Hallo☆☆☆
Meine neue Wohnung wurde mir im Oktober 2015 übergeben. Deshalb wollte ich mich auch rückwirkend zum Oktober anmelden.
Ist die neue Mietbescheinigung auch in diesem Fall notwendig?
Oder entbehrlich, weil es noch eine Anmeldung vor dem 1.11. betrifft?
Danke
Neues Melderecht
7. Dezember 2015
Thema abonnieren
Frage vom 7. Dezember 2015 | 15:12
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Neues Melderecht
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!