagens

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16531 Beiträge, 9305x hilfreich)


Man müsste prüfen, ob die Kosten der Feuerwehr nicht von der KfZ-Haftpflichtversicherung getragen werden müssten.
http://www.rechtsindex.de/versicherungsrecht/80-traegt-kfz-haftpflicht-die-kosten-fuer-feuerwehreinsatz

Zitat:
Wer soll denn dann den Einsatz bezahlen? Der Steuerzahler?

Für die reine Brandbekämpfung werden die Kosten im Regelfall im Regelfall tatsächlich vom Steuerzahler getragen, da Brandbekämpfung eine öffentliche Aufgabe ist (wie z.B. auch Polizei und Katastophenschutz).
Dienstleistungen, die über die reine Brandbekämpfung hinausgehen werden in Rechnung gestellt.
Nun ist es aber so, dass überall das Geld knapp ist.
Deshalb haben sich Politiker gefragt, warum Brandbekämpfung von Steuerzahler bezahlt werden soll, wenn es doch Versicherungen gibt, die zahlen könnten. Deshalb wird bei KfZ-Bränden (wo es ja eine auf jeden Fall eine Versicherung gibt) eine Rechnung geschrieben.
http://www.derwesten.de/panorama/wenn-die-feuerwehr-die-rechnung-schickt-id8084953.html

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 297x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Deshalb haben sich Politiker gefragt, warum Brandbekämpfung von Steuerzahler bezahlt werden soll, wenn es doch Versicherungen gibt, die zahlen könnten.


Nun gibt es allerdings ein BGH-Urteil von 2007, dem zufolge die Haftpflichtversicherung eines vorsätzlich inbrandgesetzten KfZ nicht einstandspflichtig ist für die dadurch entstehenden Schäden, weil sich durch das Inbrandsetzen nicht dessen Betriebsgefahr im Sinne des § 7 Abs. 1 StVG verwirklicht.

Ich würde erwarten, dass die Zahlungsforderung der Feuerwehr gegenüber dem KfZ-Halter aus denselben Gründen scheitern wird. Das Feuerwehrgesetz des jeweiligen Bundeslandes wird mit einiger Wahrscheinlichkeit die nämliche Voraussetzung der Betriebsgefahr nennen.


-- Editiert von metttwurstkneckebrot am 19.10.2015 18:16

0x Hilfreiche Antwort

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