Hallo zusammen. Ich hoffe ich bin hier im richtigen Forum,...
Heute kam bein uns im Büro ein Mitarbeiter der GEZ herein und hat unseren Flat-TV beanstandet.
Dieses TV Gerät dient jedoch ausschließlich dazu im Wartebereich für unsere Kunden eine Produktpräsentation zu zeigen (Powerpoint). Das TV Gerät ist in einer speziellen Halterung an der auch der dazugehörende Mini-PC hängt. Offensichtlich also der Zweck des Gerätes.
Einen Antennenanschluß haben wir im Büro nicht.
Der GEZ-Mitarbeiter hat uns nun mit Nachzahlung gedroht, weil dies Betrug wäre und wir das Gerät hätten anmelden müssen. Ich meinte dann, dass wir das Gerät dann eben dort wegstellen und im Keller verräumen um es dann nur noch für Messen und andere Veranstaltungen einzusetzen. Aber auch wenn wir den TV in den Keller stellen wäre das Betrug wenn wir nicht beazahlen. Stimmt das wirklich? Das kann ja wohl nicht wahr sein. Das würde ja bedeuten, dass wenn ich einen TV kaufe ich auch automatisch Gebühren bezahlen muss. Auch wenn dieser nur im Keller gelagert wird...
Da wir im Büro nun aber wirklich nicht Fernsehen (wir hätten auch wohl kaum Zeit dazu,...) sehen wir eingentlich nicht ein nur für den Besitz eines nur als PC-Monitor genutzten Flach-TV zu bezahlen.
Wer kennt sich aus und kann uns einen Tipp geben??
Rundfunkgebühren
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
""Das würde ja bedeuten, dass wenn ich einen TV kaufe ich auch automatisch Gebühren bezahlen muss""
japp und schon mußt du zahlen!
Meines Wissens muss GEZ nur dann gezahlt werden, wenn auch ein Fernsehanschluss gegeben ist. Es reicht für die Zahlungspflicht aus, wenn der Anschluss technisch möglich ist, das Gerät muss nicht angeschlossen sein ! Aber wenn kein Kabel, Sat oder sonstiger Anschluss besteht, muss auch NICHT bezahlt werden. Ich hab mich da schlau gemacht, da meine Schwester, als die Kinder noch klein waren nur Videos hatte, und keinen Anschluss. Sie musste nichts bezahlten. Aber die GEZ versuchte sie auch einzuschüchtern, denn der Fahnder bekommt Provision über die angeforderten Nachzahlungen. Da wird oft wahrheitswidrig behauptet,Beiträge seien fällig, nur um zu kassieren !
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"Chylla"
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Hallo,
der GEZ-Mitarbeiter hat nur dann Zutritt zu Ihren Büroräumen, wenn Sie das ausdrücklich erlauben. Er hat keine Rechte - Sie haben aber die Möglichkeit, das Hausrecht auszuüben > nötigenfalls per Polizei.
Wenn mit der *vorhandenen* Anlage ein GEZ pflichtiger Empfang ohne Umstände technisch möglich ist, sind Sie gebührenpflichtig. Die von Ihnen geschilderte *vorhandene* Anlage befindet sich nicht in dem technischen Zustand. Also besteht auch keine Gebührenpflicht.
GEZ - Zitat:
Was bedeutet "zum Empfang bereithalten"?
Rundfunk- oder TV-geräte werden dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne erheblichen technischen Aufwand möglich ist. Dabei kommt es nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Sie Ihr Rundfunkgerät tatsächlich nutzen. Es spielt auch keine Rolle, auf welche Art der Empfang der Sendungen zu Stande kommt (Antenne, Kabel, Satellit, DVB-T oder aus dem Internet) und ob Leistungen öffentlich-rechtlicher oder privater Programmanbieter genutzt werden.
Warten Sie in aller Ruhe den schriftlichen Bescheid der GEZ ab. Danach tragen Sie korrekt vor, dass es sich hierbei um eine DEMO-Anlage für Kundeninformationen handelt und nicht (wie fälschlich behauptet?) um eine TV Anlage.
Nach meiner Kenntnis erhalten die 'GEZ-Schnüffler' eine *Fangprämie* von 100 EUR und zusätzlich 10% von der fälligen Nachforderung.
MfG
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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich eine qualifizierte Äusserung im Laien-Forum !?!"
--- editiert vom Admin
Es ist auch schon eine Hüttenwirtin in den Alpen verdonnert worden GEZ zu zahlen, obwohl sie kein Sat hatte und Terestrisch nachweißlich nichts empfangen wurde.
Die Branche der Sendeteilausbauer hätte kein zulauf, wenn nur das nichtanschließen des Kabels reichen würde sich von der GEZ befreien zu lassen.
Grundsätzlich ist jedoch die GEZ in der Nachweißpflicht, daß du ein Empfangsgerät bereithälst.
Wenn du auf der Sicherren seite sein willst, dann verwendest du nur geräte mit deinem Dateneingang, ohne Empfangsteil.
Grundsätzlich den GEZlern sofort Hausverbot erteilen. Wenn die stur bleiben, Polizei -> Hausfriedensbruch.
Im Privaten bereich sind die GEZ Schergen auf die Naivität der Bürger angewiesen.
Die Schergen sind laut www.GEZ-abschaffen.de Freiberufler, und bekommen 50% der Nachzahlung.
Hallo,
@Pawel Pikowitzsch
Sie belegen allen Ernstes, die auszugsweise abgedruckten und von der GEZ selbst erstellten bzw. veröffentlichen Vorschriften mit der Aussage:
Das ist falsch.
Ich möchte Sie wirklich nicht verunglimpfen, aber Ihre Aussage ist wider besserem Wissen vom IQ her >> dummdreist und frech !!
MfG
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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich eine qualifizierte Äusserung im Laien-Forum !?!"
--- editiert vom Admin
@Commodore
Ruhig Blut, Pawel provoziert gerne.
Nichts desto trotz muß ich ihm bzgl. der Zimmerantenne zustimmen.
quote:
...Es spielt auch keine Rolle, auf welche Art der Empfang der Sendungen zu Stande kommt...
...oder aus dem Internet...
somit will die GEZ immer Ihre Gebühren fordern, egal ob mit Empfangsteil oder ohne
Dann ist auch egal, ob es ein Flat-TV oder nur ein Flat-Monitor ist
Den Hals bekommen die sowieso nie voll
Gruss vom Strand
--- editiert vom Admin
Hängt es nicht am INet- Keine Gebühr.
Zum glück ist es noch nicht soweit, daß das vorhandensein einer Netzwerksschnittstelle das Gerät zum Empfänger macht.
--- editiert vom Admin
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