Probezeit auf Berufsoberschule - Bayern rechtens?

16. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
pal362230-10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Probezeit auf Berufsoberschule - Bayern rechtens?

Guten Tag, folgende Situation:

Nach erfolgreicher Absolvierung des Vorkurses für die BOS

(Wer in allen Pflichtfächern im Jahreszeugnis der Vorklasse oder des Vorkurses der Berufsoberschule mindestens die Note 3 (mindestens 7 Punkte) erzielt hat, unterliegt bei unmittelbar fortgesetztem Schulbesuch nicht der Probezeit. 2 Satz 1 gilt entsprechend, wenn die Leistungen bei der erstmaligen Teilnahme am Vorkurs im Rahmen der „Virtuellen Berufsoberschule Bayern" erzielt worden sind und der Eintritt in die Berufsoberschule im nächsten Schuljahr erfolgt.)

Trat ich sofort danach in die BOS ein, hatte also in der 12. Jahrgangsstufe keine Probezeit.
Leider bestand ich den Jahresfortgang nicht und musste die Klasse wiederholen. Dieses Jahr wurde mir Probezeit gegeben, die ich nicht bestand (In 2 Fächern auf 3,2 und 3,3, woanders dagegen deutliche Verbesserungen, mehrmals 10-13 Punkte usw)
nun musste ich die Schule verlassen.

Ich bestreite diese Rechtsmäßigkeit auf Grund: §32.2-3

Die Wiederholung einer Jahrgangsstufe ohne Unterbrechung des Schulverhältnisses stellt keine Neuaufnahme dar. 4 Wenn auf Grund ungenügender Mitarbeit oder mangelnder Leistungsbereitschaft das Ziel der Jahrgangsstufe nicht erreicht oder die Abschlussprüfung nicht bestanden wurde, entscheidet die Lehrerkonferenz, ob die Schülerin oder der Schüler im Wiederholungsjahr einer erneuten Probezeit unterliegt. 5 In der Probezeit wird festgestellt, ob die Schülerin oder der Schüler den Anforderungen der Fachoberschule bzw. der Berufsoberschule gewachsen ist.

Kann mir wirklich "erneute Probezeit" gegeben werden wenn ich zuvor nie eine hatte?

Natürlich wurde der Kontakt zum Direktor und Ministerialbeauftragten gesucht.
Ersterer blockte mit "Das ist so" "Das ist eben so" sehr seltsam ab, zweiterer meinte ich hätte förmlich recht aber es ginge doch nicht nur ums förmliche sondern auch um die Wahrnehmung der Lehrer zu meiner Person!



Im Prinzip dreht sich die komplette Frage um §32 wer etwas nachlesen will.


www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-FOBSchulOBY2008rahmen&doc.part=X

-- Editiert pal362230-10 am 16.12.2014 14:10

-- Editiert von Moderator am 16.12.2014 15:24

-- Thema wurde verschoben am 16.12.2014 15:24

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Moderator1
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 112x hilfreich)

1. Diese Frage hat nicht das geringste mit "Strafrecht" zu tun.

2. Wurde die Frage bereits von einem Juristen beantwortet
Frag einen Anwalt (auch wenn die Antwort nicht gefallen haben mag)

3. Sollte man, wenn man §§ nennt auch das zugehörige Gesetz nennen.

4. Verschoben ins Verwaltungsrecht


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
pal362230-10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

1. Danke für die Information ich bin kein Jurist.
2. In meinen Augen wurde das Thema von einem Juristen nicht ausreichend beantwortet. Den Ermessensspielraum hat die Konferenz bei Vergabe einer "erneuten" Probezeit. In meinem Fall, nie Probezeit vorhanden, kann in meinen Augen keine "erneute" beschlossen werden.
3. Das Gesetz ist verlinkt.

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1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Seeed_90
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Bei der vom Fragesteller aufgeführten Form bin ich vor allem von der Stümperhaftigkeit der Juristin erschrocken.

Auf welcher Grundlage soll denn eine "erneute" Probezeit vergeben werden können, wenn noch nie Probezeit, so schildert es doch der Betroffene, existiert hat?
Darauf wird kaum eingegangen sogar die Juristin bezeichnet es als "nicht ausschlaggebend"?
In Gesetzen steht aber kein überflüssiges Wörtchen, das Sätze schmückt. ERNEUT! Ist das Zauberwort!

Zudem ist geregelt dass ein Wiederholen keinen Neueintritt darstellt, somit keine Probezeit verhängt werden kann.


In meinen Augen also zumindest ein Streitfall, Tendenz Probezeit eher [color=red]NICHT RECHTENS[/color]

[...]Wenn auf Grund ungenügender Mitarbeit oder mangelnder Leistungsbereitschaft das Ziel der Jahrgangsstufe nicht erreicht oder die Abschlussprüfung nicht bestanden wurde, entscheidet die Lehrerkonferenz, ob die Schülerin oder der Schüler im Wiederholungsjahr einer erneuten Probezeit unterliegt[...]

Verstehe ich So, dass bei Schülern die einer Probezeit unterstanden, geprüft wird ob Sie diese erneut abzuleisten haben.
Ergo ergibt sich beim Fragesteller, der keine Probezeit hatte die Möglichkeit nicht, plötzlich eine zu verhängen!

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-- Editiert Seeed_90 am 16.12.2014 23:08

-- Editiert Seeed_90 am 16.12.2014 23:13

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Verstehe ich So, dass bei Schülern die einer Probezeit unterstanden, geprüft wird ob Sie diese erneut abzuleisten haben.


Woraus soll sich ergeben, dass die zitierte Textpassage nur für Schüler gilt, die zuvor eine Probezeit hatten?

Die Passage gilt der Formulierung nach für alle Schüler, ob mit oder ohne Probezeit. Wird von diesen (gleich wem) das Ziel nicht erreicht, dann entscheidet die ...

Bei dem Wörtchen "erneut" wird jetzt nicht nochmals explizit die Gruppe sprachlich berücksichtigt, die im Vorjahr ohnehin keiner Probezeit unterstand. Das ist sicherlich zumindest verwirrend, führt aber m.E. nicht dazu, dass für diese keine Probezeit verhängt werden darf.

Außerdem denke ich -aber das ist nur eine Vermutung- dass der TE sich wenn dann direkt gegen die Auferlegung der Probezeit hätte wenden müssen und nicht erst jetzt, nachdem er sie nicht bestanden hat.


Zitat:
sogar die Juristin bezeichnet es als "nicht ausschlaggebend"?


Möglichwerweise weiß Sie (als jemand, der auch Verwaltungsrecht als Tätigkeitsschwerpunkt hat) warum?!

Sie hat dem TE 2x bestätigt, dass die Probezeit rechtens ist. Was soll sie mehr tun? Das Verfassen ellenlanger Romane kann für 30,00 € kaum jemand verlangen, zumal der TE doch ohnehin vom Gegenteil überzeugt bleiben wird (so wie ich es einschätze)



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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 17.12.2014 11:34

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Seeed_90
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Nun gut das sehe ich soweit ein! Leider sind ein paar Sachen nicht genannt die relevant wären.

Weiß jemand wann dem Ersteller mitgeteilt werden musste dass er Probezeit hat? Ich kann mir nicht vorstellen dass es in Ordnung wäre wenn er es erst dieses Jahr erfahren hätte?


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