Rettungseinsatz Kosten

30. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12308.07.2018 13:37:06
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Rettungseinsatz Kosten

Hallo, ich war betrunken auf der Straße gelegen und dann wurde ein Rettungsdienst gerufen. Ich bin dann aber nicht mitgenommen worden sondern mit einem freund im Taxi nach hause. Zu Hause war ich dann alleine und bin auf meinen Balkon und habe dort Sachen umgeworfen. Ein Nachbar hat dann Polizeist, Rettungsdienst und FeuerWehr gerufen. Da ich auf dem Balkon regungslos war haben die Polizisten die Wohnungstür aufgebrochen. Ich habe dann abgelehnt ins Krankenhaus zu kommen und die sind dann alle wieder gegangen. Meine Türe ist jetzt kaputt.
Muss ich die Einsätze selbst zahlen?
Muss ich die Türe selbst reparieren lassen?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar

-- Editier von go448775-99 am 30.08.2016 18:06

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Erstmal wird die Krankenkasse (falls man gesetzlich versichert ist) den/die Rettungswagen zahlen und einen Regress prüfen.
Polizei und Feuerwehr würde ich nicht sehen, dass man das zahlen müsste, es gab ja von den Nachbarn einen berechtigten Grund diese zu rufen.
Für die Tür ist der Vermieter (falls man Mieter ist) zuständig und dieser wird sich auch an den Mieter wenden.

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10679 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von go448775-99):
Muss ich die Einsätze selbst zahlen?
Muss ich die Türe selbst reparieren lassen?


Die Einsätze müssen Sie leider nicht bezahlen, wohl aber die Tür.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12308.07.2018 13:37:06
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo danke mal für die Antworten. Ich habe jetzt nochmal mit der Polizei telefoniert und die haben gemeint, dass sie wahrscheinlich auch die Türe zahlen.
Mfg

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12308.07.2018 13:37:06
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo die Polizei will jetzt doch nicht den türschaden in Höhe von 600€ zahlen. Ich habe selbst aber kein Geld weil ich Student bin. Warum soll ich für die Türe zahlen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Weil du die Tür nicht aufgemacht hast, obwohl die Polizei rein wollte.

Weil die Polizei davon ausgehen musste, dass du in einem lebensbedrohlichen Zustand bist.

Weil du die Situation grob fahrlässig selbst herbei geführt hast.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12308.07.2018 13:37:06
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Was heißt grob fahrlässig? Müsste ich auch zahlen wenn ich einen Herzinfarkt gehabt hätte?
Kann ich mich an eine Versicherung melden oder an meinen Vermieter? Und woher soll ich 600€ nehmen?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Du hast dich betrunken und beim ersten Mal geweigert mit ins Krankenhaus zu fahren. Also selber Schuld.

Zitat:
Müsste ich auch zahlen wenn ich einen Herzinfarkt gehabt hätte?


Vermutlich ja. Weil es ist in deinem Interesse, dass deine Tür zerstört wird, um dir möglichst schnell zu helfen. Daher muss NICHT der zahlen, der die Tür zerstört.

Zitat:
Kann ich mich an eine Versicherung melden


Kannst du tun. Ich bezweifele aber stark, dass irgendeine Versicherung dafür aufkommt.

Zitat:
oder an meinen Vermieter?


Der wird sich schon an dich wenden, weil der möchte nämlich seine Tür ersetzt haben.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12308.07.2018 13:37:06
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich lasse die Türe jetzt erstmal auf eigene Kosten reparieren. Aber läuft das türaufbrechen wirklich als goa?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12308.07.2018 13:37:06
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Schließlich ist doch fremdgeschäftsführungswillle bei feuerwehr und Polizei doch sehr zweifelhaft.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Und woher soll ich 600€ nehmen? Das ist hier keine Kreditvermittlung. Wenn Sie nicht zahlen können, haben Sie halt Schulden...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12308.07.2018 13:37:06
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das ist schon klar. Allerdings gibt es vlt einen kleinen hoffnungsschimmer. Der Einsatz wurde im wesentlichen nach Angaben meines Nachbarn ausgelöst weil ein Rauchmelder im Haus zu hören war. Dieser stammte aber nicht von mir. Der Nachbar nahm dann aber an, dass ich mit einer Rauchvergiftung auf dem Balkon liege. Tatsächlich war ich nur sehr betrunken. Wo der Rauchmelder anging konnte im Nachhinein nicht mehr ermittelt werden.
Kann ich jetzt sagen, das es ein Fehlalarm war oder habe ich trotzdem die Kosten für die Türe zu tragen.
Mfg

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12308.07.2018 13:37:06
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Bitte antwortet mir noch mal jemand. Ich bin mehr als verzweifelt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von go448775-99):
Kann ich jetzt sagen, das es ein Fehlalarm war oder habe ich trotzdem die Kosten für die Türe zu tragen

Nein,
wer säuft hat auch für die Folgen zu zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12308.07.2018 13:37:06
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin hier nicht um eine moralpredigt zu bekommen sondern rechtlichen Rat. Also bitte komm mir hier nicht mit so einer pauschalaussage. Wenn man nichts nützliches beitragen kann, dann sollte man es einfach ganz lassen. Da kann ich das nächste mal auch in die Kirche oder zu meinen Eltern wenn ich sowas hören will.
Mfg

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12308.07.2018 13:37:06
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Um bei der Sache zu bleiben: auf welcher rechtlichen Grundlage bleibe ich auf dem Schaden der türe sitzen? Die goa scheidet doch aus weil es ja gerade der Beruf der Einsatz Kräfte ist zu helfen. Somit dürfte ein Fremdgeschäftsführungswillle gegenüber mir nicht vorgelegen haben?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
cerebellum
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 21x hilfreich)

scheinbar reicht dein geld aus, um exessive zu saufen und zu feiern!
oh, entschuldige, du wolltest sowas ja nicht hören....

wenn du dich durch den alkohol so wegknallen kannst, hast du sicher schon übung im saufen!

ich hoffe, du musst die tür zahlen, vielleicht überdenkst du so dein trinkverhalten!
was schon sehr auffällig ist, das man 2 x an einem tag den krankenwagen rufen muss!

und versuch es doch mal mit arbeiten oder mehr arbeit! dann kannst du auch die tür bezahlen!
sei froh, das dich dein vermieter nicht rausschmeißen will....

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12308.07.2018 13:37:06
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ist eigentlich euer Problem? Ich wollte einen rechtlichen Rat und ihr macht euch nur über mich lächerlich. Was soll das?
Werde morgen einen echten Anwalt konsultieren. Da bekommt man wenigstens eine fachliche Einschätzung und nicht so etwas.
Schönen Abend euch noch

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von go448775-99):
ch wollte einen rechtlichen Rat und ihr macht euch nur über mich lächerlich.
Es macht sich keiner über dich lächerlich. Ich gebe dir mal meine Beobachtungen und jahrelange Erfahrungen in diesem Forum mit.

Zitat (von go448775-99):
Was ist eigentlich euer Problem?
Was den meisten hier etwas säuerlich aufstößt; was quasi deren Problem ist (auch meines btw.); ist mit welcher Selbstverständlichkeit davon ausgegangen wird, dass man keine Konsequenzen zu tragen hat und andere dafür aufkommen sollen.

Das ganze wird dann noch von solchen aussagen getoppt:
Zitat (von go448775-99):
will jetzt doch nicht den türschaden in Höhe von 600€ zahlen. Ich habe selbst aber kein Geld weil ich Student bin. Warum soll ich für die Türe zahlen?

-- Es ist keine Frage des wollens
-- Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun.
-- Das ist doch kein Grund. Irgendwie scheint das der Problemlösungsjoker zu sein. Ich bin dafür nicht verantwortlich, ich bin Student...
-- Die Frage wurde doch de facto beantwortet. Man bekommt doch keine andere Antwort, wenn man die Frage noch einmal stellt.


Zitat (von go448775-99):
Werde morgen einen echten Anwalt konsultieren
Das hier ist ein Laienforum. Hier sind zwar einige Anwälte vertreten, aber die meisten hier sind Laien.

Zitat (von go448775-99):
Da bekommt man wenigstens eine fachliche Einschätzung und nicht so etwas.
Mich würde trotzdem interessieren, was der Anwalt sagt, den man sich leistet, obwohl man kein Geld hat seine Schäden zu bezahlen, da man Student ist... Bitte berichte

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

6x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Der Anwalt wird wohl mindestens auch 147,56€ kosten...
Wenn man sich hier noch wegen Betrug strafbar machen will (sollte man nicht zahlen wollen), dann nur zu.

Was anderes wird der aber auch nicht sagen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12308.07.2018 13:37:06
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und Entschuldigung für meine Beiträge. Ich habe die Türe jetzt erstmal selber bezahlt. Ich telefoniere nochmal mit der Polizei und entschuldige mich auch dort. denke dass dann alles in Ordnung ist
Mfg

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Warum die Meinung geändert...?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Zitat:
Der Anwalt wird wohl mindestens auch 147,56€ kosten..

Studenten sollen mitunter sowas wie Beratungskostenhilfe kriegen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

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