Hallo, nach Online-Diffamierungen möchte ich ein Schlichtungsverfahren vor einer Schiedsstelle im beschleunigten Modus und verkürzter Ladungsfrist gem. Par. 24. Abs. 2 SächsSchiedGütG durchführen, aufgrund Wiederholungsgefahr zum Schutz meiner selbst und meines Gewerbebetriebes.
Da es sich bei der Gegenpartei um eine Borderlinerin handelt, zu der zuvor ein sehr gutes Verhältnis herrschte, bin ich an einem Rechtsstreit via Gericht wenig interessiert, da ich ihr finanziell nicht schaden möchte und eher an einer Reaktivierung des zwischenmenschlichen Verhältnisses interessiert bin.
Ich habe dies auch entsprechend bei der gemeindlichen Schiedsstelle schriftlich beantragt. Leider hat diese nur 1 Mal im Monat für 2 Stunden Sprechzeit! Aus terminlichen Gründen meiner Selbstständigkeit und relativ weiten Anfahrtsweges rief ich letzten Donnerstag während der Sprechzeit an, ob der 3 Tage zuvor per Post versandte Antrag eingegangen ist und um das weitere Procedere zu klären. Die Friedensrichterin versprach zurückrufen, versäumte dies jedoch.
Da nur 1 Mal im Monat Sprechzeit ist, habe ich die Sache bei der Gemeinde und beim Oberbürgermeister forciert, ohne Erfolg, mit dererseitigen Verweis auf das Ehrenamt.
Ich habe mich dann an das übergeordnete Amtsgericht gewandt, auch erfolglos, da diese zwar Aufsicht über die Friedensrichter haben, diese aber nicht weisungsgebunden seien, wie sie meinen.
Was soll ich nun tun?
Es ist mir aufgrund dringlichen Rechtsschutzbedürfnisses einfach nicht möglich noch 1 vollen Monat bis zur nächsten Sprechstunde zu warten, m.E. halte ich es auch rechtlich schon nicht haltbar, bei rechtsdringlichen Fällen nur so seltene Sprechzeiten zu bieten, in der für mich zuständigen Gemeinde ist diese wöchentlich; da ich das aber in der Gemeinde der Gegenpartei beantragen muss, hilft mir das wenig.
PS: ich habe online erforscht, wo die Friedensrichterin arbeitet; haltet Ihr es für rechtlich und moralisch vertretbar auf diesem Wege sich mit ihr in Verbindung zu setzen, um an das Verfahren zu erinnern?
Ich wäre über jede Hilfe dankbar.
Schlichtungsverfahren läuft nicht an
20. Juni 2018
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Frage vom 20. Juni 2018 | 05:11
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Schlichtungsverfahren läuft nicht an
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#1
Antwort vom 20. Juni 2018 | 11:34
Von
Status: Unbeschreiblich (119398 Beiträge, 39717x hilfreich)
Zitathaltet Ihr es für rechtlich und moralisch vertretbar auf diesem Wege sich mit ihr in Verbindung zu setzen :
Nein.
ZitatEs ist mir aufgrund dringlichen Rechtsschutzbedürfnisses einfach nicht möglich noch 1 vollen Monat bis zur nächsten Sprechstunde zu warten :
Dann müsste man bei solcher Dringlichkeit den Weg der normalen Gerichtsbarkeit beschreiten.
Zitatm.E. halte ich es auch rechtlich schon nicht haltbar, bei rechtsdringlichen Fällen nur so seltene Sprechzeiten zu bieten :
Für dringliche Fälle gibt es ja entsprechende Alternativen. Wenn man die aus persönlichen Gründen nicht nutzen möchte, ist das nicht das Problem des Friedensrichters oder des Gesetzgebers.
Ob es eine rechtliche Grundlage gäbe, das man kürzere Abstände zwischen den Sprechzeiten bekommt, da müsste mal in den örtlich geltenden Gesetzen nachschauen.
Und jetzt?
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