Guten Tag,
ehrlich gesagt bin ich mir nicht sicher ob ich im richtigem Forum schreibe wenn nicht wäre es nett wenn jemand das Thema verschieben kann.
Zu meinem Problem:
Meine Frau macht ein Duales Studium bei einer Staatlichen Einrichtung. Sie hat den Status zur Beamtin im Gehobenen Dienst.
Sie befinden sich im 2 Semester und hat schon vor längerem festgestellt das der Beruf absolut nichts für sie ist.
Sie möchte gerne ihr Studium abbrechen meinte aber zu mir das sie dann ihr komplettes Gehalt zurück zahlen muss. Das kann ich mir persönlich aber nicht vorstellen und wollte mich einfach hier vergewissern?!? Kann der Staat wirklich 100% des Gehaltes zurück verlangen?
Danke für die Mühe
Gruß
Studium Abbruch, Geld zurück zahlen?
29. Mai 2012
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Frage vom 29. Mai 2012 | 11:47
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Studium Abbruch, Geld zurück zahlen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 29. Mai 2012 | 12:16
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Sie befinden sich im 2 Semester und hat schon vor längerem festgestellt das der Beruf absolut nichts für sie ist. <hr size=1 noshade>
Da würde ich mal ein dickes Fragezeichen dranmachen. Ich weiss nicht, um welche Laufbahn, um welchen Diestherrn es geht, aber "den Beruf" gibt es eigentlich nicht. Die Aufgaben und die Möglichkeiten sich zu verändern sind im öD sehr vielgestaltig.
Die Rückforderung der Anwärterbezüge ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, exemplarisch das BBesG, sonst eben das einschlägige Landesrecht:
§§ 12 II 1, 59 V BBesG
Ob das möglich ist, hängt davon ab, ob eine entsprechende Auflage des Dienstherrn existiert (?), z.B. Abschluss der Ausbildung + 5 Jahre Mindestdienstzeit, vorher kein Ausscheiden auf eigenen Antrag ohne Rückforderung.
Das BVerwG 2 A 9.00 hat das gebilligt.
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-- Editiert flawless am 29.05.2012 12:18
#2
Antwort vom 29. Mai 2012 | 13:04
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich danke schonmal vielmals. Ein Anruf beim Dienstherren hat vieles geregelt:
Sie muss es normalerweise zurückzahlen aber wenn beide seiten den erfolgreichen abschluss in gefahr sehen wird von der Seite des Dienstheren darauf verzichten.
Liebe grüße
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