Ordnungsstrafe Personalausweis abgelaufen

26. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
einstein1968
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Ordnungsstrafe Personalausweis abgelaufen

Hallihallo, liebe Internet Gemeinde,

Ich habe ein Problem mit meinem Personalausweis.
Ich wurde vor 2 Monaten vom Bürgeramt Berlin schriftlich
informiert, dass mein Personalausweis abgelaufen sei
und dies seit 12 Monaten mit der Aufforderung einen
neuen PA zu beantragen
Tatsächlich war mein PA abgelaufen, obwohl ich diesen
in den letzten 12 Monaten z.B. bei mehreren polizeilichen
Zeugenaussagen, Behördengängen und vielem mehr
verwendet hatte und niemanden, also
auch nicht mir, aufgefallen war, dass die 10 jährige Gültigkeit
abgelaufen war.

Selbstverständlich habe ich sofort nach Inkenntnisnahme
einen neuen PA beantragt und auch erhalten.

Nun flattert mir ein Schreiben des Bürgeramtes in den
Briefkasten mit der Aufforderung zur Stellungnahme
der Ordnungswidrigkeit bzgl. des (PersAuswG).
(Dazu natürlich die entspreche Belehrung)

Da ich jetzt ja überhaupt nicht weiss, welches
Bussgeld mich erwartet (5 EURO- 1000 EURO)
frage ich mich, ob ich mich zum Sachverhalt
überhaupt äussere und das Kreuz an der
Stelle mache, an der steht, dass ich den
Vorwurf zugebe.

Eigentlich sehe ich nicht ein, dass ich mich
VORSÄTZLICH verhalten habe, auch sehe
ich nicht ein , dass ich LEICHTFERTIG gehandelt habe,
denn ich selber habe die Erkenntnis des Ablaufes
erst durch das Schreiben des Bürgeramtes erlangt
und habe mich umgehend des Versäumnisses angenommen.

Auch Polizei und Bürgerbehörden hätten dann ja leichtfertig
meinen ungültigen Ausweis akzeptiert ? (Habe ich ja
vorliegen mit Protokollen)

Natürlich, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Ich sehe mein Verhalten aber eher als FAHRLÄSSIG an ( nicht
GROB fahrlässig) , dieses ist einem leichtfertigen
Handeln unterzuordnen.
Demnach hätte nicht diese Ordnungswidrigkeit begangen.

Es ist schon eine Unverschämtheit, dass das Ordnungsamt
mich anschreibt, erst wenn es schon ein schönes Bussgeld
erhalten kann. Viel bürgernäher wäre es doch vor Ablauf den
Bürger anzuschreiben. Falls der Bürger dies ignoriert
wäre ja auch der Vorsatz oder die Leichtfertigkeit gegeben.
Grundsätzlich hat doch bei 10 Jahren Laufzeit das Datum des
PA niemand im Kopf ?
Und wenn die Behörde schon alles kontrolliert, dann sollte
doch zumindest das Prinzip des Vorsatzes gelten.

Meine Frage :

Einfach akzeptieren ? Schuld zugeben ?
Bussgeldbescheid abwarten ? Bezahlen ? und Ende ?

oder

Sich äussern: Fahrlässigkeit begründen, Leichtfertigkeit widersprechen und Bussgeldbescheid abwarten.
Bei anschliessendem Bussgeldbescheid Widerspruch einlegen
Evtl. alles vor Gericht klären.




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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tommok
Status:
Praktikant
(579 Beiträge, 310x hilfreich)

Eine OW muss nicht GROB fahrlässig sein. Es ist trotzdem eine OW.

Ich schätze mal das wird zwischen 25 und 80 Euro kosten (ohne Gewähr). Und natürlich bist Du selbst dafür verantwortlich, auf den Ablauf Deines Persos zu achten.

Wenn Du einen Reisepass hast, der zur fraglichen Zeit gültig war, dann lege Widerspruch ein. Ein Reisepass ist alternativ zum Perso geeignet, sich als Person auszuweisen.

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10x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Viel bürgernäher wäre es doch vor Ablauf den
Bürger anzuschreiben.


Das wird eigentlich auch gemacht, zumindest kannte ich das bisher so. Erst letztes Jahr passiert, etwa ein halbes Jahr vor Ablauf.

Ich hatte dann trotzdem überzogen (insgesamt über ein Jahr), hab mir dann von Freunden sagen lassen, daß ein bestimmtes Bürgeramt in meiner Stadt diesbezüglich sehr kulant ist, hab dort verlängern lassen und keinen Cent Ordnungsgeld gezahlt...
Es sollen aber auch schon mal 500 EUR verhängt worden sein für 1,5 Jahre überziehen...

-- Editiert am 26.11.2010 17:24

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kalki
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 149x hilfreich)

Wenn ich das so lese,was wird es dann meinen Vater kosten mit seinem abgelaufenen Perso?
Der ist bereits seit 1997 nicht mehr gültig......und er mußte letzt damit zur Bank wegen ner Banksache meiner Mutter,dort stellte man dann fest,dass vor 13 Jahren abgelaufen,lol...
Aber was willst du auch machen,wenn du nicht kontrolliert wirst?? Du hast die olle Karte zwar,aber wenn du den nicht brauchst,denkt man da nun mal nicht dran.

Was das komische ist,TE hat den Perso mehrmals vorgelegt bei verschiedenen Amtsgängen usw,da hätte das auffallen MÜSSEN,oder die Mitarbeiter haben mit offenen Augen gepennt (was viele von denen ja allzugern und allzugut können)

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10x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
einstein1968
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die ersten Antworten,
allerdings ist das mit dem Reisepass
als Ersatzdokument als Argument beim
Bürgeramt abgelehnt worden, da hiess es
dass der nur akzeptiert würde, wenn
auch eine gültige Anmeldebstätigung
vorliegt (also alle 3 Monate erneuert wurde).

Ausserdem wollen die jetzt keine 20 Euro von
mir (dafür hätte ich mir das Posting hier erspart),
sondern sagte man mir , dass es 310 EURO kosten solle.
(wo kann man dies nachlesen ?)
Es liegt offenbar in der Hand des Sachbearbeiters, ob
überhaupt ein Ordnungsgeld verhängt wird oder 5 EURO
oder 1000 EURO !
Nachdem ich reichlich kommuniziert habe, weiss ich
dass es Leidensgenossen gibt, sowie Leute die
3 Jahre ohne gültigen PA herumgelaufen sind und
nichts bezahlen mussten ...
Wenn also eine Gemeinde beschliesst, dass am
Mittwoch keine blauen Pudelmützen getragen werden
dürfen und dies dann eine Ordnungswidrigkeit darstellt,
kann ich mit der blauen Pudelmütze 1000 EURO löhnen...
Reine Bananenrepublik ... Keinem ist durch einen
abgelaufenem PA geschadet, ausser mir selber, wenn
ich diesen einsetzen will und er nicht abzeptiert
wird.
Das erinnert mich an die Autobahnwegelagerei, wenn
ohne Baustelle, Gefährdung oder sonstigem Grunde
80er Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgestellt werden,
und 10 Meter danach der Radarwagen steht.
Soviel in diesem Sinne...


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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
msech
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

So wie ich das sehe scheint es, das jenes Amt erst Aufmerksam wurde nsch Deinem Antrag auf Verlängerung. Prüfe mal das Datum vom Schreiben des Amtes und das Datum vom Antrag auf ein neuem Ausweis. Ist Dein Antrag älter als das Schreiben, hättest Du gute Chancen beim Einspruch. Denn Du bist nicht mit einem abgelaufendem Ausweis auffällig geworden. Das der Ausweis mehrere Monate abgelaufen war, hääte dem Amt auch viel früher auffallen müssen.

Gruß
msech

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)



Das ist Unsinn, hier der Parallelfall:

Quelle

Wenn ein gültiger Pass vorhanden ist, darf kein Bußgeld verhängt werden.

Auszug § 1 PAuswG
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind ...

(2)... Personen, die einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Abs. 2 des Passgesetzes besitzen, können die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 auch durch den Besitz und die Vorlage ihres Passes erfüllen .



Das Bürgeramt liegt also komplett daneben.

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4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:
denn ich selber habe die Erkenntnis des Ablaufes
erst durch das Schreiben des Bürgeramtes erlangt


quote:
Grundsätzlich hat doch bei 10 Jahren Laufzeit das Datum des PA niemand im Kopf ?

Genau deshalb steht das Gültigkeitsdatum auch auf dem Ausweis.
Zur Erkenntnis hätte also ein gelegentlicher Bilck darauf gereicht.



quote:
Es ist schon eine Unverschämtheit, dass das Ordnungsamt
mich anschreibt, erst wenn es schon ein schönes Bussgeld
erhalten kann. Viel bürgernäher wäre es doch vor Ablauf den
Bürger anzuschreiben.

Popo abwischen wird auch gewünscht?

Wer garantiert denn das dann das extra Schreiben überhaupt gelesen wird - oder der Bürger sich am nächsten Tag noch daran erinnert?

Und wer soll das eigentlich bezahlen?
Es werden jetzt schon überall Einsparungen vorgenommen weil das Geld nicht reicht, dann noch weitere unnütze Kosten weil der Bürger zu bequem ist mal aufs Ablaufdatum zu schauen und es sich nicht merken kann?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
da hätte das auffallen MÜSSEN,oder die Mitarbeiter haben mit offenen Augen gepennt


Allenfalls kann es ja wohl interne Dienstanweisungen geben, auf die Gültigkeit zu achten. Einen *Rechtsanspruch* kann man daraus nun wirklich nicht herleiten. So wie du auch keinen Rechtsanspruch hast, daß der Richter seine Robe trägt.

quote:
Das der Ausweis mehrere Monate abgelaufen war, hääte dem Amt auch viel früher auffallen müssen.


Ah, jetzt ist also das Amt schuld, wenn der Bürger überzieht. Alles klar. Schuld sind immer die anderen.
Vermutlich ist auch die Polizei schuld, wenn ich Ende Dezember mit Sommerreifen einen Unfall im Schnee baue. Hätte denen ja schon Anfang Dezember auffallen müssen, daß ich keine drauf habe.
Und daß ich seit 10 Jahren Giftmüll in den Rhein kippe, hätten die auch längst merken können, also gehe ich straffrei aus. Supi.

quote:
Es liegt offenbar in der Hand des Sachbearbeiters, ob
überhaupt ein Ordnungsgeld verhängt wird oder 5 EURO
oder 1000 EURO !


Das nennt sich Ermessensspielraum.

quote:
Reine Bananenrepublik


Nein, in einer Bananenrepublik gäbe es kein "5-1000 EUR Ermessen", sondern der Zuständige könnte frei entscheiden, ob er dich gehen läßt oder foltert oder erschießt, weil er sich an gar kein Gesetz halten muß. Immer dieser Stammtischdünnpfiff...

quote:
Das erinnert mich an die Autobahnwegelagerei, wenn
ohne Baustelle, Gefährdung oder sonstigem Grunde
80er Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgestellt werden,
und 10 Meter danach der Radarwagen steht.


Du hältst dich also nur dann an Regeln, wenn sie dir im Einzelfall in den Kram passen. Du nennst das vielleicht "Freigeist", ich nenne das rücksichtslosen Egoismus.

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5x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Benbulben
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 49x hilfreich)

Nach § 1 PersAuswG sehe ich keine Begründung warum Bußgeld zu bezahlen wäre!
Es besteht nicht einmal die Pflicht den Ausweis mitzuführen, man muss nur einen besitzen, ober gültig ist kann ja nicht vom Datum abhängen. Die Indentiät läßt sich auch mit einem abgelaufenen Azsweis nachweisen.
So ein komisches Bürgeramt gibt es im Freistaat bayern nicht, da regieren auch nicht die Roten!

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"Besten Dank im voraus.

Have a nice day
Benbulben
"

4x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

quote:
Nach § 1 PersAuswG sehe ich keine Begründung warum Bußgeld zu bezahlen wäre!


Lesen ist echt nicht deine Stärke oder? Einfach mal in §5 schauen

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:
ober gültig ist kann ja nicht vom Datum abhängen.

Ja das muss wohl so sein.
Die Buchstaben
Gültig bis / Date of expiry / Date d'expiration
nebst den entsprechnenden Zahlen auf der Vorderseite sind nur zufällig ausgesucht worden. Sie haben keinerlei Bedeutung und dienen ausschlieslich der Abbrundung des künstlerischen Gesamtkonzeptes.



Die Wirkung des künstlerischen Gesamtkonzeptes wird nur durch § 6 PersAuswG - Gültigkeitsdauer; vorzeitige Beantragung; räumliche Beschränkungen gestört, der eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren vorgibt.

Daraus ergibt sich das der Personalausweis nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kein Personalausweis mehr ist und man in logischer Konsquenz gegen § 1 PersAuswG verstößt.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

9x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
alexbin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Gültigkeitsdauer hat nichts damit zu tun, ob es ein Ausweis ist oder nicht, sondern nur damit, wozu er geeignet ist und wozu nicht (z.B. Grenzübertritt). Genau das steht ja auch in §1: "Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, [...]". Kein Wort davon, ob selbiger gültig oder ungültig sein muss/darf. Wohlgemerkt, als Ersatz im Sinne des Gesetzes gilt nur ein gültiger Reisepass (ebenda!). Der Gesetzgeber kennt also sehr wohl den Unterschied zwischen einem gültigen und ungültigen Personalausweis bzw. Reisepass, und es hat jedenfalls gute Gründe, warum lt. PAuswG nur ein Personalausweis verlangt wird ohne einen gültigen Personalausweis zu fordern!

3x Hilfreiche Antwort

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