Hallo.
Ich bin mir nicht ganz sicher ob ich hier im richtigen Thread bin oder ob das Thema besser in den Thread " Arbeit" gehört.
Evtl bitte ich dann um Verschiebung.
Es geht darum ob eine plötzliche Änderung der Prüfungsmodalitäten zulässig ist.
Angenommen eine Klasse von Umschülern erfährt dass es ab heute keine mündlichen Nachprüfungen mehr geben wird.
Bisher war es so dass bei nur einem relevanten Fehler und erreichen der Mindestprozente es eine mündliche Nachprüfung gab.
Alle Umschüler stehen vor der letzten Prüfung und fragen sich natürlich ob das Prozedere so plötzlich geändert werden kann.
Für jeden einzelnen Umschüler kann das natürlich weitreichende Folgen haben.
Leider gibt es auch weit und breit keine einsehbare Prüfungsordnung.
Auch eine Begründung würde nicht genannt.
Wie wäre die Voreinschätzung?
Für die Umschüler würden daran die zukünftigen, und zugesicherten Arbeitsverträge hängen. Ganz abgesehen von möglicherweise weiteren Kosten.
Für die Einschätzung der Foristen wäre ich sehr dankbar.
Plötzliche Änderung des Prüfungsmodus
14. August 2018
Thema abonnieren
Frage vom 14. August 2018 | 20:29
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Plötzliche Änderung des Prüfungsmodus
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 14. August 2018 | 21:08
Von
Status: Unbeschreiblich (119492 Beiträge, 39733x hilfreich)
ZitatLeider gibt es auch weit und breit keine einsehbare Prüfungsordnung. :
Aber es gibt eine?
#2
Antwort vom 14. August 2018 | 21:18
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gesehen hat sie noch niemand.
Ich setze es mal voraus da es sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf handelt und u.a. auch von den Arbeitsämtern gefördert wird.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 15. August 2018 | 09:58
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 491x hilfreich)
Wenn man weiß, um welche Ausbildung es sich handelt welche zuständige IHK ist, sollte es doch möglich sein, online an die Prüfungsordnung zu kommen?
Beispiel IHK Dortmund
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