Sanierung einer Straße im Sanierungsgebiet

4. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.11.2015 09:25:17
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sanierung einer Straße im Sanierungsgebiet

Hallo,
eine Stadt macht, was sie will und hält sich dabei weder an Gesetze (Kommunales Abgabengesetz, Baugesetzbuch, Bürgerliches Gesetzbuch), Verordnungen (Landesverordnung Rheinland-Pfalz, Straßenverkehrsordnung) noch an die anerkannten Regeln der Technik (DIN-Normen, Richtlinien etc.).

Wozu werden Gesetze erlassen wie z, B. das KAG, das BauGB und das BGB, wenn es keinerlei Insitution, Aufsichtsbehörde, Ministerium gibt, die deren Beachtung und Befolgung durch die handelnden Personen der Stadtverwaltung überprüft und bei deren Mißachtung auch Konsequenzen androht und durchsetzt?

Weder die Kreisverwaltung noch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) noch die Struktur- und Genehmigungsdirektion sehen sich als Rechtsaufsichts- bzw. Fachaufsichtsorgan gegenüber der Stadt - auch dann nicht, wenn man die Mißstände ausführlich beschreibt und benennt. So schafft die Stadt unumkehrbare Fakten, indem sie auf die Vorbehalte, Vorhaltungen und Einlassungen nicht reagiert, sondern diese einfach ignoriert und weiterbaut.

Obwohl ich die Mißstände genau dokumentiert und mit den o. g. Verstößen belegt habe, werde ich nur mit Allgemeinplätzen abgespeist, die größtenteils den Vorhaltungen in keiner Weise gerecht werden.

Wer ist für die Überwachung derartiger Straßensanierungsprojekte rechtlich und technisch zuständig?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Da du nicht schreibst welche Misstände du konkret meinst, wird dir hier erstmal niemand helfen können

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#2
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Obwohl ich die Mißstände genau dokumentiert und mit den o. g. Verstößen belegt habe, werde ich nur mit Allgemeinplätzen abgespeist, die größtenteils den Vorhaltungen in keiner Weise gerecht werden.


Ohne dich jetzt persönlich damit zu meinen:
Gelegentlich behelfen sich Behörden auch bei erkennbaren Querulanten mit der pauschalen Aussage "wir sind nicht zuständig", da man dort keine Lust hat, Hunderte von Seiten von erkennbarem Unsinn zu lesen und "zur Zufriedenheit des Schreibers" zu widerlegen.

Und wenn ich so lese, daß die Stadt angeblich fröhlich haufenweise Gesetze bricht, aber sich angeblich niemand (offenbar nicht mal die Oppositionsparteien, die Presse etc.) dafür interessiert, dann zweifle ich zwingendermaßen die Prämisse (also das fröhliche Gesetzesbrechen) an, denn "die ganze Welt hat sich verschworen" gibt es nicht.

-- Editiert von JenAn am 04.11.2015 13:18

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#3
 Von 
guest-12306.11.2015 09:25:17
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Frage war doch nicht so schwer zu verstehen, oder?

Wozu werden Gesetze erlassen wie z, B. das KAG §7, Abs.6, das BauGB §§136ff und das BGB §823, wenn es anscheinend keinerlei Institution, Aufsichtsbehörde, Ministerium gibt, die deren Beachtung und Befolgung durch die handelnden Personen der Stadtverwaltung überprüft und bei deren Mißachtung auch Konsequenzen androht und durchsetzt?

Wer ist für die Überwachung derartiger Straßensanierungsprojekte im Sanierungsgebiet rechtlich und technisch zuständig?

Um diese Fragen zu beantworten, muß man keine weiteren Details über die Verstöße kennen!

Wenn uns jemand helfen will, diese Fragen zu beantworten und einen Weg zu finden, wie man der Stadtverwaltung beikommen kann, sind wir gerne bereit, unsere 22 seitige Dokumentation zu mailen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
überprüft und bei deren Mißachtung auch Konsequenzen androht und durchsetzt?


Sowas nennt sich Gericht. In dem Falle wohl der Verwaltungsrechtsweg.

Aber schon deine Formulierung ist merkwürdig. Wenn du einen "Verstoß gegen §823 BGB " rügst, dann wäre doch das naheliegende Mittel die Klage auf eben diesen Schadensersatz.
Daß du das offenbar nicht willst, sondern zwanghaft nach einer außergerichtlichen Instanz für deine Beschwerde suchst, habe ich den Verdacht, daß es mit der Begründetheit (oder Beweisbarkeit) des Anspruchs dann wohl doch nicht so weit her sein kann. Das klingt alles eher nach "ich habe nur Vermutungen und suche eine Behörde, die für mich ermittelt, ob ich damit richtig liege".

Zitat:
Wer ist für die Überwachung derartiger Straßensanierungsprojekte im Sanierungsgebiet rechtlich und technisch zuständig?


https://de.wikipedia.org/wiki/Bauaufsicht

Irgendwie habe ich aber das Gefühl, bei denen warst du schon und die haben dir auch gesagt "nö".

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#5
 Von 
guest-12306.11.2015 09:25:17
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo JenAn,

laß es bitte bleiben!
Verkehrssicherungspflicht ist kein Schaden, sondern die Verpflichtung zu Maßnahmen, um Verkehrsteilnehmer vor Schaden zu schützen! Ich will nicht klagen, sondern vielmehr wissen, wer bei städtischen Straßenbauvorhaben die Überwachung in juristischer, kaufmännischer und technischer Hinsicht durchzuführen hat.

Wenn Du es anscheinend auch nicht weißt, laß es bleiben! Diese Kommentare sind völlig nutzlos und bringen niemanden weiter. Daß man klagen kann, weiß ich selbst.

Der erkennbare Querulant

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Zitat:
Ich will nicht klagen, sondern vielmehr wissen, wer bei städtischen Straßenbauvorhaben die Überwachung in juristischer, kaufmännischer und technischer Hinsicht durchzuführen hat.


Na, die Antwort hat Ihnen JenAn ja wohl schon gegeben und privatrechtliche Ansprüche muss man eben einklagen - wurde auch schon geschrieben.

Was noch? Der Ton macht die Musik: Wenn Ihr Auftreten bei den bisherigen Ansprechpartnern genauso sympathisch ausfiel wie hier, dann wundert es nicht, wenn Sie nicht weiterkommen. Eine Diskussion kann man nicht mit der Voraussetzung beginnen, dass man Recht hat.

Zitat:
Wenn Du es anscheinend auch nicht weißt, laß es bleiben! Diese Kommentare sind völlig nutzlos und bringen niemanden weiter. Daß man klagen kann, weiß ich selbst.


Die Beiträge von JenAn haben durch die Bank Qualität und wenn Sie sowieso alles besser wissen, dann nichts wie ran!

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