Moin,
falls hier falsch, bitte umlegen.
Student hat die letzte Prüfung vor dem Bachelor versemmelt und auch i.d. Wiederholung versagt. Alle anderen Prüfungen sauber absolviert, immer unter den besten drei. An der UNI ist ja nun Ende lt Prüfungsverordnung
Meine Frage: Kann er das Studium an einer anderen UNI oder FH verkürzt nochmal durchziehen? Wo kann ich das nachlesen?
Bin für jeden Tipp dankbar
Uni Vorprüfung und Wiederholung versemmelt
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Echt nur 2 Versuche? Widerspruch nicht aussichtsreich?
Wenn die Prüfung endgültig nicht bestanden wurde, kann man den Studiengang auch woanders nicht mehr machen. Einen verwandten jedoch schon. Regelungen zur Anrechnung finden sich dann dort in der Prüfungsordnung. Es wird jedoch nicht so sein, dass man an der neuen Hochschule nur noch eine Prüfung machen muss.
Prüfungsordnung sagt nur zwei Versuche und dann Essig.
ZitatWenn die Prüfung endgültig nicht bestanden wurde, kann man den Studiengang auch woanders nicht mehr machen. Einen verwandten jedoch schon. :
Ich kenn mich da nicht so aus, was ist verwandt zu Statistik?
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Sry der Student ist doch lediglich in einer Vorprüfung durchgefallen, alle anderen Scheine hat er beanstandungslos bestanden. Dann kann er tatsächlich an einer andern UNI oder FH das Studium nicht wiederholen?
wenn er wegen Nicht-Bestehen exmatrikuliert worden ist, dann ist es völlig egal, wie die anderen Prüfungen aussehen. Studium nicht bestanden ist Studium nicht bestanden...
ZitatIch kenn mich da nicht so aus, was ist verwandt zu Statistik? :
Ggf. wäre vereinzelt Mathematik noch möglich. FernUni Hagen schreibt in der Prüfungsordnung nur, dass man nicht mehr eingeschrieben wird, wenn man den Bachelor in Mathematik an einer anderen Hochschule endgültig nicht bestanden hat. Die RUB nimmt da auch verwandte Studiengänge mit ein (somit wäre man auch mit Statistik raus).
Aus gutem Grunde werden im Hochschulwesen die sogenannten "Bestenlisten" in Prozentzahlen geführt, also in Realtion zu der Gesamtzahl der Teilnehmer. Aus ebenso gutem Grunde werden in diese Listen nur die Studenten aufgenommen, die das Studium in Regelstudienzeit absolvieren. Würde man von einem dieser Aspekte Ausnahmen machen, dann wäre jede Aussagekraft verloren. Hier ist die mangelnde Aussagekraft aber unbedeutend, da es schon unbedeutend ist, wie gut oder schlecht der Student so abgeschnitten hat.Zitat:Alle anderen Prüfungen sauber absolviert, immer unter den besten drei.
Nein. Er hat in einem Fach endgültig seinen Prüfungsanspruch verloren. Das ist etwas anderes und das ist entscheidend.Zitat:der Student ist doch lediglich in einer Vorprüfung durchgefallen
Was eine "Vorprüfung" sein soll, ist leider unklar. Das ist kein allgemein anerkannter Begriff. Da es sich hier offenbar um eine abschlussrelevante Prüfung im Bachelor-Studiengang handeln soll, gehe ich davon aus, dass es sich um eine ganz gewöhnliche Modulabschlussprüfung handelt. Das bzw. das endgültige Nichtbestehen dieses Moduls ist das Problem. Vor allem bei der Aufnahme eines neuen Studiums (ggf. an einer anderen Hochschule).
Naheliegend sind hier Mathematik oder Volkswirtschaftslehre bzw. Wirtschaftswissenschaften. Eventuell auch Informatik (oder sogar Psychologie).Zitat:was ist verwandt zu Statistik?
Die "Verwandtschaft" kann im Zweifelsfall aber eher schädlich sein. Enthält der Studienplan des anderen Faches nämlich genau das gleiche Modul wie das, das der Student endgültig nicht bestanden hat, dann dürfte das in aller Regel der Studienaufnahme entgegenstehen. Grundsätzlich muss er also erst Mal nach Studiengängen Ausschau halten, die dieses Modul nicht enthalten bzw. kein Modul mit dem selben Inhalt voraussetzen (auf den Namen kommt es weniger an). Unter den übrig bleibenden Studiengängen könnte er dann den Studiengang aussuchen, bei dem eine Anrechnung von besonders vielen Leistungen aus dem vorherigen Studium möglich ist. Das wiederum gelingt um so besser, je mehr die übrigen Module der Stduienpläne sich entsprechen.
Ob der Verlust des Prüfungsanspruchs einer Zulassung entgegensteht oder wie viel angerechnet werden kann, entscheidet normalerweise jede Hochschule bzw. der jeweilige Fachbereich/Prüfungsausschuss, wobei Vorgaben durch die Landesgesetzgebung bestehen könnten. Der Student muss sich also konkrete Studienangebote raussuchen und dann bei den jeweiligen Fachstudienberatungen/Prüfungsämtern anfragen.
Eine allgemeine Antwort in der Form "man kann noch aaa an der Uni xxx und bbb an der FH yyy studieren, wenn man ccc an der Uni xxx nicht bestanden hat" kann man geben.
Wenn er einige Semester (und einigermaßen erfolgreich) an der Hochschule studiert hat, dann sollte man aber annehmen können, dass der Student diese Fragen selber klären kann.
OK, ich bedanke mich auf jeden Fall für die Erklärungen und denke, dass hier ein anderer Weg (anderes Studium) eingeschlagen werden muss.
Nochmals Danke an alle!
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