Schulrecht Thüringen (Seminarfachverteidigung)

11. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
berry356
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schulrecht Thüringen (Seminarfachverteidigung)

Ich habe eine einfach Frage zur Verteidigung der Seminarfacharbeit in Thüringen(Kolloquium).
Ist es möglich die Verteidigung einfach abzulehnen? Das ich dann 0 Punkte bekomme ist mir klar. Jedoch bräuchte ich nen Paragrafen oder einen Präzedenzfall damit ich eine gut formulierte Erklärung abgeben kann.
Danke schonmal im Vorraus;)

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

quote:
Ist es möglich die Verteidigung einfach abzulehnen?


Die Frage ist etwas unklar. Du wirst kaum polizeilich zur Verteidigung vorgeführt werden. Also dürfte es auch keine Formvorschriften für eine Ablehnung geben.

Also meinst du vermutlich eine Ablehnung, die bestimmte Rechtsfolgen hat oder nicht hat (die also z.B. eine Wiederholung zuläßt oder eine Exmatrikulation ausschließt oder was auch immer). Woran denkst du da genau?

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