Personalausweis abgelaufen nun Anhörung

15. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
DerTesoro
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Personalausweis abgelaufen nun Anhörung

Hallo

Am 08.08.12 habe ich einen Breif der Stadt erhalten mit dem Vermerk das mein Personalausweis seid dem 20.02.2012 abgelaufen sei. Fristsetzung war 07.09.2012.

Mit heutigem Datum erhielt ich eine Anhörung zur Ordnungswidrigkeit. Fristsetzung 1 Woche zur Antwort.

Ich konnte keinen Antrag stellen da meine Geburtsurkunde abhanden gekommen ist. Ich habe versucht in der gegebenen Frist vom Schreiben 08.08.2012 eine neue Urkunde zu beschaffen dies jedoch stellte sich als schwierig das ich dazu ins Ausland müsste da nur die dortige Behörde mir diese ausstellen könnte (Polen)

Nach langer Suche wurde ein zweites Exemplar gefunden. Ich werde am Montag den 17.09.2012 einen neuen Ausweis beantragen.

Die Bußgeldstelle habe ich, mit heutigem Schreiben, über die Problematik aufgeklärt.

Im Schreiben der Behörde stand das nach meiner Äußerung entschieden wird ob das Verfahren eingestellt wird. Wie sehen die Erfolgschacen das das Verfahren eingestellt wird.

Der Ausweis würde am 20.09.2012 genau 7 Monate abgelaufen sein. Am 17.09.2012 wären die 7 Monate noch nicht vollendet und nach dem was ich gelesen habe erfolgt ein Bußgeld erst nach 7 Monaten?

Wieso wurde kein Verwarngeld ausgesprochen sondern gleich an die Bußgeldstelle weitergeleitet. Ich habe es einfach nicht geschafft in den 4 Wochen zumal meine Geburtsurkunde nicht vorhanden war.


Kennt sich jemand aus was in Dresden/Sachsen für Kosten auf einen zukommen und wie sehen die Erfolgschancen das das ganze eingestellt wird, meinen Ausweis werde ich ja kommenden Montag beantragen( keine vollen 7 Monate)

Vielen Dank schon Mal......

Gruß

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Da liegen Sie völlig falsch: Erstens sieht das Gesetz hier gar keine Verwarngelder vor, sondern nur Bußgelder, und zweitens steht da nirgends was von 7 Monaten, sondern nur davon, daß man keinen Ausweis hat: http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/BJNR134610009.html Einschlägig wäre hier der § 32(1)Nr. 1.

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#2
 Von 
DerTesoro
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Die 7 Monate waren darauf bezogen das, bedingt durch eine Internetrecherche, immer wieder vom Verwarnungsgeld zu lesen war.

7 Monate insofern das es eine Art Staffelung gibt oder geben soll woran sich das Bußgeld orientieren soll.

Mich würde vielmehr interessieren was dies für Konsequenzen nach sich ziehen wird bzw. wie ich aus dieser Sache "Preisgünstig" rauskomme?

Grüße



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#3
 Von 
chraikle
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 4x hilfreich)

darf ich fragen wozu geburtsurkunde zum neuen ausweis machen? hab ich noch nie gebraucht.. die nehmen den alten und machen einen neuen fertig aus.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
hab ich noch nie gebraucht


Vermutlich, weil deiner noch nie abgelaufen ist. Das ist dann schon etwas mühsamer als bei der normalen Verlängerung - wobei das wohl auch nach Bundesland variieren kann.

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