Probleme: Anrechnung ausländische Studienleistung

4. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Pechan
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Probleme: Anrechnung ausländische Studienleistung

Ich habe in Ecuador fünf Jahre Zahnmedizin studiert. Das Regierungspräsidium Stuttgart stellte mir eine Anrechnung von fünf Semestern im Jahr 2011 aus, auch das Physikum wurde mir angerechnet. Im Jahr 2013 habe ich mich an der Universität Tübingen für das sechste Semester beworben, bekam aber keinen Studienplatz. Mir wurde dann empfohlen, mich für das erste und sechste Semester gleichzeitig zu bewerben. Ich bekam eine Zusage für das erste Semester (Sommersemester 2014).

Am ersten Tag in der Universität musste ich die Kopie meines Abiturzeugnisses abgeben, dabei traf ich das erste Mal der Referentin der Lehre - Zahnmedizin im Studiendekanat Medizin. Ich zeigte ihr die Anrechnung des Regierungspräsidiums Stuttgart und sie bat mich, zu ihr ins Büro zu kommen, um darüber zu sprechen. Bei dem Gespräch in ihrem Büro sagte sie, dass sie die Anrechnung so nicht akzeptieren könne und dass diese ihr falsch vorkomme. Ihrer Meinung nach, bekämen ausländische Studierende aus Entwicklungsländern höchstens eine Anrechnung von zwei Semestern. Ich sagte ihr, dass ich gerne ab dem sechsten Semester studieren würde, da ich schon viel Wissen hätte und fragte sie, ob es denn möglich wäre, nur die praktischen Kurse der Vorklinik zu besuchen, um mir den Einstieg in die praktischen Kurse der Klinik zu erleichtern. Die Referentin verneinte dies mit der Begründung, dass ich nichts wiederholen dürfe, was ich laut Anrechnung schon bestanden habe. Sie empfahl mir, ab dem ersten Semester zu studieren, da ich das Studium ab dem sechsten Semester ihrer Meinung nach nicht schaffen würde. Sie setzte mich unter Druck, indem sie mir sagte, ich müsse mich jetzt sofort entscheiden, ob ich im ersten oder im sechsten Semester studieren wolle. Ich war sehr verunsichert und entschied mich im ersten Semester anzufangen, um zu sehen, welches Niveau das Zahnmedizinstudium hier hat. Ich stellte fest, dass mir die Inhalte der ersten Semester schon bekannt waren.
Aus diesem Grund ging ich wieder zu der Referentin, um sie darum zu bitten, in das sechste Semester wechseln zu dürfen. Wieder sagte sie, dass sie die Anrechnung nicht akzeptieren könne und informierte mich, dass sie sich deshalb mit dem Regierungspräsidium in Verbindung setzen werde. Zudem bat sie mich, eine Endgültige Anrechnung zu beantragen. Dies tat ich und bekam als Antwort, dass mir die Anrechnung meines Zahnmedizinstudium entzogen wurde. Als ich mich daraufhin mit der zuständigen Dame für meine Anrechnung im Regierungspräsidium telefonisch in Verbindung setzte, um eine Erklärung zu bekommen, sagte sie nur, dass sie einen Fehler gemacht habe, als sie die Anrechnung ausgestellt hatte.
Zudem erfuhr ich, dass das Regierungspräsidium nun nichts mehr mit meiner Anrechnung zu tun habe und ich nun zu jedem Dozenten der Fächer gehen müsse, um meine Fächer persönlich von ihnen angerechnet zu bekommen. Diese Anrechnungen musste ich dann wiederum zur Kenntnisnahme an das Regierungspräsidium schicken.
Um die Angelegenheit mit der Dame im Regierungspräsidium zu klären, entschied ich mich dazu, persönlich zu ihr zu gehen. Als ich sie um eine Erklärung bat, führte sie mich aus ihrem Büro (das sie mit einer Kollegin teilte) und erklärte mir in einem anderen Raum, dass sich nichts mehr machen ließe. Die Situation erschien mir sehr eigenartig und ließ mich vermuten, dass dies eine Angelegenheit war, die die Kollegin nicht mitbekommen sollte.

Ich habe mich nun dazu entschlossen das Studium nach diesem Semester abzubrechen, da das BaföG-Amt meine Anrechnung kennt und mir die finanzielle Beihilfe nur für die restlichen Semester (so als hätte ich ab dem sechsten Semester studiert) zugestanden hat. Das heißt, ich werde mir das Studium nicht mehr leisten können.

Ich fühle mich benachteiligt und schlecht behandelt, vor allem, da mir die Entscheidungen, die die Referentin und das Regierungspräsidium trafen, sehr willkürlich vorkommen.

Ich habe vor, mich mit einem Anwalt für Hochschulrecht in Verbindung zu setzen, möchte aber auch gerne um Meinung von mehreren Seiten bitten und bin dankbar für jede Antwort!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16522 Beiträge, 9303x hilfreich)


Der erste Schritt ist die Klärung folgender Frage:
- Liegt die Rücknahme der Anerkennung des RP Stuttgart schriftlich vor?
- Wenn ja: Seit wann?
- Enthält die Rücknahme eine Rechtsmittelbelehrung?
(z.B. "gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb von ... Widerspruch bei ... einlegen")
- Wenn ja: Wie sieht die aus?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Pechan
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, vielen Dank für die Antwort,

also was ich schriftlich von R.P Stuttgart bekam war, dass ich kein Chemie und Physik in Ecuador hatte, und deshalb die Anrechnung nicht korrekt ist. mit dieserAntwort, ging ich davon aus , dass die Anrechnung entzogen wurde, dies ist am 20.10.2014 geschehen.

Eine Rechtsmittelbelehrung bekam ich von denen nicht.

Natürlich habe ich mich beschwert , und ich bat am 11.08.2015 eine nochmalige Anrechnung von Studienleistungen , und sie Antworteten , dass es nur möglich ist, sofern ich von der Universität Äquivalenzbescheinigungen für die gewünschten Fächer bzw. Prüfungen vorlege.

Also da ich die Rechtsmittelbelehrung nicht bekam, wäre ein Problem , dass ich es nicht habe?
Auf eine Antwort freue ich mich
Beste Grüße
Byron Estrella

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16522 Beiträge, 9303x hilfreich)



Die Widerspruchsfrist beträgt mit Rechtsmittelbelehrung 1 Monat, ohne Rechtsmittelbelehrung 12 Monate.

[link=https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Widerspruch+gegen+einen+Verwaltungsakt+Bescheid+einlegen-1552-leistung-0#sb-id-toc-block1
]https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Widerspruch+gegen+einen+Verwaltungsakt+Bescheid+einlegen-1552-leistung-0#sb-id-toc-block1
[/link]

Sie haben die Aberkennung schon am 20.10.14 erhalten.
D.h. selbst die 12 Monate sind vorbei.

Ich fürchte, dass ein rechtliches Vorgehen allein schon daran scheitert, dass Sie jetzt zu lange gewartet haben.
Sie hätten innherhalb von 12 Monaten etwas unternehmen müssen.

Da für Sie viel von der Sache abhängt, wäre zumindest eine Beratung bei einem spezialisierten Anwalt trotzdem eine gute Idee. Vielleicht sieht der noch irgendwo eine Chance. Ich bin allerdings nicht optimistisch.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Pechan
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort,
ich hab davor was unternommen und zumindest mich bei der zuständige Person gemeldet aber die einzige Antwort, was ich von dem R.P Stuttgart bekam, " Es lässt sich nicht mehr machen"
In welchen Gebiet muss sich der Rechtsanwalt auskennen ? Hochschulrecht?

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