Ruhestörung durch Hundebellen

24. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Schenke
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ruhestörung durch Hundebellen

Ich hab folgendes Problem:

In meiner unmittelbaren Nachbarschaft hält ein Hauseigentümer 6 Hunde im Zwinger und 3 Im keller. Nachts ist aus dem Keller nur noch Bellen zu vernehmen,welches dazu führt das man nicht mehr schlafen kann. Das zuständige Ordnungsamt hat deshalb durch einen Veterinäramtsarzt die artgerechte Tierhaltung überprüfen lassen und kam zu dem Ergebnis, dass die Tierhaltung ok sei.
Das Ordnungsamt kam weiterhin zu dem Beschluss ein OwiG-Verfahren wegn der Ruhestörung einzuleiten. Laut des Ordnungsamtes ist dies die einzige Möglichkeit gegen den Hundehalter einzugreifen. Doch ich denke das dadurch keine Besserung eintreten wird. Erstens ist der finnziell sehr angeschlagen und zweitens sehr uneinsichtig.....
gibt es für das Ordnungsamt noch andere rechtliche Mglichkeiten in so einem Fall einzugreifen, z.B Untersagung der Hundehlatung?
oder gibt es privatrechtliche Möglichkeiten für uns sich gegen den Hundehalter zu wehren?
Vielen Dank im voraus!


-----------------
" "

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
steffen_bs
Status:
Beginner
(149 Beiträge, 128x hilfreich)

Hallo Schenke!
Ich arbeite selber im Ordnungsamt und wir haben einen ganz ähnlichen Fall auf dem Tisch.
Mein Kollege ist auch am Verzweifeln, da sich die Hunde mittlerweile gegenseitig auffressen und der Amtsveterinär das anscheinend nicht gesehen hat.
Ich an deiner Stelle würde mir überlegen, ob das Gebell noch ertragbar für dich ist und ggf. ein Handfeuergerät besorgen.
Im Wege der Gefahrenabwehr ist dies das einzig probate Mittel, um für nachhaltige Ruhe zu sorgen.
§ 7 Abs. 1 des Niedersächsichen SOG besagt, dass Maßnahmen gegen diejenige Person zu richten sind, die die tatsächliche Gewalt innehat, wenn von einem Tier eine Gefahr ausgeht.
Die für Sachen geltenden Vorschriften dieses Gesetzes sind auf Tiere anzuwenden.
Desweiteren besagt §34 StGB , wer in einer nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig.
In dem Fall besteht durch die anhaltende Lärmbelästigung durch das Gebell ein schwerwiegender Eingriff in ein Rechtsgut.
Falls noch weitere Fragen auftauchen sollten, wende dich bitte vertraunesvoll an mich! ;)

lieben gruß

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

dieser steffen_bs scheint ein troll zu sein. so eine dämliche antwort kann nicht ernst gemeint sein ...

natürlich kann das OA bei fortgesetzter störung der Nachtruhe dem Nachbarn die Hundehaltung untersagen bzw. Maßnahmen ergreifen, die die Ruhestörung nachhaltig unterbinden.
Ich würde mir keine sorgen machen, es kann zwar ein wenig dauern bis klar ist, dass sich der Nachbar nicht von Ordnungsgeldern beeindrucken lässt (was keineswegs sicher ist, denn diese Gelder können m.W. auch von etwaigen staatlichen Hilfen wie sozialhilfe abgezogen werden). Das OA hat aber eine große Maßnahmenkiste in die es greifen kann ...

m.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.992 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen