Hey,
nehmen wir an Person A stellt beim VG einen Eilantrag gegen Behörde X. Der Antrag ist soweit unbegründet. Der Druck über das VG scheint jedoch die Behörde X nervös zu machen. Behörde X kommt der Forderung der Person A nach. Aussergerichtlich. Noch bevor es zur gerichtlichen Entscheidung kommt. Person A reicht anschließend beim VG die Info ein, dass das Begehren erfüllt wurde und die Hauptsache erledigt ist.
VG gibt 2 Monate später Beschluss. Es heißt die Hauptsache ist für erledigt erklärt. Auch ein unzulässiger Eilantrag erledigt sich dadurch, wenn aussergerichtlich das Begehren erfüllt wird.
Allerdings steht auch drin, dass es eben ein unzulässiger Eilantrag gewesen war und auch nicht glaubhaft gemacht wurde vor dem Gericht.
Ist der Prozess verloren, oder doch gewonnen, da Begehren aussergerichtlich erfüllt?
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-- Editiert Cidolo am 04.02.2014 12:17
Unzulässiger Antrag führt zum Erfolg?
4. Februar 2014
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Frage vom 4. Februar 2014 | 12:16
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 3x hilfreich)
Unzulässiger Antrag führt zum Erfolg?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 4. Februar 2014 | 17:39
Von
Status: Lehrling (1031 Beiträge, 755x hilfreich)
quote:
Ist der Prozess verloren, oder doch gewonnen, da Begehren aussergerichtlich erfüllt?
Das ist hier kein entweder-oder.
Wenn ich dich auf Zahlung von 100 EUR verklage und meine Klage ist formal unzulässig und/oder sachlich unbegründet und du zahlst mir die 100 EUR, dann habe ich erst mal 100 EUR gewonnen.
Der Prozeß bleibt "verloren", wenn die Klage unschlüssig oder unzulässig war. (Dennoch müßtest du gegen mich auf die 100 EUR klagen, da eine unschlüssige/unzulässige Klage nicht mit einem Endurteil in der Sache abgewiesen wird, das feststellt, ob der Anspruch bestanden hat oder nicht.)
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