Ummelden vergessen seit 1.9.14

7. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
nanderson
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ummelden vergessen seit 1.9.14

Hallo!
Ich bin zum 1.9.14 letztes Jahr in meiner Stadt in eine neue Wohnung umgezogen.
Jedoch habe ich auch mit dem Unistress usw. vergessen mich umzumelden!
Jetzt habe ich demnächst eine Termin beim Einwohnermeldeamt um das nachzuholen!
Was für ein Bußgeld habe ich da wohl zu befürchten?

Gruß nanderson

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17268x hilfreich)

Keine Ahnung - leider posten die Leute im Web immer bloß, daß sie ihre Ummeldung vergessen haben, aber nur selten, wie hoch schlußendlich das Bußgeld war. By the way soll sich ein Bußgeld auch nach dem Einkommen richten, und das ist ja nun mal verschieden hoch.

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Hängt vom jeweiligenn Ort ab und kann verdammt hoch sein. In die örtliche Gebührentabelle schauen.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17268x hilfreich)

Völliger Unfug - weder hängt es vom Ort ab (allenfalls vom Bundesland) noch gibt es eine "Gebührentabelle", sondern lediglich §§, die ein Bußgeld in einem weitem von-bis-Rahmen ermöglichen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16530 Beiträge, 9305x hilfreich)


Vor ca. 15 Jahren wurden in der Stadt, in der ich damals gewohnt habe, 75 DM verlangt.
(Die Älteren unter uns können sich evtl. noch an diese Währung erinnern.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Das Bußgeld richtet sich nach dem Grad des Verschuldens (also wie lange hat man sich nicht umgemeldet) und dem Einkommen.
Das dürfte in Deinem Fall wohl irgendwas zwischen 0 EUR und 150 EUR betragen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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