Schadensersatz wegen Falschauskunft?

16. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
dyter07
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 13x hilfreich)
Schadensersatz wegen Falschauskunft?

Hallo,

ich möchte nicht auf Details eingehen, daher drücke ich mich etwas schwammig aus.

Ich lebe im Ausland, bin Deutscher Staatsbürger.

Bezüglich eines Antrages bei einer deutschen Behörde nahm ich vor 8 Monaten mit dieser Kontakt auf.

Mir wurde eine Liste mit Dokumenten gegeben die ich beizubringen habe.

Ich reiste zweimal nach Deutschland und sprach alle Dokumente mit der Sachbearbeiterin persönlich ab. Ferner gab es diverse Korrespondenz via Email um die Aktenlage zu klären.

Als alle Dokumente die von der Behörde verlangte Form hatten reiste ich erneut nach Deutschland, 4000km nur eine Richtung.

Im vorab vereinbarten Termin wurde mir dann mitgeteilt das ich ein weiteres Dokument aus einem anderen EU Staat beizubringen habe. Dieses Dokument war bisher niemals erwähnt worden. Mir wurde von der Behörde ein falsches Dokument auf die Liste gesetzt, welches jetzt angeblich untauglich ist.

Im Termin wurde auch klar das die Sachbearbeiterin zu keinem Zeitpunkt in den letzten Monaten mit dem Behördenleiter über die Sache gesprochen hatte. Dieser ist der Entscheider und war mächtig sauer auf mich. O-Ton: "Wie können Sie mir sowas hier heute vorlegen, wir sind damit völlig überfordert...."

Mein Antrag wurde mündlich abgewiesen, eine schriftliche Ablehnung wurde verweigert. Ich schaltete am gleichen Tag einen Anwalt in Deutschland ein. Zwischenzeitlich ruderte die Behörde zwar zurück und änderte zweimal mündlich den Ablehnungsgrund. Es wird aber weiterhin auf das weitere Dokument aus einem anderen EU Land bestanden.

Um dieses Dokument zu beschaffen muss ich persönlich dort erscheinen, rund 7.000km Flug. Reisespesen rund 3000 Euro nur dorthin. Danach muss ich nach Deutschland zurück und erneut persönlich vorsprechen was weitere Reisespesen von 1000 bis 2000 Euro bedeutet, dazu kommt Verdienstausfall für mindestens eine Woche Lauferei durch ganz Europa.

Ich will die Behörde wegen einer falschen Auskunft in Haftung nehmen. Ist das möglich und wie sind die Aussichten gegen die Halbgötter beim Amtsschimmel?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Sicher kann man auch eine Behörde in Haftung nehmen.

Über die Erfolgsausichten kann ein gewisser Herr Sisyphus referieren.



Ob einem der Verweis auf die falsche Auskunft erfolgreich wäre ist natürlich nicht abzuschätzen. Dazu müsste man alle Akten des Vorgangs sichten und die Gesetze durchgehen.

Denn alle notwendigen Dokumente beizubringen um gesetzliche Aufgaben zu erfüllen, liegt in der Regel immer in der alleinigen Verantwortung des Antragstellers.

Auflistungen von beizubringenden Dokumente von Behörden werden daher oft nur als nicht rechtsverbindliche Hinweise/Serviceleistung gesehen.



Von den Kosten könnte man auch nur die Kosten einfordern die für einen unnötigen Aufwand angefallen sind.
Wenn also das weitere Dokument aus einem anderen EU Land tatsächlich notwendig ist, wird man die Kosten für die Beibringung dieses Dokumentes nicht fordern können, da diese ja in jedem Falle entstanden wären.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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