Studium: Notenberechnung auf Basis einer anderenPO

20. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
BumBum123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Studium: Notenberechnung auf Basis einer anderenPO

Hey Liebes Forum,

erst einmal hoffe ich, dass ich in der richtigen Rubrik bin :) (wenn nicht, sorry :/ )

Undzwar handelt es sich um folgendes Problem:

Ich studiere derzeit Geschichte und Philosophie auf Lehramt. Bin derzeit doppelt eingeschrieben und bin in ca. 2 Monaten fertig mit dem Bachelor.

In meinem Fach Geschichte ergab sich nun folgende Situation:

Ich studiere seit 2011 an der Uni. Ich habe dementsprechend auch mit der Prüfungsordnung (für Geschichte) von 2007 angefangen zu studieren. Meine Module 1, 2 und 3 wurden auch auf Basis dieser Prüfungsordnung errechnet bzw. vergeben. (2 Teilmodulprüfungen, die dann zu einer Gesamtnote verrechnet wurden. Die Vorlesungsklausur wurde mit 3 CP berechnet & die Proseminar Hausarbeit mit 7 CP)

Jedoch wurden im August 2014, meine Noten der Module 4 und 5 vom Hochschulprüfungsamt geändert bzw. anders berechnet als sonst, mit der Begründung, dass nun eine neue Prüfungsordnung gelte und somit die alte Prüfungsordnung nicht mehr gültig sei. ( Die "neue" Prüfungsordnung wurde ab Sommer 2013 geltend gemacht. diE neue Berechnung sieht folgendermaßen aus: Vorlesungsklausur wird mit 10 CP errechnet und die Proseminar Hausarbeit mit 3 CP) Dies hatte zur Folge, dass meine Noten sich in Modul 4 und 5 deutlich verschlechtert haben.

Da ich dies nicht auf mir sitzen lassen wollte, bin ich zum Institutsleiter, der gleichzeitig auch der Prodekan ist & habe eine mündliche Beschwerde eingelegt. Dieser gab mir damals zu 100% Recht und versicherte mir, dass dieses Problem mit einer nochmals neuen Prüfungsordnung erledigt werden sollte. Ich habe mich also auf diese Aussage verlassen. Stand heute hat sich immer noch nichts geändert, unter anderem mit der Begründung, dass das Hochschulprüfungsamt ja im Falle einer Änderung, alle Noten der betroffenen Studenten ändern müsse. (nach dem Motto: zu viel Arbeit)

Meiner Ansicht nach habe ich jedoch das Recht, mein Studium nach der Prüfungsordnung zu beenden, mit der ich auch angefangen habe. Ist dies so richtig?

Darüber hinaus kenne ich mehrere Kommilitonen, die ebenso davon betroffen sind, aber ihren "Mund" nicht aufmachen.

Ich überlege daher unter anderem, mit Hilfe eines Anwalts Druck auszuüben, falls notwendig Klage einzureichen. Jedoch würde ich erst einmal die Aussichten auf Erfolg prüfen, bevor ich Unmengen an Geld in einen Anwalt investiere & ich im Endeffekt nichts davon habe. Daher die Frage: Liege ich im Recht? Wenn ja wie soll ich vorgehen?

Ich würde mich über Antworten freuen.

Liebe Grüße


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-- Editiert BumBum123 am 20.02.2015 04:53

-- Editiert von Moderator am 20.02.2015 11:15

-- Thema wurde verschoben am 20.02.2015 11:15

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Ohne die PO zu kennen, kann man dazu nichts sagen.
Versuchs mal noch im Unterforum Verwaltungsrecht.



-- Editiert HeHe am 20.02.2015 08:00

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13981x hilfreich)

Wie der Übergang von einer Prüfungsordnung zur anderen geregelt ist, ergibt sich aus der neuen Ordnung. Es ist jedoch juristisch (gerichtlich) ausgepaukt, dass kein ewiger Anspruch auf die Bedingungen der alten Prüfungsordnung besteht.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

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