Neues Melderecht

7. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
E2015
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Neues Melderecht

Hallo☆☆☆
Meine neue Wohnung wurde mir im Oktober 2015 übergeben. Deshalb wollte ich mich auch rückwirkend zum Oktober anmelden.
Ist die neue Mietbescheinigung auch in diesem Fall notwendig?
Oder entbehrlich, weil es noch eine Anmeldung vor dem 1.11. betrifft?

Danke

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