Studiumsanerkennung - Rechtsschutz

16. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Metzger80
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 25x hilfreich)
Studiumsanerkennung - Rechtsschutz

Guten Morgen,

Person A hat an einer staatlichen Universität seinen Abschluss gemacht. Dieser wird von der höher gestellten Behörde seines Arbeitgebers (für den Bereich) nicht anerkannt. Ein Antrag auf Anerkennung durch den Arbeitgeber wurde gestellt.
Im Falle einer Ablehnung: Hier handelt es sich doch um einen Verwaltungsakt, der von einer Privat-RS (inkl. Verwaltungs-RS) abgedeckt ist oder würde hier ein Berufs-RS benötigt?

Danke & viele Grüße

-- Editier von Metzger80 am 16.05.2015 10:38

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)


Der Hochschulabschluss endet mit einem Verwaltungsakt, ja. Der anschließende Streit mit dem Arbeitgeber über diesen Abschluss ist aber nicht mehr verwaltungsrechtlich. Ich vermute mal, dass es hier um einen AG aus dem öffentlichen Dienst geht. Aber auch dann wird der AG dem AN gegenüber ja nicht als Behörde im Außenverhältnis tätig, mithin ist das keine öffentlich-rechtliche Streitigkeit und somit auch kein Fall für die Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Der Arbeitnehmer sollte ganz einfach mal eine Deckungsanfrage bei dee Versicherung stellen. Das macht zwar auch gerne sein Anwalt, der darf dafür aber theoretisch schon Gebühren kassieren.

Und über die Erfolgsaussichten im eigentlichen Fall sagt das sowieso nichts. Es wird noch immer darauf ankommen, ob dieser Abschluss nun anerkannt werden kann oder nicht. Dazu fehlen hier ja die Details. Es bleibt sogar offen, wozu das gut sein soll. Ich vermute mal, dass entweder im TV eine Gehaltsstufe aufgerückt werden soll oder es um die Bewerbung auf einer höherqualifizierte Stelle geht.

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