Schulrecht- Gestaltung von Freistunden

3. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Ecoflac
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schulrecht- Gestaltung von Freistunden

Guten Tag!
Seit kurzem besteht an meiner Schule eine neue Schulordnung.
Diese sieht vor, dass elektrische Geräte bereits vor der 1. bis zur 6. und ab der 7. bis zur 10. Stunde untersagt sind und somit nicht benutz werden dürfen.
Allerdings bin ich zur Zeit in der 11. Klasse und habe viele Freistunden, die ich am liebsten nutzen würde, um auch schulische Dinge vorzubereiten (Facharbeit) und auch private Dinge am Laptop oder am Handy tun würde.
Somit darf auch nur in der Mittagspause (zwischen der 6. und der 7.) Musik gehört werden.

Des Weiteren ist vorgesehen, dass Schüler und Schülerinnen nur Mineralwasser im Unterricht trinken dürfen, zuckerhaltige Getränke sind untersagt und dürfen dann eventuell in der Pause verzehrt werden.

Sind all diese Neuerungen überhaupt angemessen und durchsetzbar, denn meiner Meinung nach greifen die Neuerungen sehr in die Freizeitgestaltung des Schülers ein und sind somit nicht verantwortbar, wie siehr es denn rechtlich aus?

-----------------
""

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Oh wie großzügig, heutzutage darf man im Unterricht trinken. Früher wären wir für dieses Vergehen beim Direktor gelandet.......

Zum Thema Freistunde wäre es vielleicht sinnvoll, sich mit der Schulleitung zu unterhalten, anstatt nach rechtlichen Möglichkeiten zu suchen. Generell darf die Schulordnung dies erst einmal festlegen. Angemessen ist das sicherlich auch.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Meiner Meinung nach verstoßen beide Sachen gegen die Selbstbestimmung und würden von einem Gericht wahrscheinlich einkassiert werden. Andererseits ist es so, dass du vielleicht schon mit deinem Studium fertig bist bis das rechtlich geklärt ist.
Wenn du dagegen etwas machen willst, stellt sich die Frage wie weit du gehen willst.
Wenn du Einzelkämpfer bist, hast du kaum eine Chance. Also musst du dir Unterstützung suchen. Ich würde das in folgender Reihenfolge machen: Meine Eltern, andere Schüler/Schülervertretung, Elternvertretung. Wenn man bei einem Gespräch mit der Schulleitung sowohl Schüler, als auch Eltern hinter sich hat, ist das etwas ganz anderes, als wenn man alleine hingeht.

Auf der anderen Seite ist Papier geduldig und es kommt darauf an was daraus gemacht wird.

By the way: Steht da wirklich nur "elektrische Geräte"? Mir kommen da gerade einige lustige Protestideen mit starken Auswirkungen auf z.B. Mathematik-, Physik- oder Informatikunterricht.

Gruß

Shihaya

-----------------
"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Mir kommen da gerade einige lustige Protestideen mit starken Auswirkungen auf z.B. Mathematik-, Physik- oder Informatikunterricht.


Wieso denn? Die Verwendung im Unterricht nach Anweisung des Lehrers verbietet die Schulordnung ja wohl kaum.

Wenn du also meinst, die Schüler könnten hier die Verwendung von Taschenrechnern im Mathe- oder Computern im Informatikunterricht verweigern, fällt das schon deswegen flach. Mal abgesehen davon, daß es dann wegen Leistungsverweigerung eine 6 geben wird, gegen die es dann auch keinerlei Möglichkeiten der Gegenwehr gibt. Tolle Wurst.

Die sehr allgemeine o.a. Formulierung soll wohl sicherstellen, daß niemand versucht, eine Lücke auszunutzen, die dadurch entsteht, daß das neueste Mode-Gadget nicht von einer Aufzählung in der Schulordnung (" verboten sind: Handy, Laptop, Tamagotchi") eingeschlossen ist.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Es geht in der Regel doch um was ganz anderes. Nämlich das Aufladen der Akkus auf Kosten des Steuerzahlers.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Ich gehe jetzt einfach einmal davon aus, dass in der Hausordnung wirklich steht, dass "elektrische Geräte bereits vor der 1. bis zur 6. und ab der 7. bis zur 10. Stunde untersagt sind und somit nicht benutzt werden dürfen". Ob das wirklich so ist, werden wir wahrscheinlich nie erfahren, denn ich vermute, dass sich der TE aus diesem Thread schon lange verabschiedet hat.
Und dann stelle ich mir vor, dass die Schülerschaft einer Klasse, einer Jahrgangsstufe oder einer ganzen Schule den A... in der Hose hätte, das wörtlich zu befolgen.

Bei einem einzelnen Schüler hast du mit Sicherheit Recht, aber bei einer ganzen Schülerschaft sieht das anders aus.

Gruß

Shihaya

-----------------
"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.294 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen