Semesterbeitrag incl. "aufgezwungenem" Studententicket

13. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
Konrad84
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Semesterbeitrag incl. "aufgezwungenem" Studententicket

Sehr geehrte Anwaltschaft.

Ich hoffe dass ich mit meinem Anliegen in dieser Kategorie richtig bin. Ich studiere nun 10 Semester lang und habe bis dato immer brav meine Semestergebühren bezahlt. In diesen Gebühren ist auch der Beitrag für ein Studententicket enthalten.

Da ich allerdings gerade einmal 5 Gehminuten von der Hochschule entfernt wohne und auch sonst nicht auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen bin, brauche ich das Semesterticket garnicht. Auf Anfrage ob ich denn die Gebühren für das Studententicket zurückerstattet bekommen könnte, erhielt ich die Antwort dass es nur unter folgenden Umständen möglich sei:


- Auslandssemester (Nachweislicher Aufenthalt außerhalb des RMV-/ NVV-Gebietes aufgrund eines Auslandsstudiums von mehr als drei Monaten)
- Praktikum (Nachweislicher Aufenthalt außerhalb des RMV-/ NVV-Gebietes aufgrund eines Praktikums von mehr als drei Monaten)
- Urlaubssemester (Urlaubssemester unter Beibehaltung der Immatrikulation)
- Krankheit (Gesundheitliche Gründe, die nachweislich die Benutzung des ÖPNV nicht zulassen.)
- Doppelstudium (Doppelimmatrikulation an zwei Hochschulen mit RMV- bzw. NVV-Semesterticket. Das günstigere Semesterticket wird erstattet.)
- Promotion bzw. Anmeldung zur Abschlussprüfung erfüllt (Externe Promotion außerhalb des RMV-/ NVV-Gebietes bzw. keine Präsenzveranstaltung am Hochschulstandort, weil alle Voraussetzungen für die Anmeldung zur Abschlussprüfung erfüllt sind (Anmerkung: Wohnort muss außerhalb des RMV-/ NVV-Gebietes liegen)
- Schwerbehinderung (Schwerbehinderung mit Anspruch auf kostenlose Beförderung im ÖPNV nach SGB IX)

(Nachzulesen unter https://resst.hs-fulda.org )

in meinem Fall trifft keiner von den genannten Punkten zu.

Den Betrag für das Ticket könnte ich theoretisch einfach von den zu zahlenden Semestergebühren abziehen, allerdings würde man mich dann aufgrund mangelnder Zahlungen exmatrikulieren.

Ich frage mich nun: Ist es rechtens dass die Hochschule mir, bzw. jedem Studenten der Hochschule, dieses Semesterticket einfach aufzwingt? Welche Chancen habe ich, mir die Beiträge für das Ticket der letzten Semester zurück zu holen ?

Vielen Dank im Voraus.

MfG Konrad

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32812 Beiträge, 17245x hilfreich)

Ich frage mich nun: Ist es rechtens dass die Hochschule mir, bzw. jedem Studenten der Hochschule, dieses Semesterticket einfach aufzwingt? Ja. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in 2 Urteilen festgestellt. Entsprechende Verfassungsbeschwerden wurden nicht zur Entscheidung angenommen. http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20000804_1bvr141099.html
Welche Chancen habe ich, mir die Beiträge für das Ticket der letzten Semester zurück zu holen ? Null.

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#2
 Von 
Konrad84
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

:-( Schlechte Nachricht!

Noch Jemand mit einer besseren dabei ?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32812 Beiträge, 17245x hilfreich)

Noch Jemand mit einer besseren dabei ? D. h., Sie möchten lieber belogen werden? Denn die Rechtslage ist genau wie beschrieben.

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#4
 Von 
Konrad84
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein möchte ich natürlich nicht! Ich kenne mich in Sachen Recht nunmal nicht aus und suche deswegen hier Hilfe.

Ich habe mir das Urteil durchgelesen. Allerdings sehe ich in ihm keinen wirklichen Zusammenhang mit meinem Fall. Das Urteil befasst sich mit einer Studierendenschaft welche werbend um das Semesterticket in Erscheinung tritt.

Das hat mit meinem Fall nichts zu tun. Hier wird nicht geworben sondern lediglich brav gefordert. Undzwar ohne vorherige Absprache oder Nachfrage ob der Student denn überhaupt ein Semesterticket haben möchte/braucht. Klar, für die Allgemeintheit sinkt der Preis wenn jeder Student eins aufgebrummt bekommt. Für die aber, die quasi ein Stockwerk über dem Vorlesungssaal wohnen, ist es herausgeschmissenes Geld.

Mir fällt es schwer zu glauben dass es in solchen Fällen keine Möglichkeit gibt den Betrag ohne weiteres zurück zu fordern bzw. das Semesterticket als solches erst ga rnicht zu erwerben.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32812 Beiträge, 17245x hilfreich)

Mir fällt es schwer zu glauben dass es in solchen Fällen keine Möglichkeit gibt den Betrag ohne weiteres zurück zu fordern bzw. das Semesterticket als solches erst ga rnicht zu erwerben. Es ist aber so. Ich verlinke Ihnen jetzt noch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes - wenn es Ihnen dann immer noch schwer fällt, es zu glauben, dann kann man halt nichts machen: https://www.jurion.de/Urteile/BVerwG/1999-05-12/6-C-14_98

-- Editiert von muemmel am 13.08.2015 20:25

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