Hallo.
Letzten Winter wurde einem Bekannten das Auto angezündet.
Nun hat er noch eine Rechnung für den Feuerwehreinsatz von über 1000€ bekommen.
Ist dies rechtens, obwohl er nachweislich nicht Verursacher des ******* ist?
Vielen Dank, mfG
Vandalismus Fahrzeugbrand - Wer zahlt Feuerwehreinsatz
16. Oktober 2015
Thema abonnieren
Frage vom 16. Oktober 2015 | 18:42
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vandalismus Fahrzeugbrand - Wer zahlt Feuerwehreinsatz
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 18. Oktober 2015 | 15:09
Von
Status: Schlichter (7231 Beiträge, 1520x hilfreich)
Wer soll denn dann den Einsatz bezahlen? Der Steuerzahler? Er ist nun mal Besitzer des Wagens
#2
Antwort vom 19. Oktober 2015 | 13:01
Von
Status: Weiser (16531 Beiträge, 9305x hilfreich)
Man müsste prüfen, ob die Kosten der Feuerwehr nicht von der KfZ-Haftpflichtversicherung getragen werden müssten.
http://www.rechtsindex.de/versicherungsrecht/80-traegt-kfz-haftpflicht-die-kosten-fuer-feuerwehreinsatz
Zitat:Wer soll denn dann den Einsatz bezahlen? Der Steuerzahler?
Für die reine Brandbekämpfung werden die Kosten im Regelfall im Regelfall tatsächlich vom Steuerzahler getragen, da Brandbekämpfung eine öffentliche Aufgabe ist (wie z.B. auch Polizei und Katastophenschutz).
Dienstleistungen, die über die reine Brandbekämpfung hinausgehen werden in Rechnung gestellt.
Nun ist es aber so, dass überall das Geld knapp ist.
Deshalb haben sich Politiker gefragt, warum Brandbekämpfung von Steuerzahler bezahlt werden soll, wenn es doch Versicherungen gibt, die zahlen könnten. Deshalb wird bei KfZ-Bränden (wo es ja eine auf jeden Fall eine Versicherung gibt) eine Rechnung geschrieben.
http://www.derwesten.de/panorama/wenn-die-feuerwehr-die-rechnung-schickt-id8084953.html
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Verwaltungsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 19. Oktober 2015 | 18:08
Von
Status: Praktikant (601 Beiträge, 297x hilfreich)
ZitatDeshalb haben sich Politiker gefragt, warum Brandbekämpfung von Steuerzahler bezahlt werden soll, wenn es doch Versicherungen gibt, die zahlen könnten. :
Nun gibt es allerdings ein BGH-Urteil von 2007, dem zufolge die Haftpflichtversicherung eines vorsätzlich inbrandgesetzten KfZ nicht einstandspflichtig ist für die dadurch entstehenden Schäden, weil sich durch das Inbrandsetzen nicht dessen Betriebsgefahr im Sinne des § 7 Abs. 1 StVG verwirklicht.
Ich würde erwarten, dass die Zahlungsforderung der Feuerwehr gegenüber dem KfZ-Halter aus denselben Gründen scheitern wird. Das Feuerwehrgesetz des jeweiligen Bundeslandes wird mit einiger Wahrscheinlichkeit die nämliche Voraussetzung der Betriebsgefahr nennen.
-- Editiert von metttwurstkneckebrot am 19.10.2015 18:16
Und jetzt?
Schon
268.006
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
9 Antworten
-
2 Antworten
Top Verwaltungsrecht Themen
-
7 Antworten