Schulrecht-Sonderpädagogisches Gutachten

19. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Tayler
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Schulrecht-Sonderpädagogisches Gutachten

Es wurde ohne beisein der Eltern ein Sonderpädagogisches Gutachten einfach im Kindergarten erstellt.
Nun soll das Kind obwohl nur entwicklungsverzögert aber nicht behindert auf eine Förderschule G-Klasse(zu geistig Behinderten)
Man will das Kind nicht zurückstufen um ein Jahr otichtag geboren ist.
Kind hat behinderte Geschwister.
Kann man das Gutachten für ungültig erklären lassen und auf Widerholung bestehen?
Eltern sind verzweifelt und wollen schon das Bundesland wechseln wo der Stichtag früher ist.Wie kann ich helfen?

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Merker01
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

In einigen Bundesländern ist es schon in den Schulgesetzen verankert, dass man die Kinder integrativ bedschulen lassen kann und außerdem einzig die Eltern bestimmen, wo das Kind beschult wird. Nach den UN-Konventionen dürfte man dieses ja nun generell in allen Bundesländern. Ich würde hier mit Nachdruck auf die integrative Beschulung pochen, mit Schulamt und Schulträger einen Termin machen und dieses klären. Auf Grund des sonderpädagogische Gutachten steht dem Kind jetzt zusätzliche Förderung zu, die dann aber in der "normalen" Schule zusätzlich zusteht. Es gibt aber auch hier ein Bildungsministerium, das ich gegebenenfalls von diesem "Fall" unterrichten würde.

Gruß Merker

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#2
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

quote:
Man will das Kind nicht zurückstufen um ein Jahr otichtag geboren ist.


Wie meinen?

quote:
Nach den UN-Konventionen


Noch eine Nummer größer ging es nicht, oder?



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Merker01
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Nein, eine Nummer größer gibt es nicht. Wenn man den pesönlichen Belangen des Kindes und den Wunsch der Eltern, als Entscheidungsträgern nicht nachkommt, dann müssen es eben das Schulgesetz, das Grundrecht und die Un-Konventionen sein. Hier darf nämlich nicht vergessen werden, dass mit Schulbeginn die Weichen fürs ganze Leben gestellt werden. Integration geht vor jeder anderen Beschulungsform. Wenn jetzt eine Entwicklungsverzögerung dafür her halten muss, dass das Kind in eine Sonderschule/Förderschule eingeschult werden muss, dann ist es dies , was ich für überzogen halte. Leider müssen Eltern dafür immer wieder sehr hart kämpfen. Für was gibt es denn Un-Konventionen? Für was müssen solche her? Die musste es doch genau aus diesem Grund geben, damit jeder Mensch entsprechend seiner Persönlichkeit und Leistungsfähigkeit optimale Chancen im Leben hat. Wenn vieles entsprechend verlaufen würde, dann hätte das normale Schulrecht gereicht, so musste man Menschenrechte neu definieren und in den Konventionen verankern!
Und da sie einmal da sind, sollte man sie auch einhalten. Schade, dass man diesen Weg gehen muss!

Warum man das KInd jedoch nicht ein Jahr zurückstellt und somit die Chance auf "Nachholen" der Entwicklung gibt, das wissen nur die Leute, die solchen Entscheidungen treffen. Wenn das Kind diese Chance bekäme, dann hätte sich vllt die Schulform von allein geklärt.

Eltern in die Not zu bringen einen Umzug ins Auge zu fassen, um dem Kind gerecht werden zu können, halte ich für die zu große Nummer. Dann lieber darauf pochen, dass Gesetze und Richtlinien eingehalten werden, denn dazu sind sie da!

Gruß Merker

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#4
 Von 
guest-12327.05.2010 10:45:34
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo Tyler,

Ich finde es doch immer wieder entsetzlich, was sich so manch ein "Erzieher" erdreistet!!
Es ist nicht in Ordnung das Kind in irgendeiner Weise begutachten zu lassen, ohne, das die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten darüber informiert sind!

Wenn es sicher ist, das bei dem Kind keine Behinderung vorliegt, würde ich entschieden dagegen angehen!! Einmal ein Sonderschulverfahren mit besuch einer entsprechenden Schule und es wird schwer auf eine Regelschule zurück zu kehren!!

Euer erster Schritt sollte es sein eine Beschwerde an die für euch zuständige Bezirksregierung zu stellen, da diese über die Sonderbeschulung entscheidet!
Dann solltet ihr nach einer INTEGRTIEVEN Grundschule mit angeschlossenem Schulkindergarten suchen.
Auf eueren Antrag wird dem Besuch des Schulkindergartens in der Regel entsprochen, ohne das weitere Begründungen vorliegen müssen.
Aber eines sei euch gesagt: ein Kampf gegen eine Schule und für ein Kind braucht verdammt viel Ausdauer und Kraft. Man wird euch so einiges vorwerfen und unterstellen!!
Ich weiß wovon ich rede, weil es bei uns ähnlich war! Mein kleiner ist aber niemals auf eine Sonderschule gegangen und hat heute eine positive Zukunft vor sich!
Wenn du noch fragen hast oder hilfe brauchst, melde dich gerne!

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"Etwas gelesen, etwas durch das Leben gelernt und ganz viel Subjetivität"

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