Sehr verehrte Mitglieder dieser Site,
ein schulalltäglicher Vorgang hat mich auf einen Gedankengang gebracht, welchen ich aus juristischer Sicht keineswegs wirklich bewerten kann. Daher möchte ich meine Frage hier stellen:
Ist es rechtlich zulässig, wenn eine Lehrkraft (ggf. in NRW) eine schriftliche Leistungsbeurteilung im Schuljahr '05/'06 durchführt, um die Benotung im darauf folgendem Jahre '06/'07 anzurechnen und für das laufende Schuljahr nicht zu berücksichtigen?
Meines Erachtens ergibt sich hier ein Konflikt mit dem Sinn des Gesetzes, welches mittels des Benotungssystemes sachlich dazu führen soll, eine *aktuelle* Leistungsbewertung innerhalb eines Schuljahres zu ermitteln.
Ich bin auf Eure Gedankengänge sehr gespannt.
Vielen Dank!
Master24
Schulrecht - Benotung aus "falschem" Schuljahr
12. Juni 2006
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Frage vom 12. Juni 2006 | 22:49
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 1x hilfreich)
Schulrecht - Benotung aus "falschem" Schuljahr
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 14. Juni 2006 | 22:45
Von
Status: Student (2139 Beiträge, 385x hilfreich)
Leistungsbeurteilungen spiegeln aus meiner Sicht immer und ausnahmslos einen aktuellen Leistungsstand wieder. Ich kann mir jedenfalls keine Situation vorstellen, die es rechtfertigen könnte, davon abzuweichen.
Und jetzt?
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