Staatsprüfung, Fristeinhaltung

2. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
codcod
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 7x hilfreich)
Staatsprüfung, Fristeinhaltung

Hallo zusammen,

folgende Situation laut Prüfungsordnung:

- Es steht eine Staatsprüfung an.
- Das Prüfungsthema " ... wird dem Prüfling am fünften Werktag vor dem Prüfungsunterricht bekannt gegeben."
- bei den Werktage werden Samstag nicht mitgezählt

Problem:

- Prüfungstermin liegt auf einem Dienstag, fünf Werktage früher wäre doch: Dienstag, eine Woche vorher
- Das Thema wird dem Prüfling vom Prüfungsamt an diesem Dienstag (eine Woche vorher) kurz vor 14 Uhr gemailt.
- Der Prüfling vermutet einen Fehler in der Themenformulierung (es wird zwar der richtige Komponist und die richtige Werkgruppe angegeben aber leider das falsche Werk in dieser Gruppe). Der Prüfling möchte sich rückversichern und fragt gegen 14:30 per E-Mail nach und erkundigt sich beim Prüfungsamt, welches Werk denn nun wirklich gemeint sei.
- Gegen 17:30 Uhr erfolgt eine Korrektur des Prüfungsthema mit der nun richtigen Werkangabe.

Problem: Wenn das Thema nun erst gegen 17:30 Uhr richtig mitgeteilt wurde - zudem noch auf Nachfrage des Prüflings -, ist dann die Frist von 5 Werktagen Vorbereitungszeit noch gewahrt? Der Prüfling konnte diesen Werktag ja nicht nutzen (17:30 Uhr!) Nun ist die Prüfung aber schon gelaufen. Die Fristproblematik wurde dem Prüfling erst nach der Prüfung offenkundig bzw. er wurde von Dritten darauf aufmerksam gemacht.. das Prüfungsamt hat diese Problematik im Vorhinein nicht erkannt bzw. den Prüfungstag nicht nach hinten verschoben. Ist die Prüfung nun im Nachhinein anfechtbar bzw. automatisch nichtig weil nicht fristgerechtes Thema?

Viele Dank für Hinweise!

docdoc

-- Editiert von Moderator am 03.12.2014 14:00

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120306 Beiträge, 39869x hilfreich)

Wenn das Prüfungsthema dem Prüfling am fünften Werktag vor dem Prüfungsunterricht bekannt gegeben wird, ergibt sich kein Anspruch daraus, das dies zu Beginn des fünften Werktags vor dem Prüfungsunterricht erfolgen muss.



quote:<hr size=1 noshade>Problem: Wenn das Thema nun erst gegen 17:30 Uhr richtig mitgeteilt wurde - zudem noch auf Nachfrage des Prüflings -, ist dann die Frist von 5 Werktagen Vorbereitungszeit noch gewahrt? <hr size=1 noshade>

In meiner Zeitzone wechselt der Tag erst um Schlag Mitternacht ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
codcod
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

okay, im Grundsatz ist es klar: es ist natürlich der komplette Tag gültig.

Dennoch: An dieser staatlichen Einrichtung ist es üblich, dass das Prüfungsthema bis 14 Uhr bekanntgegeben wird - wenn dies auch nicht im Gesetz steht. Nun erhielt der Prüfling zunächst ein falsches und irreführendes Thema, dann erhielt er auf seine eigene Anfrage hin gegen 17:30 Uhr eine korrigiertes Thema. Notwendige Literatur konnte an diesem Tag nicht mehr bestellt werden, so dass diese erst am Mittwoch bestellt wurde und erst am Donnerstag ankam. Wäre es Thema - wie üblich - bis 14 Uhr bekannt gewesen, hätte die Literatur im Buchhandel noch am gleichen Tage bestellt werden können. De facto war die Vorbereitungszeit dann 1 Tag weniger als an dieser Einrichtung üblich: Folge: Ungleichbehandlung?

Zweiter Punkt:
Der Prüfungstag war ein Dienstag. Der Prüfling erhielt nun die Mitteilung, die schriftliche Ausarbeitung (Unterrichtsentwurf) soll bis Sonntag, 14 Uhr per E-Mail eingereicht werden. Der Prüfung stand also ziemlich unter Zeitdruck. Am betreffenden Sonntag möchte der Prüfling seinen fertigen Unterrichtsentwurf um 14 Uhr losmailen. Als er online geht, findet er eine Nachricht von Sonntag, 10.30 Uhr vor. Der Prüfer weist darauf hin, dass er such vertan habe. Der Prüfling habe selbstverständlich - wie an der Einrichtung üblich - bis 1 Tag vor der Prüfung - also bis Montag 14 Uhr - Zeit, seinen Unterrichtsentwurf einzureichen. Da der Prüfling ziemlich unter Druck statt und von dieser erneuten Korrektur (plötzlich 1 Tag länger Zeit) völlig durcheinander kam und auch nun nicht mehr seinen Unterrichtsentwurf umarbeiten bzw. noch mal 1 Tag länger überarbeiten wollte, schickte er diesen dann doch ad hoc am Sonntag, 14 Uhr los.
- Prüfungstag: die Prüfungsstunde (Unterrichtsstunde) sollte 45 Minuten dauern: 12:20-13:05. Allerdings wusste der Prüfling nicht, dass die Schulklasse als Prüfungsgruppe Unterrichtsende um 12:20 hat, dann den Raum wechselt und zum Prüfungsraum geht. Infolgedessen konnte die Unterrichtsstunde erst um 12:25 Uhr beginnen. Der Unterrichtsstunde, welche auf 45 Minuten geplant wurde, dauerte nun höchstens 40 Minuten.
- Nach 3 Minuten Unterricht klopfte es an der Tür, die Prüfungsstunde wurde gestört, weil 1 Schülerin zu spät kam.
- 5 Minuten spätet klopfte es wieder an der Tür. Der Prüfungsunterricht wurde wieder gestört. Zwei Schüler einer anderen Klasse verirrten sich im Raum.

Was ist hier los?

Erlauben die Rahmenbedingungen (falsches Thema, Korrektur des Themas, Abgabe des Entwurfs bis Sonntag, dann plötzlich bis Montag, späterer Unterrichtsbeginn um 5 Minuten, zweimalige Unterrichtsstörung) eine justitiable Prüfung oder ist diese Prüfung in einem oder gar in mehreren Punkten anzufechten?

Noch ein Punkt: Am Ende des Bewertungsgespräch und der Angabe der Note, teilte der Prüfungsvorsitzende dem Protokollführer mit, er solle das Prüfungsprotokoll erst man später abfassen und dann zur Durchsicht dem Prüfungsvorsitzenden zuleiten. Geht so etwas oder muss das Prüfungsprotokoll sofort abgefasst und am Ende der Prüfung unterschrieben werden? Da der Prüfling schlecht bewertet wurde, könnte man vermuten, der Prüfer müsse sich erst noch genau überlegen, wie er die schlechte Note begründet ... Noch eine Frage: Ein Mitglied der Personalrats war bei der Prüfung anwesend. Muss sie auch das Protokoll unterschreiben? Sie hat aber nicht geprüft. Ist es statthaft, dass der Prüfungsausschuss im Vorhinein über die Anwesenheit der Personalrätin informiert wurde, der Prüfer aber dies erst direkt bei der Prüfung mitbekam?

Noch mal die Frage: Was ist hier los?

Vielen Dank für Hilfe.

docdoc


1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

quote:
Was ist hier los?


Prüfling hat die Prüfung verhauen und sucht nun händeringend die Schuld bei anderen.









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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120306 Beiträge, 39869x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Allerdings wusste der Prüfling nicht, dass die Schulklasse als Prüfungsgruppe Unterrichtsende um 12:20 hat, dann den Raum wechselt und zum Prüfungsraum geht. Infolgedessen konnte die Unterrichtsstunde erst um 12:25 Uhr beginnen. Der Unterrichtsstunde, welche auf 45 Minuten geplant wurde, dauerte nun höchstens 40 Minuten.
- Nach 3 Minuten Unterricht klopfte es an der Tür, die Prüfungsstunde wurde gestört, weil 1 Schülerin zu spät kam.
- 5 Minuten spätet klopfte es wieder an der Tür. Der Prüfungsunterricht wurde wieder gestört. Zwei Schüler einer anderen Klasse verirrten sich im Raum.

Was ist hier los? <hr size=1 noshade>

Das nennt man "Alltag einer Lehrkraft". Wenn daran die restlichen Unterrichtsminuten scheitern ...



quote:<hr size=1 noshade>Noch mal die Frage: Was ist hier los? <hr size=1 noshade>

Das wird vermutlich nur ein Fachanwalt beantworten können, denn dazu müssen nicht nur alle Unterlagen geprüft werden, sondern auch die entsprechenden Rechtsgrundlagen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
codcod
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,
gibt es denn im Forum einen Fachkundigen in dieser seltsamen Prüfungssituation? Die ganze Notenbegründung - die aber hier diskutiert wird - ist absurd. Die Prüfungsumstände an sich sind für den Prüfling doch eine Zumutung.

Danke für Hilfe.

codcod

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120306 Beiträge, 39869x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>gibt es denn im Forum einen Fachkundigen in dieser seltsamen Prüfungssituation? <hr size=1 noshade>

Das ist - wie man lesen kann - ein Meinugsforum in dem juristische Laien antworten.

Und sofern der Fachkundige kein Hellseher ist, wird er auch keine verwertbare Antwor geben können, Mangels Einsicht in die relevanten Unterlagen.



quote:<hr size=1 noshade>Die Prüfungsumstände an sich sind für den Prüfling doch eine Zumutung. <hr size=1 noshade>

Was ist denn eine Zumutung?
- Stress bei der Vorbereitung?
- verspäteter Anfang / verkürzte Unterrichtseinheit?
- Unterbrechung durch "Zuspätkommer"?

Oder irgendetwas anderes?





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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8412 Beiträge, 3774x hilfreich)


Warum hat der Prüfling nicht am Dienstag, 17.30 Uhr direkt nachgefragt, ob er den durch die Korrektur der Prüfungsfrage entstandenen Zeit-Nachteil durch einen späteren Prüfungstag ausgleichen kann?

Warten bis das Kind im Brunnen liegt und dann alle möglichen Register abfragen ist ein komplizierter Weg, aber der Rechtsweg steht die natürlich offen.




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" "

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
codcod
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 7x hilfreich)

@van HeHe
Vielleicht ist es nicht die Art des Prüflings, sich sofort zu beschweren, vielleicht ist ihm erst später bekannt geworden, dass andere das Thema üblicherweiss bis 14 Uhr bekommen, vielleicht merkte er erst im Laufe der Zeit, dass vieles nicht stimmt, vielleicht fühlt er sich im Prüfungsverlauf gemobbt, vielleicht ist die Prüfungsnote wirklich ungerecht. Was ist also an seiner Stelle zu tun? Gibt es eine Chance?

Danke
cod

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8412 Beiträge, 3774x hilfreich)



Klar, versuchen kann und sollte man alles, was man für richtig und notwendig befindet:

Es gibt in der Regel immer Möglichkeiten, einem Prüfungsergebnis zu widersprechen (Prüfungsordnung o. ä.)
Versuche es auf dem Weg.


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" "

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16549 Beiträge, 9315x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Versuche es auf dem Weg. <hr size=1 noshade>


Wenn der Widerspruch gegen das Prüfungsergebnis abgelehnt wird - womit zu rechnen ist -, wird man klagen müssen.
Ohne Fachanwalt für Verwaltungsrecht hat man vor Gericht aber keine realistische Chance.

Evtl. könnte es deshalb sinnvoll sein, den Widerspruch bereits von einem Anwalt erledigen zu lassen.

Alleine wir codcod auf keinen grünen Zweig kommen.

Das Argument, dass Zeitnot, Stress und Zuspätkommer einen angehenden Lehrer nicht aus dem Konzept bringen dürfen (und deshalb eine schlechte Note berechtigt ist) wird codcod sich aber auch vom Prüfungsamt und vom Gericht anhören müssen (wenn es soweit kommt).
Da sollte man sich schon jetzt überlegen, wie man darauf reagieren könnte.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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